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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      SL2.6704
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Speedline
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             SL2.6704.03
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Effektive Einpresstiefe                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                        68 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                                  Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast: *)                                          690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   DACIA

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm           AP 40364/08 120 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm           AP 40364/08 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                            e2*2001/116*0314*..
SD                            e2*2007/46*0030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Dacia Dokker           185/55R16                         A01) bis A10)
                                       M00) N195) T87)                   BF1) K04)

                                       185/55R16 M+S
                                       M00) T87)

                                       195/55R16

                                       205/50R16
                                       K01)

                                       225/45R16
                                       K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                            e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Dacia Dokker Stepway 185/55R16                           A02) bis A10)
                                       M00) N195)                        BF1)

                                       185/55R16 M+S
                                       M00)

                                       195/55R16

                                       205/50R16

                                       225/45R16
                                       A01) K04)
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Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                            e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 96       Dacia Lodgy            185/55R16                          A02) bis A10)
                                       M00) N195) T87)                    BF2)

                                        195/50R16
                                        A01) K03) K04)

                                        195/55R16
                                        A01) K03) K04)

                                        205/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        215/45R16
                                        A01) K03) K04)

                                        225/45R16
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Dacia Lodgy Stepway     185/55R16                         A02) bis A10)
                                        M00) T87)                         BF2)

                                        195/50R16

                                        195/55R16

                                        205/50R16

                                        225/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Logan, Logan       195/50R16                         A01) bis A10)
                MCV                      K04) T88)                         BF2) K01)
                (1. Generation)
                                         195/55R16
                                         K04) K31)

                                        205/50R16
                                        K02) K31)

                                        215/50R16
                                        K02) K20) K28) K31)

                                        225/45R16
                                        K02) K31)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Dacia Logan MCV          185/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation)          M00)                              BF1)

                                        195/50R16
                                        A01) K01)

                                        195/55R16
                                        A01) K01)

                                        205/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        215/45R16
                                        A01) K01)

                                        215/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        225/45R16
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70       Dacia Logan MCV          185/55R16                         A02) bis A10)
                Stepway                  A93a) M00) N195)                  BF1)
                (2. Generation)
                                         185/55R16 M+S
                                         A93a) M00)

                                        195/55R16
                                        N205)

                                        195/55R16 M+S

                                        205/50R16

                                        205/55R16
                                        G7E)

                                        215/50R16
                                        A01) K01)

                                        225/45R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
SD                             e2*2007/46*0030*..
SR                             e2*2001/116*0323*..
SR                             e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Sandero I         185/55R16                          A01) bis A10)
                                        K03) M00) N195)                    BF2) K04)

                                        195/50R16
                                        K01)

                                        195/55R16
                                        K01)

                                        205/50R16
                                        K01)

                                        215/45R16
                                        K01)

                                        215/50R16
                                        K01)

                                        225/45R16
                                        K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                               e2*2001/116*0314*..
SR                               e2*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Dacia Sandero II          185/55R16                         A01) bis A10)
                (nicht für Ausführungen M00) N195)                          BF2) K04)
                Sandero Stepway)
                                          195/55R16
                                          K01) N205)

                                         205/50R16
                                         K01)

                                         215/50R16
                                         K01)

                                         225/45R16
                                         K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70       Dacia Sandero II        205/55R16                           A01) bis A10)
                Stepway                                                     BF2) K04)
                                        215/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube
       ist nach hinten zu versetzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der serienmäßigen
       Radhauskante zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 6
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Die Anlage 6 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019
						
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