Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R6654.23
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *) 630 kg
Reifenabrollumfang: 1950 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: DACIA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Dacia Dokker 185/55R16 A02) bis A10)
N195) T87) BF1)
185/55R16 M+S
T87)
195/55R16
205/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Dacia Dokker Stepway 185/55R16 A02) bis A10)
N195) BF1)
185/55R16 M+S
195/55R16
205/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Logan, Logan 185/55R16 A02) bis A10)
MCV T87) BF2)
(1. Generation)
195/50R16
T88)
195/55R16
205/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Dacia Logan MCV 185/55R16 A02) bis A10)
(2. Generation) BF1)
195/50R16
195/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70 Dacia Logan MCV 185/55R16 A02) bis A10)
Stepway N195) BF1)
(2. Generation)
185/55R16 M+S
185/60R16
G7E) N195)
185/60R16 M+S
G7E)
195/55R16
N205)
195/55R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Sandero I 185/55R16 A02) bis A10)
N195) BF2)
195/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SR e2*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Dacia Sandero II 185/55R16 A02) bis A10)
(nicht für Ausführungen N195) BF2)
Sandero Stepway)
195/55R16
N205)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40364
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40364
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 22 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.08.2019