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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49583



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            5½ J x 14 H2


Typ:                        WO5540



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49583


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49583

Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49583

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                             Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
100460135           C                              Ø60.1-H-Ø72              60,1     Kunststoff    565    1985      07/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                      : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 105 Nm für Typ : SD
                                               120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88                                        Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0030*..           195/65R14 89 11A; 24M                               Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76J
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 64         165/80R14        51G                      Logan (Stufenheck)
               e2*2007/46*0030*..                   175/70R14 84     5EA; 51J                 bis Mj 2012; Nicht
                                                    185/70R14 88                              Lodgy;
                                                    195/65R14 89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76J
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65         165/80R14 85                              Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..                   175/70R14 84                              Nicht Sandero Stepway;
                                                    185/65R14 86                              Frontantrieb;
                                                    185/70R14 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R14 89     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76J
SD             e2*2001/116*0314*..       60 - 85    185/70R14 88     12J                      Nur Lodgy;
                                                    195/65R14 89     12O                      Frontantrieb;
                                                    195/70R14 91     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/70R14 98     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : NISSAN
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                               für Typ : K13
Zubehör                                      : H14,H15
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                               für Typ : F1; K12



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Zubehör                                    : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : F1; K13
                                             113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN KUBISTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
F1           L195             42 - 60 165/70R14                     12T; 51G                 Lkw geschl.Kasten
                                      165/70R14C                    12T; 51G; 56G            (Serie); Frontantrieb;
                                      165/75R14C                    12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                              42 - 70 175/65R14                     12T; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14                 11A; 24M; 51G            Pkw geschlossen;
                                          175/65R14 82              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          185/60R14 82              11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          185/65R14 86              11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J
                                          195/60R14 86              11A; 24C; 24D
K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72  165/70R14 81              11A; 24J                 4-türig; Frontantrieb;
                                          175/65R14 82              11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          185/60R14 82              11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          185/65R14 86              11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 76J
                                          195/60R14 86              11A; 24C; 248

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                    : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA;
                                             RENAULT 9; X 53
                                             100 Nm für Typ : B; B56; C06; FC; FCT; JA; K 48; K 48 4X4; KC; L 48
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88                                       Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0013*..           195/65R14 89              11A; 24M                 Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76J
SR             e2*2001/116*0323*..     50 - 64   165/80R14          51G                      Logan (Stufenheck)
                                                 175/70R14 84       5EA; 51J                 bis Mj 2012;
                                                 185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76J
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 65      165/80R14 85                                Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..                175/70R14 84                                Nicht Sandero Stepway;
                                                 185/65R14 86                                Frontantrieb;
                                                 185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76J



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*..  40 - 66        165/65R14          12T; 51G                 Reifen mit
                               47 - 66        175/65R14          12K; 51G                 Schneeketten;
                               66             175/60R14          12K; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P
B              e2*93/81*0126*..,    40 - 72  165/65R14           51G                      CLIO (Schrägheck);
               e2*98/14*0126*..     40 - 79  185/55R14-80        nicht Stufenheck         THALIA (Stufenheck);
                                             185/60R14 82        nicht Stufenheck         10B; 11B; 11G; 11H;
                                    42 - 72 175/65R14            51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                    55 - 72 175/60R14            51G                      73C; 74A; 74P; 76J
B/C 57         F543                 65       165/60R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    79 - 108 165/65R14           51G; 52J                 12K; 51A; 71K; 721;
                                    99       185/60R14           51G                      73C; 74A; 74P
B/C 57         F543                 40 - 65 165/60R14-75                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/60R14-78                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                             185/50R14 77        11A; 22D                 73C; 74A; 74P
                                             185/55R14-78        11A; 22B; 22D
                                    55 - 80 165/60R14            51G
                                    99       165/65R14           51G; 52J
                                             185/60R14           51G

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
KC           e2*93/81*0164*.., 40 - 70 165/70R14                 12T; 51G                 Frontantrieb;
             e2*98/14*0164*..          165/70R14C                12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       165/75R14C                12T; 51G; 56G            51A; 71K; 721; 73C;
                                       175/65R14                 12T; 51G                 74A; 74P; 767
                                       175/65R14 82              12A; 5DK; 51G

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT KANGOO RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           H984             40 - 70 165/70R14                  12T; 51G                 Frontantrieb;
FCT          K558                     165/70R14C                 12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      165/75R14C                 12T; 51G; 56G            51A; 71K; 721; 73C;
                                      175/65R14                  12T; 51G                 74A; 74P; 767
                                      175/65R14 82               12A; 5DK; 51G

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 185/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 5EM            12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/65R14-89              11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 75I;
                                       205/60R14-88              11A; 22B                 76J
B56          G638              61 - 83 185/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/65R14-89              11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76J
                                       205/60R14-88              11A; 22B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 79 185/60R14-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*..,         195/60R14-86              11A; 22B; 22D; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
             e2*98/14*0009*..  47 - 84 175/65R14-82                                       73C; 74A; 74P; RE8
                               66 - 72 185/65R14                 11A; 22B; 51G
                               80 - 84 185/60R14-82
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 24M
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0103*..          185/60R14-82                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                       195/60R14-85                                       73C; 74A; 74P; RE8
KA           e2*98/14*0192*..  47 - 70 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
                                       185/65R14-86                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; RE8
LA             e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-86       11A; 22B; 24M            73C; 74A; 74P; RE8
                                    66 - 72   185/65R14          51G

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14                 51G                      nur bis
             e2*98/14*0068*..          185/65R14-86                                       e2*98/14*0068*11;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          RE1

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
C06          e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14                 12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0071*..,                                                          51A; 71K; 721; 73C;
               G391                                                                       74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B/C 53       E979             43 - 69         175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                              47 - 69         175/65R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
B/C 53         E979                 65 - 69   175/65R14          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    101       165/65R14          12K; 51G; 52J            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J
D 53           F798                 65 - 66   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G; 824                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    66        175/65R14          51G                      73C; 74A; 74P; 76J
                                              185/60R14-82       824
D 53           F798                 65 - 66   175/65R14          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                    79 - 99   165/65R14          12K; 51G; 52J            74A; 74P; 76J



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
L 53         F144             65 - 101 165/65R14                 12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/65R14                 12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P
L 53           F144                 43 - 67   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    47 - 67   175/65R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
X 53           G073                 43 - 66   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82       824                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
X 53           G073                 81        175/65R14          12K; 51G                 Stufenheck;
                                              185/60R14          12A; 51G                 Schrägheck;
                                    99        165/65R14          12K; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
K 48         E309             48 - 69         175/65R14          12G; 51G                 Kombi; Frontantrieb;
                              48 - 85         185/65R14          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P
K 48           E309/1               51 - 79   185/65R14          12K; 51G                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P
K 48 4X4       E866                 48 - 79   185/65R14          12G; 51G                 Pkw geschlossen;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J
K 48 4X4       E866/1               79        185/65R14          12K; 51G                 Pkw geschlossen;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J
L 48           E135/1               51 - 79   175/65R14          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14          12K; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RENAULT      C490             35 - 77         175/65R14          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
9                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P
RENAULT        C490/1               35 - 77   175/65R14          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
9                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14               51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              175/65R14          51G                      125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
767) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 13-Zoll-Rad-/Reifen-Kombinationen ausgerüstet sind.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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