Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49583
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ: WO5540
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49583
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49583
Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49583
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100460135 C Ø60.1-H-Ø72 60,1 Kunststoff 565 1985 07/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht
185/70R14 88 Lodgy;
195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway;
185/65R14 86 Frontantrieb;
185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/70R14 88 12J Nur Lodgy;
195/65R14 89 12O Frontantrieb;
195/70R14 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/70R14 98 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : K13
Zubehör : H14,H15
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
für Typ : F1; K12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Zubehör : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : F1; K13
113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN KUBISTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1 L195 42 - 60 165/70R14 12T; 51G Lkw geschl.Kasten
165/70R14C 12T; 51G; 56G (Serie); Frontantrieb;
165/75R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
42 - 70 175/65R14 12T; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14 11A; 24M; 51G Pkw geschlossen;
175/65R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R14 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 24C; 24D
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 165/70R14 81 11A; 24J 4-türig; Frontantrieb;
175/65R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R14 86 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 24C; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör : H1, H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA;
RENAULT 9; X 53
100 Nm für Typ : B; B56; C06; FC; FCT; JA; K 48; K 48 4X4; KC; L 48
105 Nm für Typ : SR
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck)
175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012;
185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway;
185/65R14 86 Frontantrieb;
185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.. 40 - 66 165/65R14 12T; 51G Reifen mit
47 - 66 175/65R14 12K; 51G Schneeketten;
66 175/60R14 12K; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
B e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14 51G CLIO (Schrägheck);
e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 nicht Stufenheck THALIA (Stufenheck);
185/60R14 82 nicht Stufenheck 10B; 11B; 11G; 11H;
42 - 72 175/65R14 51G 12K; 51A; 71K; 721;
55 - 72 175/60R14 51G 73C; 74A; 74P; 76J
B/C 57 F543 65 165/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
79 - 108 165/65R14 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 721;
99 185/60R14 51G 73C; 74A; 74P
B/C 57 F543 40 - 65 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14-78 12A; 51A; 71K; 721;
185/50R14 77 11A; 22D 73C; 74A; 74P
185/55R14-78 11A; 22B; 22D
55 - 80 165/60R14 51G
99 165/65R14 51G; 52J
185/60R14 51G
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*93/81*0164*.., 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0164*.. 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71K; 721; 73C;
175/65R14 12T; 51G 74A; 74P; 767
175/65R14 82 12A; 5DK; 51G
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC H984 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb;
FCT K558 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71K; 721; 73C;
175/65R14 12T; 51G 74A; 74P; 767
175/65R14 82 12A; 5DK; 51G
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 75I;
205/60R14-88 11A; 22B 76J
B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76J
205/60R14-88 11A; 22B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 22D; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0009*.. 47 - 84 175/65R14-82 73C; 74A; 74P; RE8
66 - 72 185/65R14 11A; 22B; 51G
80 - 84 185/60R14-82
195/60R14-86 11A; 22B; 24M
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P; RE8
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb;
185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; RE8
LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-86 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P; RE8
66 - 72 185/65R14 51G
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14 51G nur bis
e2*98/14*0068*.. 185/65R14-86 e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J;
RE1
Verkaufsbezeichnung: RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C06 e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0071*.., 51A; 71K; 721; 73C;
G391 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
B/C 53 E979 65 - 69 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
101 165/65R14 12K; 51G; 52J 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
D 53 F798 65 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G; 824 12A; 51A; 71K; 721;
66 175/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 76J
185/60R14-82 824
D 53 F798 65 - 66 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
79 - 99 165/65R14 12K; 51G; 52J 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L 53 F144 65 - 101 165/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
L 53 F144 43 - 67 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
47 - 67 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
X 53 G073 43 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 824 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
X 53 G073 81 175/65R14 12K; 51G Stufenheck;
185/60R14 12A; 51G Schrägheck;
99 165/65R14 12K; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K 48 E309 48 - 69 175/65R14 12G; 51G Kombi; Frontantrieb;
48 - 85 185/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
K 48 E309/1 51 - 79 185/65R14 12K; 51G Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
K 48 4X4 E866 48 - 79 185/65R14 12G; 51G Pkw geschlossen;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
K 48 4X4 E866/1 79 185/65R14 12K; 51G Pkw geschlossen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
L 48 E135/1 51 - 79 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 12K; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RENAULT C490 35 - 77 175/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
9 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
RENAULT C490/1 35 - 77 175/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
9 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14 51G erhöhtes
Anzugsmoment
175/65R14 51G 125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 6 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
767) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 13-Zoll-Rad-/Reifen-Kombinationen ausgerüstet sind.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.