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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 655
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2             CO 655 A2/Z01 Ø63,3-60,2            4/100/60,1         42       615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46729
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 655 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               30,5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55135506)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan         50,55,64       185/65R15                                      A02 A04 A05
SD                  50,55,64       195/60R15                                      A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*.. 50,55,64       205/55R15                                      A14 A21 Sth
                    50,55,64       205/60R15                                      V15 S01
Nissan Micra        48-63          175/65R15       M53 R09                        A02 A04 A05
K12                 48-81          175/60R15       M52 R37                        A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*. 48-81          185/55R15       A01 K49 K50                    A14 A21 Cbo
                    48-81          195/50R15       A01 G66 K42 K49 K50            Flh S01
                    48-81          195/55R15       A01 K25 K42 K49 K50
Nissan Note         50-85          175/65R15       A11 R70                        A02 A04 A05
E11                 50-85          185/65R15       A11                            A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*. 50-85          195/60R15       A30                            A21 S01
                    50-85          205/55R15       A01 A12 K49 K50
                    50-85          205/60R15       A01 A12 K49 K50
Megane              60-96          195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                   60-96          205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96          215/60R15       A12                            A21 B03 Flh
                    60-96          225/55R15       A01 A12 K49 K50                RDK S01
Megane Cabrio       78-96          195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                   78-96          205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    78-96          215/60R15       A12                            A21 B03 Cbo
- Cabrio/Coupé      78-96          225/55R15       A12                            Cpe RDK S01
Megane Grandtour    60-96          195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                   60-96          205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96          215/60R15       A12                            A21 B03 Car
                    60-96          225/55R15       A01 A12 K29                    RDK S01
Megane Stufenheck 60-96            195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                   60-96          205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96          215/60R15       A12                            A21 B03 RDK
                    60-96          225/55R15       A12                            Sth S01
Renault Clio        48-82          175/65R15       A11 R70                        A02 A04 A05
R                   48-82          185/60R15       A63                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*.. 48-82          195/55R15       A12                            A21 B03 Flh
                                                                                  R1S RDK S01
Renault Clio          63-82        175/65R15       A11 R70                        A02 A04 A05
R                     63-82        185/60R15       A11                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..   63-82        195/55R15       A31                            A21 B03 Flh
                                                                                  R1B RDK S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna         61-102         195/55R15         T85 T89 Z14                        A02 A04 A05
B56                    61-102         195/60R15         T86 T87 T88 X46                    A08 A09 A12
G638,                  61-102         195/60R15         A01 G27                            A14 A21 B02
e2*93/81*0012*..,      61-102         195/65R15         R09                                B03 S01
e2*98/14*0012*..       61-102         195/65R15         A01 G01
                       61-102         205/50R15         T85 T86 Z14
                       61-102         205/55R15         A01 G27 T87 T88
                       61-102         205/55R15         T87 T88 X46
                       61-102         205/60R15         A01 G01
                       61-102         205/60R15         X11
                       61-84          185/55R15         T85 T86 Z14
Renault Laguna         61-102         195/60R15         A01 G27 T86 T87 T88                A02 A04 A05
K56                    61-102         195/60R15         T86 T87 T88 X46                    A08 A09 A12
e2*93/81*0011*..,      61-102         195/65R15         R09                                A14 A21 B02
e2*98/14*0011*..       61-102         195/65R15         A01 G01                            B03 S01
                       61-102         205/50R15         T86 Z14
                       61-102         205/55R15         T87 T88 X46
                       61-102         205/55R15         A01 G27 T87 T88
                       61-102         205/60R15         T90 T91 X11
                       61-102         205/60R15         A01 G01 T90 T91
Renault Modus          48-57,5        185/55R15         A11 R37 T81 T82                    A02 A04 A05
P                      48-82          175/65R15         A11 R09 R70                        A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..    48-82          175/65R15         A01 A11 G03 R70                    A21 RDK S01
                       48-82          185/60R15         A11
                       48-82          195/55R15         A12
Renault Safrane        65-101         185/65R15         R37 T87 T88 T92 123                A02 A04 A05
B54                    65-101         195/60R15         T86 T87 T88 123                    A08 A09 A12
G199,                  65-101         195/65R15         R09 123                            A14 A21 B02
e2*93/81*0063*..,      65-101         205/60R15         T90 T91 X11 123                    B03 S01
e2*98/14*0063*..
Renault Scenic II      60-83          195/65R15         A13 123                            A02 A04 A05
JM                     60-83          205/60R15         A30 T90 T91 123                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0274*..    60-83          215/60R15         A12 123                            A21 B03 RDK
                       60-83          225/55R15         A01 A12 LK6 123                    V15 S01

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu
gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.
Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Hanbuch).

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

G27    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 185/65R14
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G66     Für Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/65R15 ausgerüstet sind, ist der
Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige
angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8
LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M52      Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           SP Sport 200E                                  SP Winter Sport M3
Toyo             R610                                           --

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 175/60R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 6,5 J x 15 H2 montierbar sind.

M53      Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Continental      ContiEcoContact 3                      --
Dunlop           SP Sport 200E                                  SP Winter Sport M2

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 175/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 6,5 J x 15 H2 montierbar sind.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C).

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X11    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.

X46    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R14.

Z14   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung
(Sommer).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 13.Dezember 2006




Blauth                                                               00101964.DOC




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