GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. QA 05 102 02086/1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B20
Typ B20-706
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 B20-706 X2/ 4/100/60,1 45 620 2000
BA01 N10 Ø63,4xØ60,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46949
Herstellerzeichen Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung B20-706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55006207)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan 55,64 195/50R16 A02 A04 A05
SD 55,64 195/55R16 A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*.. 55,64 205/50R16 A14 A18 Sth
55,64 215/45R16 V16 S01
55,64 225/45R16
Nissan Micra 48-81 195/45R16 K42 K49 K50 A01 A02 A04
K12 A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*. A12 A14 A18
Cbo Flh S01
Nissan Note 50-85 195/50R16 A12 A02 A04 A05
E11 50-85 195/55R16 A12 A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*. A18 S01
Megane 60-120 205/55R16 A30 A02 A04 A05
M 60-96 195/60R16 A30 R37 A08 A09 A14
e2*98/14*0272*.. A18 A74 B03
Flh S01
Megane Cabrio 76-120 205/55R16 A30 A02 A04 A05
M 76-96 195/60R16 A30 R37 A08 A09 A14
e2*98/14*0272*.. A18 A74 B03
- Cabrio/Coupé Cbo Cpe S01
Megane Grandtour 60-96 195/60R16 A30 R37 A02 A04 A05
M 60-99 205/55R16 A30 A08 A09 A14
e2*98/14*0272*.. A18 A74 B03
Car S01
Megane Stufenheck 60-96 195/60R16 A30 R37 A02 A04 A05
M 60-99 205/55R16 A30 A08 A09 A14
e2*98/14*0272*.. A18 A74 B03
Sth S01
Renault Clio 48, 55-58 205/50R16 A01 G77 LK6 A02 A04 A05
R 48, 55-58 215/45R16 A01 LK6 A08 A09 A12
e2*2001/116*0327*.. 48-82 195/50R16 A14 A18 Flh
48-82 205/45R16 R1S RDK S01
50, 63-82 205/50R16 A01 G77
50, 63-82 205/50R16 X30
50, 63-82 215/45R16
Renault Modus 48-82 195/45R16 T80 T84 A02 A04 A05
P A08 A09 A12
e2*2001/116*0319*.. A14 A18 A74
S01
Renault Scenic II 60-120 205/55R16 A30 R37 T89 T91 A02 A04 A05
JM 60-120 215/55R16 A12 A08 A09 A14
e2*2001/116*0274*.. 74-120 205/60R16 A30 R09 A18 A74 B03
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G77 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15
oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr.10 215/50R16 245/45R16
Nr.11 215/55R16 235/50R16
Nr.12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr.13 225/50R16 245/45R16
Nr.14 225/55R16 245/50R16
Nr.15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
X30 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
175/65R15.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46949 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55006207 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ B20-706
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2006.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 30.Januar 2007
Bohlander 00103164.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim