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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SF86
Typ                            19126
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501            19126 501 / Ø63,3-60,1              4/100/60,1         42       615     2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46899
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19126 501
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55030907)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan         50-77           195/50R16                                     A02 A04 A05
SD                  50-77           195/55R16                                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*.. 50-77           205/50R16                                     A14 A21 Sth
                    50-77           215/45R16                                     V16 S01
                    50-77           225/45R16
Nissan Micra        48-81           195/45R16      K42 K49 K50                    A01 A02 A04
K12                 48-81           205/45R16      K25 K42 K49 K50                A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*. 48-81           215/40R16      G66 K25 K42 K49 K50            A12 A14 A21
                                                                                  Cbo Flh V16
                                                                                  S01
Nissan Note           50-85         195/50R16      A12                            A02 A04 A05
E11                   50-85         195/55R16      A12                            A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*.   50-85         215/45R16      A01 A12 K49 K50                A21 S01
Megane                60-120        205/55R16      A30                            A02 A04 A05
M                     60-120        225/50R16      A01 A12 K49 K50                A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..      60-96         195/60R16      A33                            A21 B03 Flh
                                                                                  RDK V16 S01
Megane Cabrio         76-120        205/55R16      A30                            A02 A04 A05
M                     76-120        225/50R16      A12                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..      76-96         195/60R16      A33 R37                        A21 B03 Cbo
- Cabrio/Coupé                                                                    Cpe RDK V16
                                                                                  S01
Megane Grandtour      60-96         195/60R16      A33                            A02 A04 A05
M                     60-99         205/55R16      A30                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..      60-99         225/50R16      A01 A12 K29                    A21 B03 Car
                                                                                  RDK V16 S01
Megane Stufenheck     60-96         195/60R16      A33                            A02 A04 A05
M                     60-99         205/55R16      A30                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..      60-99         225/50R16      A12                            A21 B03 RDK
                                                                                  Sth V16 S01
Ren. Megane Break     59-85         195/50R16      K46 K49 K56 T83                A01 A02 A04
KA                    59-85         205/45R16      K46 K49 K50 K56 T83            A05 A08 A09
e2*98/14*0192*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 X24 S01
Ren. Megane Break     47-70         195/50R16      K46 K56 T83                    A01 A02 A04
KA                    47-70         205/45R16      K46 K49 K50 K56 T83            A05 A08 A09
e2*98/14*0192*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 L02 X23
                                                                                  S01
Renault Clio          48, 55-58     205/50R16      A01 A12 G77 K49 LK6            A02 A04 A05
R                     48-82         195/50R16      A12                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..   48-82         205/45R16      A12                            A21 Flh R1S
                      48-82         215/45R16      A12                            RDK S01
                      50, 63-82     205/50R16      A01 A12 G77 K49
Renault Clio          63-82         195/50R16      A31                            A02 A04 A05
R                     63-82         205/45R16      A31                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..                                                               A21 Flh R1B
                                                                                  RDK S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                        YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna         61,3-102        205/45R16        K49 T84 T87 X21                    A01 A02 A04
B56                    61,3-102        205/50R16        K42 K49 T87 X19                    A05 A08 A09
G638,                  61,3-102        205/55R16        K42 K49 K56 X11                    A12 A14 A21
e2*93/81*0012*..,      61,3-102        225/40R16        K41 K42 K49 K50 K56 R70 T85        B02 V16 S01
e2*98/14*0012*..                                        X21
                       61,3-102        225/45R16        K41 K42 K49 K50 K56 X19
                       61,3-102        225/50R16        K42 K50 K56 R03 X11
Renault Laguna         61,3-102        205/50R16        K42 K49 T87 X19                    A01 A02 A04
K56                    61,3-102        205/55R16        K42 K49 K56 T89 T91 X11            A05 A08 A09
e2*93/81*0011*..,      61,3-102        225/45R16        K41 K42 K49 K50 K56 T89 X19        A12 A14 A21
e2*98/14*0011*..       61,3-102        225/50R16        K42 K50 K56 R03 X11                B02 V16 S01
Renault Modus          48-82           195/45R16        T80 T84                            A02 A04 A05
P                      48-82           195/50R16        A01 K44 K46                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0319*..    48-82           205/45R16                                           A14 A21 RDK
                       48-82           215/45R16        A01 K44 K46 K49 K50 K56            S01
Renault Safrane        65-101          205/50R16        T86 T87 T91 123                    A01 A02 A04
B54                    65-101          225/45R16        K42 K44 T89 123                    A05 A08 A09
G199,                                                                                      A12 A14 A21
e2*93/81*0063*..,                                                                          B02 K45 V16
e2*98/14*0063*..                                                                           S01
Renault Scenic II      60-120          205/55R16        A30 R37 T89 T91 123                A02 A04 A05
JM                     60-120          215/55R16        A12 123                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0274*..    60-120          225/50R16        A01 A12 LK6 123                    A21 B03 RDK
                       74-120          205/60R16        A30 R09 123                        V16 S01
                       74-120          225/55R16        A01 A12 LK6 X71 123

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                           Seite 4 von 8

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G66     Für Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/65R15 ausgerüstet sind, ist der
Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige
angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 5 von 8

G77     Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15
oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C).




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 6 von 8

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 7 von 8

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      185/50R16     205/45R16
Nr. 2      195/40R16     215/35R16
Nr. 3      195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4      195/50R16     205/45R16
Nr. 5      205/45R16     225/40R16
Nr. 6      205/50R16     225/45R16
Nr. 7      205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8      205/60R16     225/55R16
Nr. 9      215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr.10      215/50R16     245/45R16
Nr.11      215/55R16     235/50R16
Nr.12      225/40R16     245/35R16, 255/35R16
Nr.13      225/50R16     245/45R16
Nr.14      225/55R16     245/50R16
Nr.15      225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X11    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.

X19    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/65R14.

X21    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15 , 205/60R15 oder 205/55R16.

X23    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/60R15.

X24    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/60R15.

X71    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15 oder 205/55R16.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                    YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20.März 2007




Pohl                                                                 00105875.DOC




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