GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ Z7017
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
11 Z7017 LK100/ohne Ring 4/100/60,1 38 550 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47726
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung Z7017 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55066209 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan 50-77 205/45R17 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 215/40R17 A01 K17 A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..; 50-77 215/45R17 A01 K17 A16 A82 Sth
e2*2001/116*0323*..; S02
e2*2007/46*0030*..
Dacia Logan MCV 50-77 205/45R17 K56 T88 A01 A02 A04
SD/SR 50-77 215/40R17 K2b K44 K56 T87 A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..; 50-77 215/45R17 K2b K44 K56 A12 A16 A82
e2*2001/116*0323*..; Car S02
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero 50-65 205/45R17 A02 A04 A05
SD/SR 50-65 215/40R17 A01 K1a K1b K2b A08 A09 A12
e2*2001/116* 50-65 215/45R17 A01 K1a K1b K2b A16 A82 Flh
0314*15-../0323*11-.. S02
e2*2007/46*0013*..:
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Step. 50, 64 195/45R17 A02 A04 A05
SD/SR 50, 64 205/45R17 A08 A09 A12
e2*2001/116* 50, 64 215/40R17 A16 A82 Flh
0314*28-../0323*20-. 50, 64 215/45R17 KMV S02
- Stepway
Nissan Micra 48-81 205/40R17 K1c K25 K2c K41 K42 A01 A02 A04
K12 48-81 215/35R17 K1c K25 K2c K42 A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*. A12 A16 A82
Cbo Flh S01
Nissan Note 50-85 205/40R17 K1c K2b T80 A01 A02 A04
E11 50-85 205/45R17 K1c K2b A05 A08 A09
e11*2001/116*0268*. 50-85 215/40R17 K1c K2b A12 A16 A82
50-85 215/45R17 K1c K2b S01
Megane Grandtour 60-99 205/50R17 A01 K29 A02 A04 A05
M 60-99 215/45R17 T87 A08 A09 A12
e2*98/14*0272*.. 60-99 225/45R17 A01 K29 A16 A74 A82
Car RDK V17
S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane Stufenheck 60-99 205/50R17 A02 A04 A05
M 60-99 215/45R17 T87 A08 A09 A12
e2*98/14*0272*.. 60-99 225/45R17 A16 A74 A82
RDK Sth V17
S01
Ren. Megane Cabrio 76-120 205/50R17 A02 A04 A05
M 76-120 215/45R17 T87 A08 A09 A12
e2*98/14*0272*.. 76-120 225/45R17 A16 A74 A82
- Cabrio/Coupé Cbo Cpe RDK
V17 S01
Renault Clio 120, 124 195/40R17 T81 A02 A04 A05
B 42-79 195/40R17 A01 K23 K66 LK6 T81 A08 A09 A12
e2*93/81*0126*.. A16 A82 S01
e2*98/14*0126*..
Renault Clio 48-102 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A05
R 48-102 215/40R17 A01 K1a K1b T83 A08 A09 A12
e2*2001/116*0327*..; A16 A74 A82
e2*2007/46*0008*.. Car Flh R1S
RDK S01
Renault Clio 48-102 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A05
R 48-102 215/40R17 A08 A09 A12
e2*2001/116*0327*..; A16 A74 A82
e2*2007/46*0008*.. Car Flh R1B
RDK S01
Renault Laguna 61-102 205/45R17 K56 T84 T88 X19 113 A01 A02 A04
B56 61-102 215/40R17 K41 K56 T87 115 A05 A08 A09
G638, 61-102 215/45R17 K41 K56 T87 T88 T91 X11 111 A12 A16 A82
e2*93/81*0012*.., 61-102 225/45R17 K41 K56 X11 110 B02 K1c K2b
e2*98/14*0012*.. K42 K45 S01
Renault Laguna 61-102 205/45R17 K56 T88 X19 113 A01 A02 A04
K56 61-102 215/40R17 K41 K56 T87 115 A05 A08 A09
e2*93/81*0011*.., 61-102 215/45R17 K41 K56 T87 T88 T91 X11 111 A12 A16 A82
e2*98/14*0011*.. 61-102 225/45R17 K41 K56 T90 T91 X11 110 B02 K1c K2b
K42 K45 S01
Renault Megane 60-120 205/50R17 A01 K1b K2b A02 A04 A05
M 60-120 215/45R17 T87 A08 A09 A12
e2*98/14*0272*.. 60-120 225/45R17 A01 K1b K2b A16 A74 A82
Flh RDK V17
S01
Renault Modus 48-82 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A05
P 48-82 215/35R17 A01 K1a K1b K2b K44 K46 T79 A08 A09 A12
e2*2001/116*0319*..; T83 A16 A60 A74
e2*2007/46*0007*.. 48-82 215/40R17 A01 G77 K1a K1b K2b K44 K46 A82 RDK S01
K56
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Safrane 65-101 215/45R17 G46 K1b K42 T87 T88 T91 111 A01 A02 A04
B54 65-101 225/45R17 G46 K1c K42 T90 T91 110 A05 A08 A09
G199, A12 A16 A82
e2*93/81*0063*.., B02 K41 K45
e2*98/14*0063*.. S01
Renault Scénic 44-103 205/45R17 K1c K2c K42 L02 T84 T88 X05 A01 A02 A04
JA 44-103 215/40R17 K1c K2c K42 L02 T85 T87 A05 A08 A09
e2*93/81*0068*.., 55-66 205/40R17 K1a K2c K42 L02 T84 X04 A12 A16 A74
e2*98/14*0068*.. A82 B02 S01
Auflagen und Hinweise
110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
111 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
113 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
115 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K17 An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K23 An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F oder H).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, D, E, L oder S).
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/40R17 245/35R17
Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 13 235/50R17 255/45R17
Nr. 14 235/55R17 255/50R17
Nr. 15 235/60R17 255/55R17
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 18 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X04 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X05 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
185/70R14, 185/65R15, 195/60R15 oder 205/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X19 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Mai 2009 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 06.7.2010 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55066209 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 6.Juli 2010
Haasis 00153057.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim