GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ Z6015
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
11 Z6015 LK100/ohne Ring 4/100/60,1 44 560 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47723
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung Z6015 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen SD ww. EX
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55023109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan 50,55,64 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 185/65R15 A31 A08 A09 A16
e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/60R15 A12 A82 Sth S02
e2*2001/116*0323*..; 50-77 205/55R15 A12
e2*2007/46*0030*.. 50-77 205/60R15 A12
Dacia Logan MCV 50-77 185/65R15 A11 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 195/60R15 A12 T87 A08 A09 A16
e2*2001/116*0314*..; 50-77 205/55R15 A12 A82 Car S02
e2*2001/116*0323*..; 50-77 205/60R15 A01 A12 K56
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero 50-64 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
SD/SR 50-64 185/65R15 A31 A08 A09 A16
e2*2001/116* 50-64 195/60R15 A12 A82 Flh S02
0314*15-../0323*11-.. 50-64 205/55R15 A12
e2*2007/46*0013*..: 50-64 205/60R15 A12
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Step. 50, 64 185/65R15 A02 A04 A05
SD/SR 50, 64 195/60R15 A08 A09 A12
e2*2001/116* 50, 64 205/55R15 A16 A82 Flh
0314*28-../0323*20-. 50, 64 205/60R15 KMV S02
- Stepway
Nissan Micra 48-63 175/65R15 R09 A02 A04 A05
K12 48-81 175/60R15 R37 A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*. 48-81 185/55R15 A01 K1c K2c A16 A82 Cbo
48-81 195/50R15 A01 G66 K1c K2c K42 Flh S01
48-81 195/55R15 A01 K1c K2c K42
Nissan Note 50-85 175/65R15 A11 A02 A04 A05
E11 50-85 185/65R15 A11 A08 A09 A16
e11*2001/116*0268*. A82 S01
Ren. Megane Break 47-85 185/60R15 R09 A02 A04 A05
KA A08 A09 A16
e2*98/14*0192*.. A30 A82 B02
Re2 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ren. Megane Cabrio 66-84 185/55R15 T81 X23 A02 A04 A05
EA 72-84 185/60R15 R09 A08 A09 A16
e2*93/81*0103*.. A30 A82 B02
e2*98/14*0103*.. B03 Re2 S01
Ren. Megane Classic 47-84 185/55R15 X23 A02 A04 A05
LA 59-85 185/60R15 R09 A08 A09 A16
e2*93/81*0072*.., A30 A82 B02
e2*98/14*0072*.. Re2 S01
Ren. Megane Coupé 66-84 185/55R15 T81 X23 A02 A04 A05
DA 72-84 185/60R15 R09 A08 A09 A16
e2*93/81*0009*.. A30 A82 B02
e2*98/14*0009*.. B03 Re2 S01
Renault Clio 48-102 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
R 48-102 185/60R15 A31 A08 A09 A16
e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A12 A74 A82 B03
e2*2007/46*0008*.. 48-82 165/65R15 A11 R37 Car Flh R1S
RDK S01
Renault Clio 48-102 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
R 48-102 185/60R15 A11 A08 A09 A16
e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A31 A74 A82 B03
e2*2007/46*0008*.. Car Flh R1B
RDK S01
Renault Megane 47-85 185/55R15 T81 X23 A02 A04 A05
BA 59-85 185/60R15 R09 A08 A09 A16
e2*93/81*0010*.. A30 A82 B02
e2*98/14*0010*.. Re2 S01
Renault Modus 48-57,5 165/65R15 A11 R09 T81 A02 A04 A05
P 48-74 175/60R15 A11 R37 T81 A08 A09 A16
e2*2001/116*0319*..; 48-74 185/55R15 A11 R37 T81 T82 A60 A74 A82
e2*2007/46*0007*.. 48-82 175/65R15 A11 R09 RDK S01
48-82 175/65R15 A01 A11 G03
48-82 185/60R15 A11
48-82 195/55R15 A12
Renault Scénic 47-85 195/60R15 R09 A02 A04 A05
JA 47-85 185/65R15 R09 A08 A09 A16
e2*93/81*0068*.., A30 A82 B02
e2*98/14*0068*.. B03 Re2 X29
S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
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A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G66 Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F oder H).
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, D, E, L oder S).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
Re2 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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X23 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X29 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße 6,0x15
ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 17.02.09 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 12.5.2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 12.Mai 2010
Haasis 00151029.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim