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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 17
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49020071003

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Poison
Typ                               PN606
Radgröße                          6Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           PN606 A2/Z01 Ø63,3-60,1               4/100/60,1         40       580     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48290
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             PN606 (s.o.)
Radgröße                          6Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               30,5
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105               30,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan            50-65        195/55R16   A33 T91 116                       A02 A04 A05
FSD/USD, SD            50-65        205/50R16   A12 T91 116                       A08 A09 A14
N386;                                                                             A21 A58 S03
e2*2007/46*0030*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan            50-77        185/55R16                                     A02 A04 A05
SD/SR                  50-77        195/50R16                                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   50-77        195/55R16                                     A14 A21 Sth
e2*2001/116*0323*..;   50-77        205/50R16                                     S03
e2*2007/46*0030*..
Dacia Logan MCV        50-77        185/55R16   T87                               A02 A04 A05
SD/SR                  50-77        195/50R16   T88                               A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   50-77        195/55R16                                     A14 A21 Car
e2*2001/116*0323*..;   50-77        205/50R16   A01 K56                           S03
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero          50-77        185/55R16   A11                               A02 A04 A05
SD/SR                  50-77        195/50R16   A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   50-77        195/55R16   A12                               A21 Flh S03
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero          50-65        195/55R16   A33                               A02 A04 A05
Stepway                50-65        205/50R16   A12                               A08 A09 A14
SD/SR                                                                             A21 Flh KMV
e2*2001/116*0314*..;                                                              S03
e2*2001/116*0323*..
- Stepway
Nissan Micra           48-81        185/50R16   K1c K2c K42                       A01 A02 A04
K12                    48-81        195/45R16   K1c K2c K42                       A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*.                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Cbo Flh S02
Nissan Micra           59           185/50R16   K1c                               A01 A02 A04
K13                    59           195/45R16   K1c                               A05 A08 A09
e13*2007/46*1111*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh S01
Nissan Note            50-85        185/55R16   A11                               A02 A04 A05
E11                    50-85        195/50R16   A31                               A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*.    50-85        195/55R16   A31                               A21 S02
                       50-85        205/50R16   A01 A12 K1c K2b
Renault Clio           40           195/45R16   G01 K23 K66                       A01 A02 A04
B                      42-79        195/45R16   K23 K66                           A05 A08 A09
e2*93/81*0126*..                                                                  A12 A14 A21
e2*98/14*0126*..                                                                  B02 B03 L02
                                                                                  Re3 X29 S02
Renault Clio           48-102       185/55R16   A31                               A02 A04 A05
R                      48-102       195/50R16   A31                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..;                                                              A21 Car Flh
e2*2007/46*0008*..                                                                R1S RDK S02


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio           48-102         185/55R16     A11 R37                                A02 A04 A05
R                      48-102         195/50R16     A31                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..;                                                                       A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                         Flh R1B RDK
                                                                                           S02
Renault Megane         47-85          195/45R16     T80 T84                                A02 A04 A05
BA                                                                                         A08 A09 A12
e2*93/81*0010*..                                                                           A14 A21 B02
e2*98/14*0010*..                                                                           B03 Re2 S02
Renault Megane         47-70          195/50R16     A01 K46 K56 X23                        A02 A04 A05
Break                  47-85          195/45R16     R37 T80 T84                            A08 A09 A12
KA                     59-85          195/50R16     A01 K46 K56 L02 X24                    A14 A21 B02
e2*98/14*0192*..                                                                           B03 Re2 S02
Renault Megane         66-84          195/45R16     T80 T84                                A02 A04 A05
Cabrio                                                                                     A08 A09 A12
EA                                                                                         A14 A21 B02
e2*93/81*0103*..                                                                           B03 Re2 S02
e2*98/14*0103*..
Renault Megane         47-85          195/45R16     T80 T84                                A02 A04 A05
Classic                                                                                    A08 A09 A12
LA                                                                                         A14 A21 B02
e2*93/81*0072*..,                                                                          B03 Re2 S02
e2*98/14*0072*..
Renault Megane         66-84          195/45R16     T80 T84                                A02 A04 A05
Coupé                                                                                      A08 A09 A12
DA                                                                                         A14 A21 B02
e2*93/81*0009*..                                                                           B03 Re2 S02
e2*98/14*0009*..
Renault Modus          48-74          185/50R16     A11 R37 T81                            A02 A04 A05
P                      48-82          185/55R16     A01 A11 G77                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..;   48-82          185/55R16     A11 X75                                A21 A60 RDK
e2*2007/46*0007*..     48-82          195/45R16     A11 T80 T84                            S02
                       48-82          195/50R16     A12
                       48-82          205/50R16     A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46
                                                    K56

Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8

K23    An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F oder H).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.

Re3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 281x24 mm an Achse 1 und 238x8 mm an Achse 2.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X29    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                    Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Februar 2011




Blauth                                                               00160508.DOC




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