GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell LAPPLAND
Typ LAPPLAND 6015
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
32060 LAPPLAND 6015/ 4/100/60,1 44 640 1975
Ø63,3-Ø60,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46232
Herstellerzeichen DBV
Radtyp und Ausführung LAPPLAND 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 49316
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 49390
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan 50-65 185/65R15 A13 T92 A02 A04 A05
FSD/USD, SD/SR 50-65 195/60R15 A33 T91 A08 A09 A14
N386; 50-65 205/60R15 A12 A19 A58 S01
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan 50-65 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 185/65R15 A31 A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/60R15 A12 A19 Sth S01
e2*2001/116*0323*..; 50-77 205/55R15 A12
e2*2007/46*0030*..; 50-77 205/60R15 A12
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV 50-77 185/65R15 A11 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 195/60R15 A12 A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..; 50-77 205/55R15 A12 A19 Car S01
e2*2001/116*0323*..; 50-77 205/60R15 A01 A12 K56
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero 50-77 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
SD/SR 50-77 185/65R15 A31 A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/60R15 A12 A19 Flh S01
e2*2001/116*0323*..; 50-77 205/55R15 A12
e2*2007/46*0013*..; 50-77 205/60R15 A12
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero 50-77 185/65R15 A02 A04 A05
Stepway 50-77 195/60R15 A08 A09 A12
SD/SR 50-77 205/55R15 A14 A19 Flh
e2*2001/116*0314*..; 50-77 205/60R15 KMV S01
e2*2001/116*0323*..
Nissan Micra 48-81 175/60R15 R37 A02 A04 A05
K12 48-81 175/65R15 R09 A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*. 48-81 185/55R15 A01 K1c K2c A14 A19 Cbo
48-81 195/50R15 A01 G66 K1c K2c K42 Flh S01
48-81 195/55R15 A01 K1c K2c K42
Nissan Micra 59, 72 165/65R15 A13 A02 A04 A05
K13 59, 72 175/55R15 A13 T77 A08 A09 A14
e13*2007/46*1111*.. 59, 72 175/60R15 A13 A19 Flh V15
59, 72 185/55R15 A01 A12 K1a K1b S02
59, 72 195/50R15 A01 A12 K1c
59, 72 195/55R15 A01 A12 K1c K8c
59, 72 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Nissan Note 50-85 175/65R15 A11 A02 A04 A05
E11 50-85 185/65R15 A11 A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*. A19 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio (III) 48-102 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
R 48-102 185/60R15 A31 A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A12 A19 B03 Car
e2*2007/46*0008*.. 48-82 165/65R15 A11 R37 Flh R1S RC3
RDK S01
Renault Clio (III) 48-102 175/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
R 48-102 185/60R15 A11 A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A31 A19 B03 Car
e2*2007/46*0008*.. Flh R1B RC3
RDK S01
Renault Megane 47-85 185/55R15 T81 X23 A02 A04 A05
BA 59-85 185/60R15 R09 A08 A09 A14
e2*93/81*0010*.. A19 A30 B02
e2*98/14*0010*.. S01
Renault Megane 47-85 185/60R15 R09 A02 A04 A05
Break A08 A09 A14
KA A19 A30 B02
e2*98/14*0192*.. S01
Renault Megane 101-108 185/55R15 M+S R09 T81 A02 A04 A05
Cabrio 66-84 185/55R15 T81 X23 A08 A09 A14
EA 72-84 185/60R15 R09 A19 A30 B02
e2*93/81*0103*.. B03 Re2 S01
e2*98/14*0103*..
Renault Megane 47-84 185/55R15 X23 A02 A04 A05
Classic 59-85 185/60R15 R09 A08 A09 A14
LA A19 A30 B02
e2*93/81*0072*.., S01
e2*98/14*0072*..
Renault Megane 101-108 185/55R15 M+S R09 T81 A02 A04 A05
Coupé 66-84 185/55R15 T81 X23 A08 A09 A14
DA 72-84 185/60R15 R09 A19 A30 B02
e2*93/81*0009*.. B03 Re2 S01
e2*98/14*0009*..
Renault Modus 48-58 165/65R15 A11 R09 T81 A02 A04 A05
P 48-76 175/60R15 A11 R37 T81 A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..; 48-82 175/65R15 A11 R09 A19 A60 RDK
e2*2007/46*0007*.. 48-82 175/65R15 A01 A11 G03 S01
48-82 185/55R15 A11 R37 T81 T82
48-82 185/60R15 A11
48-82 195/55R15 A12
Renault Scénic 47-101,5 195/60R15 R09 A02 A04 A05
JA 47-85 185/65R15 R09 A08 A09 A14
e2*93/81*0068*.., A19 A30 B02
e2*98/14*0068*.. B03 X29 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
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A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G66 Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).
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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.
Re2 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X23 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55156305 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 8 von 8
X29 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2012 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Im Rahmen des Giessereiwechsel (ab Herstellungsdatum Juni 2006) wurde der Radtyp von Lappland
15 auf Lappland 6015 geändert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2006.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. Oktober 2012
Schmidt 00186137.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim