Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                  Dr.-Kilian-Straße 11
                                  92637 Weiden
                                  QM-Nr.: 49 02 0450810

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            16
Typ                               16 605
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            L 16 605 44 D/ohne Ring               4/100/60,1         44       500     1985
             Z 16 605 44 D/ZL Ø70,4-Ø60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48895
Herstellerzeichen                 BA.T.
Radtyp und Ausführung             16 605 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               24
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105               24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan            50-65         175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         185/65R15   A31                              A08 A09 A19
e2*2001/116*0314*..;   50-77         195/60R15   A12                              A99 Sth S04
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/55R15   A12
e2*2007/46*0030*..;    50-77         205/60R15   A12
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV        50-77         185/65R15   A11 104                          A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         195/60R15   A12 105                          A08 A09 A19
e2*2001/116*0314*..;   50-77         205/55R15   A12 106                          A99 Car S04
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/60R15   A01 A12 K56 103
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero          50-77         175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         185/65R15   A31                              A08 A09 A19
e2*2001/116*0314*..;   50-77         195/60R15   A12                              A99 Flh S04
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/55R15   A12
e2*2007/46*0013*..;    50-77         205/60R15   A12
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero          50-65         185/65R15                                    A02 A04 A05
Stepway                50-65         195/60R15                                    A08 A09 A12
SD/SR                  50-65         205/55R15                                    A19 A99 Flh
e2*2001/116*0314*..;   50-65         205/60R15                                    KMV S04
e2*2001/116*0323*..
Nissan Micra           48-81         175/60R15   R37                              A02 A04 A05
K12                    48-81         175/65R15   R09                              A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15   A01 K1c K2c                      A19 A99 Cbo
                       48-81         195/50R15   A01 G66 K1c K2c K42              Flh S02
                       48-81         195/55R15   A01 K1c K2c K42
Nissan Micra           59, 73        165/65R15   A13                              A02 A04 A05
K13                    59, 73        175/55R15   A13 T77                          A08 A09 A19
e13*2007/46*1111*..    59, 73        175/60R15   A13                              A99 Flh V15
                       59, 73        185/55R15   A01 A12 K1a K1b                  S03
                       59, 73        195/50R15   A01 A12 K1c
                       59, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K8c
                       59, 73        205/50R15   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Nissan Note            50-85         175/65R15   A11                              A02 A04 A05
E11                    50-85         185/65R15   A11                              A08 A09 A19
e11*2001/116*0268*.                                                               A99 S02
Renault Clio           48-102        175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
R                      48-102        185/60R15   A31                              A08 A09 A19
e2*2001/116*0327*..;   48-102        195/55R15   A12                              A99 B03 Car
e2*2007/46*0008*..     48-82         165/65R15   A11 R37                          Flh R1S RDK
                                                                                  S02
Renault Clio           48-102        175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
R                      48-102        185/60R15   A11                              A08 A09 A19
e2*2001/116*0327*..;   48-102        195/55R15   A31                              A99 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                Flh R1B RDK
                                                                                  S02



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane         47-85          185/55R15     T81 X23                                A02 A04 A05
BA                     59-85          185/60R15     R09                                    A08 A09 A19
e2*93/81*0010*..                                                                           A30 A99 B02
e2*98/14*0010*..                                                                           Re2 S02
Renault Megane         47-85          185/60R15     R09                                    A02 A04 A05
Break                                                                                      A08 A09 A19
KA                                                                                         A30 A99 B02
e2*98/14*0192*..                                                                           Re2 S02
Renault Megane         66-84          185/55R15     T81 X23                                A02 A04 A05
Cabrio                 72-84          185/60R15     R09                                    A08 A09 A19
EA                                                                                         A30 A99 B02
e2*93/81*0103*..                                                                           B03 Re2 S02
e2*98/14*0103*..
Renault Megane         47-84          185/55R15     X23                                    A02 A04 A05
Classic                59-85          185/60R15     R09                                    A08 A09 A19
LA                                                                                         A30 A99 B02
e2*93/81*0072*..,                                                                          Re2 S02
e2*98/14*0072*..
Renault Megane         66-84          185/55R15     T81 X23                                A02 A04 A05
Coupé                  72-84          185/60R15     R09                                    A08 A09 A19
DA                                                                                         A30 A99 B02
e2*93/81*0009*..                                                                           B03 Re2 S02
e2*98/14*0009*..
Renault Modus          48-58          165/65R15     A11 R09 T81                            A02 A04 A05
P                      48-76          175/60R15     A11 R37 T81                            A08 A09 A19
e2*2001/116*0319*..;   48-82          175/65R15     A11 R09                                A60 A99 RDK
e2*2007/46*0007*..     48-82          175/65R15     A01 A11 G03                            S02
                       48-82          185/55R15     A11 R37 T81 T82
                       48-82          185/60R15     A11
                       48-82          195/55R15     A12
Renault Scénic         47-101,5       195/60R15     R09 105                                A02 A04 A05
JA                     47-85          185/65R15     R09 104                                A08 A09 A19
e2*93/81*0068*..,                                                                          A30 A99 B02
e2*98/14*0068*..                                                                           B03 X29 S02

Auflagen und Hinweise

103      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

105      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
106      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1060 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                    Seite 5 von 8
A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X29    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. April 2012 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48895 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55021412 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 16 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. April 2012




Laux                                                                 00179385.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen