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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 655
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2             CO 655 A2/Z01 Ø63,3-60,1            4/100/60,1         42       615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46729
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 655 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               30,5
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       105               30,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55135506 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan             50-64        185/65R15      A13 T92                       A02 A04 A05
FSD/USD                 50-64        195/60R15      A91 T92                       A08 A09 A14
N386                    50-64        205/60R15      A12                           A21 A58 S02
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan             50-77        185/65R15                                    A02 A04 A05
SD/SR                   50-77        195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;    50-77        205/55R15                                    A14 A21 Sth
e2*2001/116*0323*..;    50-77        205/60R15                                    S02
e2*2007/46*0030*..
Dacia Logan MCV         50-77        185/65R15                                    A02 A04 A05
SD/SR                   50-77        195/60R15      T87                           A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;    50-77        205/55R15      A01 K56                       A14 A21 Car
e2*2001/116*0323*..;    50-77        205/60R15      A01 K44 K56                   S02
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero           50-64        185/65R15      A31                           A02 A04 A05
SD/SR                   50-64        195/60R15      A12                           A08 A09 A14
e2*2001/116*            50-64        205/55R15      A12                           A21 Flh S02
0314*15-../0323*11-..   50-64        205/60R15      A12
e2*2007/46*0013*..:
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Step.     50, 64       185/65R15                                    A02 A04 A05
SD/SR                   50, 64       195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*                                                                      A14 A21 Flh
0314*28-../0323*20-.                                                              KMV S02
- Stepway
Nissan Micra        48-81            175/60R15      K1c R37 R70                   A01 A02 A04
K12                 48-81            175/65R15      K1c R09 R70                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*. 48-81            185/55R15      K1c K2c                       A12 A14 A21
                    48-81            195/50R15      G66 K1c K2c K42               Cbo Flh S01
                    48-81            195/55R15      K1c K25 K2c K42
Nissan Note         50-85            175/65R15      A11 R70                       A02 A04 A05
E11                 50-85            185/65R15      A11                           A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*. 50-85            195/60R15      A30                           A21 S01
                    50-85            205/55R15      A01 A12 K1c K2b
                    50-85            205/60R15      A01 A12 K1c K2b
Megane              60-96            195/65R15      A13                           A02 A04 A05
M                   60-96            205/60R15      A33                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96            215/60R15      A12                           A21 B03 Flh
                    60-96            225/55R15      A01 A12 K1c K2b               RDK S01
Megane Grandtour    60-96            195/65R15      A13                           A02 A04 A05
M                   60-96            205/60R15      A33                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96            215/60R15      A12                           A21 B03 Car
                    60-96            225/55R15      A01 A12 K29                   RDK S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane Stufenheck    60-96         195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                    60-96         205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..     60-96         215/60R15       A12                            A21 B03 RDK
                     60-96         225/55R15       A12                            Sth S01
Ren. Megane Cabrio 76-96           195/65R15       A13                            A02 A04 A05
M                    76-96         205/60R15       A33                            A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..     76-96         215/60R15       A12                            A21 B03 Cbo
- Cabrio/Coupé       76-96         225/55R15       A12                            Cpe RDK S01
Renault Clio         48-102        175/65R15       A11 R70                        A02 A04 A05
R                    48-102        185/60R15       A63                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..; 48-102        195/55R15       A12                            A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                Flh R1S RDK
                                                                                  S01
Renault Clio         48-102        175/65R15       A11 R37 R70                    A02 A04 A05
R                    48-102        185/60R15       A11                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..; 48-102        195/55R15       A31                            A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                Flh R1B RDK
                                                                                  S01
Renault Laguna       61-102        195/55R15       T85 T89 Z14                    A02 A04 A05
B56                  61-102        195/60R15       T86 T87 T88 X46                A08 A09 A12
G638,                61-102        195/60R15       A01 G27                        A14 A21 B02
e2*93/81*0012*..,    61-102        195/65R15       R09                            B03 S01
e2*98/14*0012*..     61-102        195/65R15       A01 G01
                     61-102        205/50R15       T85 T86 Z14
                     61-102        205/55R15       A01 G27 T87 T88
                     61-102        205/55R15       T87 T88 X46
                     61-102        205/60R15       A01 G01
                     61-102        205/60R15       X11
                     61-84         185/55R15       T85 T86 Z14
Renault Laguna       61-102        195/60R15       A01 G27 T86 T87 T88            A02 A04 A05
K56                  61-102        195/60R15       T86 T87 T88 X46                A08 A09 A12
e2*93/81*0011*..,    61-102        195/65R15       R09                            A14 A21 B02
e2*98/14*0011*..     61-102        195/65R15       A01 G01                        B03 S01
                     61-102        205/50R15       T86 Z14
                     61-102        205/55R15       T87 T88 X46
                     61-102        205/55R15       A01 G27 T87 T88
                     61-102        205/60R15       T90 T91 X11
                     61-102        205/60R15       A01 G01 T90 T91
Renault Modus        48-74         185/55R15       A11 R37 T81 T82                A02 A04 A05
P                    48-82         175/65R15       A11 R09 R70                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..; 48-82         175/65R15       A01 A11 G03 R70                A21 A60 RDK
e2*2007/46*0007*..   48-82         185/60R15       A11                            S01
                     48-82         195/55R15       A12
Renault Safrane      65-101        185/65R15       R37 T87 T88 T92 123            A02 A04 A05
B54                  65-101        195/60R15       T86 T87 T88 123                A08 A09 A12
G199,                65-101        195/65R15       R09 123                        A14 A21 B02
e2*93/81*0063*..,    65-101        205/60R15       T90 T91 X11 123                B03 S01
e2*98/14*0063*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scenic II      60-83          195/65R15         A13 T91 T95 123                    A02 A04 A05
JM                     60-83          205/60R15         A30 T90 T91 T95 123                A08 A09 A14
e2*2001/116*0274*..    60-83          215/60R15         A12 123                            A21 A60 B03
                       60-83          225/55R15         A01 A12 LK6 T92 123                RDK V15 S01

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9
A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9
G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G27     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F oder H).

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X46      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55135506 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.11.2006 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 11.3.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11.März 2010




Blauth                                                               00148044.DOC




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