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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ZAMORA
Typ                               ZA 705
Radgröße                          7Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           ZA 705 A2/Z01 Ø63,3-60,1              4/100/60,1         40       625     1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48787
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             ZA 705 (s.o.)
Radgröße                          7Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               30,5
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105               30,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan            50-65         185/65R15   R70 T92                          A02 A04 A05
FSD/USD, SD/SR         50-65         195/60R15   T92                              A08 A09 A12
N386;                  50-65         205/60R15   A01 K4i K6g                      A14 A21 A58
e2*2007/46*0030*..;                                                               S04
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan            50-77         185/65R15   R70                              A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   50-77         205/55R15   A01 K17                          A14 A21 Sth
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/60R15   A01 K17                          S04
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV        50-77         185/65R15   R70                              A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         195/60R15   A01 K56                          A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   50-77         205/55R15   A01 K2b K44 K56                  A14 A21 Car
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/60R15   A01 K2b K44 K56                  S04
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero          50-77         185/65R15   A31 R70                          A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         195/60R15   A12                              A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   50-77         205/55R15   A01 A12 K1a K2b                  A21 Flh S04
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/60R15   A01 A12 K1a K2b
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero          50-65         185/65R15   R70                              A02 A04 A05
Stepway                50-65         195/60R15                                    A08 A09 A12
SD/SR                                                                             A14 A21 Flh
e2*2001/116*0314*..;                                                              KMV S04
e2*2001/116*0323*..
Nissan Micra           48-81         185/55R15   K1c K2c K42 R70                  A01 A02 A04
K12                    48-81         195/50R15   G66 K1c K2c K42                  A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*.    48-81         195/55R15   K1c K25 K2c K41 K42 K44          A12 A14 A21
                                                                                  Cbo Flh S02
Nissan Micra           59, 73        185/55R15   K1c K2b K6g K6i K8c R70          A01 A02 A04
K13                    59, 73        195/50R15   K1c K2b K8c                      A05 A08 A09
e13*2007/46*1111*..    59, 73        195/55R15   K1c K2b K6g K6i K8m              A12 A14 A21
                       59, 73        205/50R15   K2c K6h K6i K8s R03              Flh V15 S03
                       59, 73        215/45R15   K2c K8c R03
Nissan Note            50-85         185/65R15   A31 R70                          A02 A04 A05
E11                    50-85         195/60R15   A01 A12 K1c K2b                  A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*.    50-85         205/55R15   A01 A12 K1c K2b                  A21 S02
                       50-85         205/60R15   A01 A12 K1c K2b
Renault Clio           48-102        185/60R15   R70                              A02 A04 A05
R                      48-102        195/55R15   A01 K1a K1b                      A08 A09 A12
e2*2001/116*0327*..;   48-102        205/50R15   A01 K1c K2b                      A14 A21 Car
e2*2007/46*0008*..     48-102        205/55R15   A01 K1c K2b                      Flh R1S RDK
                                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio           48-102         185/60R15     A31 R70                                A02 A04 A05
R                      48-102         195/55R15     A12                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..;                                                                       A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                         Flh R1B RDK
                                                                                           S02
Renault Megane         60-96          195/65R15     A13                                    A02 A04 A05
M                      60-96          205/60R15     A33                                    A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..       60-96          215/60R15     A01 A12 K1c K2b                        A21 B03 Flh
                       60-96          225/55R15     A01 A12 K1c K2b                        RDK V15 S02
Renault Megane         76-96          195/65R15     A13                                    A02 A04 A05
Cabrio                 76-96          205/60R15     A33                                    A08 A09 A14
M                      76-96          215/60R15     A12                                    A21 B03 Cbo
e2*98/14*0272*..       76-96          225/55R15     A01 A12 K1a K2b                        Cpe RDK V15
- Cabrio/Coupé                                                                             S02
Renault Megane         60-96          195/65R15     A13                                    A02 A04 A05
Grandtour              60-96          205/60R15     A33                                    A08 A09 A14
M                      60-96          215/60R15     A01 A12 K29                            A21 B03 Car
e2*98/14*0272*..       60-96          225/55R15     A01 A12 K1a K1b K29 K2b                RDK V15 S02

Renault Megane         60-96          195/65R15     A13                                    A02 A04 A05
Stufenheck             60-96          205/60R15     A33                                    A08 A09 A14
M                      60-96          215/60R15     A12                                    A21 B03 RDK
e2*98/14*0272*..       60-96          225/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b                    Sth V15 S02

Renault Modus          48-82          185/60R15     R70                                    A02 A04 A05
P                      48-82          195/55R15     A01 K44 K46                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0319*..;                                                                       A14 A21 A60
e2*2007/46*0007*..                                                                         RDK S02
Renault Safrane        65-101         195/60R15     K41 K42 K45 T86 T87 T88                A01 A02 A04
B54                    65-101         195/65R15     K41 K42 K45 R09                        A05 A08 A09
G199,                  65-101         205/60R15     K41 K42 K45 T90 T91 X11                A12 A14 A21
e2*93/81*0063*..,                                                                          B02 S02
e2*98/14*0063*..
Renault Scenic II      60-83          195/65R15     A13 T91 T95 125                        A02 A04 A05
JM                     60-83          205/60R15     A30 T90 T91 T95 125                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0274*..    60-83          215/60R15     A12 125                                A21 A60 B03
                       60-83          225/55R15     A01 A12 LK6 T92 125                    RDK V15 S02


Auflagen und Hinweise

125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 21. März 2012




Blauth                                                               00178092.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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