Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C17 604 35 C17 604 CMS456/02 SR10 60,1 Kunststoff 550 1964 11/08 02CMS Ø67.1-Ø60.1 C17 604 35 C17 604 CMS456/02 SR10 60,1 Kunststoff 560 1935 11/08 02CMS Ø67.1-Ø60.1 C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR10 60,1 Kunststoff 550 1964 05/12 Ø67.1-Ø60.1 C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR10 60,1 Kunststoff 560 1935 11/08 Ø67.1-Ø60.1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0030*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 165/80R14 85 56G Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/70R14 88 12O Nur Lodgy; 195/65R14 89 12O Frontantrieb; 195/70R14 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/70R14 98 11A; 12A; 27F 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R14 91 11A; 12A; 245; 27H 74A; 74P; 74U; 75I; 215/65R14 94 11A; 12A; 245; 27F 76J SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 85 185/70R14 88 12O; 5FE nur Dokker; Kombi u. e2*2007/46*0030*.. 185/70R14 92 12O Lkw geschl. Kasten; 195/65R14 89 12O; 5FM Frontantrieb; 195/65R14-90 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14 91 11A; 12A; 27H 51A; 71K; 723; 73C; 205/70R14 98 11A; 12A; 248; 27F 74A; 74P; 74U; 75I; 215/60R14 91 11A; 12A; 245; 248; 76J 27H 215/65R14 94 11A; 12A; 245; 248; 27F Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K13 Zubehör : Z 14 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K12 Zubehör : Z 12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13 113 Nm für Typ : K12 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 175/65R14 82 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; 185/60R14 82 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14 86 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 74U; 76J K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 165/70R14 81 11A; 24J; 56G 4-türig; Frontantrieb; 175/65R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 11A; 24C; 248 12A; 51A; 71K; 723; 185/65R14 86 11A; 24C; 248 73C; 74A; 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 24C; 248 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Zubehör : Z 12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 37; B/C 40; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; RENAULT 9; X 53 100 Nm für Typ : B; B56; C06; J 11/13; JA; K 48; K56; L 48; 57 105 Nm für Typ : SR 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Logan (Stufenheck) 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85 56G Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0013*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14 51G CLIO (Schrägheck); e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 nicht Stufenheck THALIA (Stufenheck); 185/60R14-82 nicht Stufenheck 10B; 11B; 11G; 11H; 42 - 72 175/65R14 51G 12K; 51A; 71K; 723; 55 - 72 175/60R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 76J B/C 57 F543 40 - 55 195/45R14 77 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 65 165/60R14-75 12A; 51A; 71K; 723; 40 - 80 175/60R14-78 11A; 22B; 22D 73C; 74A; 74P; 74U 185/50R14 77 11A; 22B; 22D 185/55R14-78 11A; 22B; 22D 55 - 80 165/60R14 51G 66 - 99 195/45R14 77 11A; 54A 79 - 80 175/60R14 11A; 22B; 22D; 51G 99 165/65R14 51G; 52J 185/60R14 51G B/C 57 F543 40 - 65 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 80 165/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 99 165/65R14 51G; 52J 73C; 74A; 74P; 74U 185/60R14 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 57 e2*93/81*0064*.. 40 - 55 165/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/60R14-78 11A; 367 12A; 51A; 71K; 723; 195/45R14-76 11A; 22B; 367 73C; 74A; 74P; 74U 40 - 79 185/55R14-77 11A; 22B; 367 66 165/65R14 51G 66 - 79 175/60R14-78 195/45R14-76 11A; 22B; 367; 54A Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J 11/13 D767 65 - 87 185/65R14 Stahlfederung; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14-85 Stahlfederung 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14 Luftfederung; 51G 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 74U; 205/60R14-88 11A; 22B 75I; 76J B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 74U; 205/60R14-88 11A; 22B 76J K56 e2*93/81*0011*.. 61 - 84 195/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 69 185/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 74U; 75I; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DA e2*93/81*0009*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 22D; 24M 12A; 51A; 71K; 723; e2*98/14*0009*.. 47 - 84 175/65R14-82 73C; 74A; 74P; 74U; 66 - 72 185/65R14 11A; 22B; 51G RE8 80 - 84 185/60R14-82 195/60R14-86 11A; 22B; 24M EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71K; 723; 195/60R14-85 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P; 74U; 66 - 72 185/65R14 51G RE8 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/70R14 51G nur bis e2*98/14*0068*.. 195/65R14-89 RE2; 11A; 24J; 24M e2*98/14*0068*11; 55 - 66 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 RE1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT TWINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C06 e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14 75 RAP; 11A; 22D; 65U 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0071*.., 165/60R14 75 RAP; 11A; 22D 12A; 51A; 71K; 723; G391 73C; 74A; 74P; 74U; RAP Verkaufsbezeichnung: RENAULT 11 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 37 C944, C944/1 35 - 85 175/60R14-78 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 175/65R14-82 73C; 74A; 74P; 74U 175/70R14-82 11A; 54A Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 99 - 101 165/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 76J B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 99 - 101 165/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 76J D 53 F798 65 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G; 824 12A; 51A; 71K; 723; 66 175/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 185/60R14-82 824 76J 79 - 99 165/65R14 51G; 52J L 53 F144 43 - 67 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 67 175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 99 165/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X 53 G073 43 - 54 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 824 12A; 51A; 71K; 723; 65 - 81 175/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 81 185/60R14 51G; 824 76J 99 165/65R14 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT 21 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K 48 E309, E309/1 48 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 723; 185/65R14 51G 73C; 74A; 74P; 74U; 185/65R14-85 76J L 48 E135 48 - 69 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14-82 12G; 51A; 71K; 723; 185/60R14-82 73C; 74A; 74P; 74U 185/65R14-85 72 - 85 185/65R14 51G L 48 E135/1 51 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12G; 51A; 71K; 723; 51 - 79 175/65R14-82 73C; 74A; 74P; 74U; 185/65R14-85 76J 79 185/65R14 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 40 D653, D653/1 30 - 64 165/60R14-74 11A; 22D; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 185/50R14 77 11A; 22D; 24D; 362 12A; 51A; 71K; 723; 185/55R14-78 11A; 22D; 24D; 362 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RENAULT C490, C490/1 35 - 77 165/65R14-78Q 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 9 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 723; 185/60R14-82 73C; 74A; 74P; 74U 185/65R14-85 Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14 51G erhöhtes Anzugsmoment 175/60R14 79 12A 125 Nm; Nur Twingo; 175/65R14 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 12A 51A; 71K; 723; 73C; 195/60R14 86 12A 74A; 74P; 74U; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RAP) Durch Verlegen der Handbremsseile unter die Längslenker und durch Nacharbeit der Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 7 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 400 20 HA 27H x = 325 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.