Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             50023



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 16 EH2+


Typ:                        703



Inhaber der ABE             MOMO S.r.l.
und Hersteller:             IT-20146 Milano




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50023


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50023

 Die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ 703, dürfen nur zur Verwendung mit den in der
 Anlagen des Gutachtens Nr. 55804414 (1.Ausfertigung) vom 03.09.2014 genannten
 Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
 beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 03.09.2014
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 17.09.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55804414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 17.09.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50023

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                     MOMO Srl
                                 Via Winckelmann, 2
                                 I-20138 Milano


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           HYPERSTAR
Typ                              703
Radgröße                         6,5 J x 16 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                               Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                      (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                      Mittenloch-ø   (mm)
                                                      (mm)
D4            703 / 72,2/60,1                         4/100/60,1     40    580     2007       5/2014

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50023
Herstellerzeichen                MOMO
Radtyp und Ausführung            703...(s.o)
Radgröße                         6,5Jx16EH2+
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Taiwan
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)   Abrollumfang
4/100          40                 580            2007


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100          185/50R16     40                 580

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,5 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ub
Juni 2014 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                        Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                05.06.2014
Radzeichnung                      1700A665-AA-201T                 21.05.2014
Befestigungsmittelzeichnung       B0-003                           30.07.1979
                                  mit Änderung vom                 16.07.1996
Befestigungsmittelzeichnung       B0-0002                          30.07.1979
                                  mit Änderung vom                 16.07.1996
Zentrierringzeichnung             M06                              02.10.2007
Nabenkappenzeichnung              A19900-1A                        25.07.2013

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 3. September 2014




Schmidt                                                                      00216533.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                      MOMO Srl
                                  Via Winckelmann, 2
                                  I-20138 Milano


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            HYPERSTAR
Typ                               703
Radgröße                          6,5Jx1EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D4           703 / 72,2/60,1                       4/100/60,1         40        580    2007

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50023
Herstellerzeichen                 MOMO
Radtyp und Ausführung             703...(s.o)
Radgröße                          6,5Jx16EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Taiwan
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  26
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker             55-85        195/50R16   A90 T88 116                     0A1 A02 A04
SD (OSD..)               55-85        195/55R16   A90 T87 T91 116                 A05 A08 A09
e2*2001/116*             55-85        205/50R16   A12 T87 T91 116                 A14 A18 A58
0314*55-..;                                                                       S02
e2*2007/46*0030*16-..
Dacia Lodgy              59-85        195/50R16   A90 T88                         0A1 A02 A04
SD (JSD..)               59-85        195/55R16   A90 T87 T91                     A05 A08 A09
e2*2001/116*             59-85        205/50R16   A12 T87 T91                     A14 A18 A58
0314*49-..                                                                        S02
Dacia Logan              50-65        195/55R16   A91 T91 116                     0A1 A02 A04
FSD/USD, SD/SR           50-65        205/50R16   A12 T91 116                     A05 A08 A09
N386;                                                                             A14 A18 A58
e2*2007/46*0030*..;                                                               S01
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan              50-77        185/55R16   A31                             0A1 A02 A04
SD/SR                    50-77        195/50R16   A12                             A05 A08 A09
e2*2001/116*             50-77        195/55R16   A12                             A14 A18 Sth
0314*00-61;              50-77        205/50R16   A12                             S01
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV          50-77        185/55R16   A31 T87                         0A1 A02 A04
SD/SR                    50-77        195/50R16   A01 A12 K56 T88                 A05 A08 A09
e2*2001/116*             50-77        195/55R16   A01 A12 K56                     A14 A18 Car
0314*00-61;              50-77        205/50R16   A01 A12 K2b K44 K56             S01
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Logan MCV (II)     53, 55, 66   185/55R16   A13                             0A1 A02 A04
SD/SR (7SD/7SR..)        53, 55, 66   195/50R16   A91                             A05 A08 A09
e2*2001/116*             53, 55, 66   195/55R16   A91                             A14 A18 A58
0314*64-.., 0323*31-..   53, 55, 66   205/50R16   A12                             Car S01
- Kombi
Dacia Sandero            50-77        185/55R16   A31                             0A1 A02 A04
SD/SR                    50-77        195/50R16   A12                             A05 A08 A09
e2*2001/116*             50-77        195/55R16   A12                             A14 A18 Flh
0314*00-61;                                                                       S01
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (II)       53, 55, 66   185/55R16   A13                             0A1 A02 A04
SD/SR (5SD../5SR..)      53, 55, 66   195/50R16   A90                             A05 A08 A09
e2*2001/116*             53, 55, 66   195/55R16   A90                             A14 A18 A58
0314*58-..;0323*29-..;   53, 55, 66   205/50R16   A12                             Flh KOV S01
e2*2007/46*0030*20-..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Sandero          50-77         195/55R16                                    0A1 A02 A04
Stepway                50-77         205/50R16                                    A05 A08 A09
SD/SR                                                                             A12 A14 A18
e2*2001/116*                                                                      Flh KMV S01
0314*00-61;
0323*00-29
Nissan Micra           48-81         185/50R16   K1c K2c K42                      0A1 A01 A02
K12                    48-81         195/45R16   K1c K2c K42                      A04 A05 A08
e11*2001/116*0195*.    48-81         205/45R16   K1c K25 K2c K42                  A09 A12 A14
                                                                                  A18 Cbo Flh
                                                                                  S03
Nissan Note            50-85         185/55R16   A11                              0A1 A02 A04
E11                    50-85         195/50R16   A01 A12 K1a K2b                  A05 A08 A09
e11*2001/116*0268*.    50-85         195/55R16   A01 A12 K1a K2b                  A14 A18 S03
                       50-85         205/50R16   A01 A12 K1c K2b
Renault Captur         66            195/60R16   A33 R37                          0A1 A02 A04
R                      66            195/65R16   A12 R37                          A05 A08 A09
e2*2001/116*           66, 88        205/55R16   A90                              A14 A18 A58
0327*52-..             66, 88        205/60R16   A90                              S01
                       66, 88        215/55R16   A12
Renault Clio (III)     48-102        185/55R16   A31                              0A1 A02 A04
R                      48-102        195/50R16   A12                              A05 A08 A09
e2*2001/116*0327*..;   48-102        205/45R16   A12                              A14 A18 Car
e2*2007/46*0008*..     48-102        205/50R16   A01 A12 G77 K1a K1b              Flh R1S RC3
                                                                                  S03
Renault Clio (III)    48-102         185/55R16   A31 R37                          0A1 A02 A04
R                     48-102         195/50R16   A31                              A05 A08 A09
e2*2001/116*0327*..;  48-102         205/45R16   A31                              A14 A18 Car
e2*2007/46*0008*..    48-102         205/50R16   A12 X30                          Flh R1B RC3
                      48-102         205/50R16   A01 A12 G77                      S03
Renault Clio (IV)     53-66          185/55R16   A11                              0A1 A02 A04
R                     53-66          185/60R16   A11                              A05 A08 A09
e2*2001/116*          53-88          195/50R16   A33                              A14 A18 A58
0327*46-..;           53-88          195/55R16   A33                              Car Flh RC4
e2*2007/46*0008*16-.. 53-88          205/50R16   A01 A12 K6j                      S01
Renault Laguna        61-102         205/45R16   K1a T84 T87 X21 116              0A1 A01 A02
B56                   61-102         205/50R16   K1a K42 T87 X19 116              A04 A05 A08
G638,                 61-102         205/55R16   K1a K42 K56 X11 116              A09 A12 A14
e2*93/81*0012*..,                                                                 A18 B02 S03
e2*98/14*0012*..
Renault Laguna        61-102         205/50R16   K1a K42 T87 T91 X19 116          0A1 A01 A02
K56                   61-102         205/55R16   K1a K42 K56 T91 X11 116          A04 A05 A08
e2*93/81*0011*..,                                                                 A09 A12 A14
e2*98/14*0011*..                                                                  A18 B02 S03
Renault Megane        108            195/50R16   K46 R09                          0A1 A01 A02
BA                    47-84          195/45R16   K46 T80 T84 X23                  A04 A05 A08
e2*93/81*0010*..                                                                  A09 A12 A14
e2*98/14*0010*..                                                                  A18 B02 Re2
                                                                                  S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane         60-120         205/55R16   A33                             0A1 A02 A04
M                      60-120         225/50R16   A01 A12 K1c K2b                 A05 A08 A09
e2*98/14*0272*..       60-96          195/60R16   A13 R37                         A14 A18 B03
                                                                                  Flh V16 S03
Renault Megane         59-85          195/50R16   K1a K46 K56                     0A1 A01 A02
Break                  59-85          205/45R16   K1a K2b K46 K56                 A04 A05 A08
KA                                                                                A09 A12 A14
e2*98/14*0192*..                                                                  A18 B02 Re2
                                                                                  X24 S03
Renault Megane         47-70          195/50R16   K46 K56                         0A1 A01 A02
Break                  47-70          205/45R16   K1a K2b K46 K56                 A04 A05 A08
KA                                                                                A09 A12 A14
e2*98/14*0192*..                                                                  A18 B02 L02
                                                                                  Re2 X23 S03
Renault Megane         101-108        195/50R16   K46 R09                         0A1 A01 A02
Cabrio                 66-84          195/45R16   K46 T80 T84 X23                 A04 A05 A08
EA                                                                                A09 A12 A14
e2*93/81*0103*..                                                                  A18 B02 Re2
e2*98/14*0103*..                                                                  S03
Renault Megane         76-120         205/55R16   A33                             0A1 A02 A04
Cabrio                 76-120         225/50R16   A12                             A05 A08 A09
M                      76-96          195/60R16   A13 R37                         A14 A18 B03
e2*98/14*0272*..                                                                  Cbo Cpe V16
- Cabrio/Coupé                                                                    S03
Renault Megane         47-84          195/45R16   T80 T84 X23                     0A1 A01 A02
Classic                                                                           A04 A05 A08
LA                                                                                A09 A12 A14
e2*93/81*0072*..,                                                                 A18 B02 K46
e2*98/14*0072*..                                                                  Re2 S03
Renault Megane         101-108        195/50R16   R09                             0A1 A01 A02
Coupé                  66-84          195/45R16   T80 T84 X23                     A04 A05 A08
DA                                                                                A09 A12 A14
e2*93/81*0009*..                                                                  A18 B02 K46
e2*98/14*0009*..                                                                  Re2 S03
Renault Megane         60-96          195/60R16   A13 R37                         0A1 A02 A04
Grandtour              60-99          205/55R16   A33                             A05 A08 A09
M                      60-99          225/50R16   A01 A12 K29                     A14 A18 B03
e2*98/14*0272*..                                                                  Car V16 S03
Renault Megane         60-96          195/60R16   A13 R37                         0A1 A02 A04
Stufenheck             60-99          205/55R16   A33                             A05 A08 A09
M                      60-99          225/50R16   A12                             A14 A18 B03
e2*98/14*0272*..                                                                  Sth V16 S03
Renault Modus          48-76          185/50R16   A11 R37 T81                     0A1 A02 A04
P                      48-82          185/55R16   A11 X75                         A05 A08 A09
e2*2001/116*0319*..;   48-82          185/55R16   A01 A11 G77                     A14 A18 A60
e2*2007/46*0007*..     48-82          195/45R16   A11 T80 T84                     S03
                       48-82          195/50R16   A12
                       48-82          205/45R16   A12




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                        Seite 5 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scenic II       60-120         205/55R16    A13 R37 T91 T94 116                    0A1 A02 A04
JM                      60-120         215/55R16    A12 T91 T93 116                        A05 A08 A09
e2*2001/116*0274*..     60-120         225/50R16    A12 T92 T93 116                        A14 A18 A60
                        60-120         235/50R16    A01 A12 K29 LK6 116                    B03 V16 S03
                        74-120         205/60R16    A13 R09 T91 T92 116
                        74-120         225/55R16    A12 X71 116
Renault Twingo RS       98             195/45R16    M+S                                    0A1 A02 A04
N                       98             205/45R16    A01 K4v M+S                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0359*..                                                                        A12 A14 A18
- incl. Facelift 2012                                                                      S01
Renault Wind            74, 75, 98     195/45R16    M+S                                    0A1 A02 A04
N                       74, 75, 98     205/45R16    M+S                                    A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                               A12 A14 A18
0359*14-..                                                                                 Cbo S01
Renault ZOE             43 (65)        185/55R16    A33 T87                                0A1 A02 A04
AG                      43 (65)        195/50R16    A91 T88                                A05 A08 A09
e2*2007/46*0251*..      43 (65)        195/55R16    A91                                    A14 A18 A58
(22 kWh-Batterie)       43 (65)        205/50R16    A12                                    Flh S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                      Seite 6 von 11

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                       Seite 7 von 11

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                       Seite 8 von 11

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                        Seite 9 von 11

Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                       Seite 10 von 11

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X19    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X21     Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X71    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15 oder 205/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50023 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                     Seite 11 von 11

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. September 2014




Schmidt                                                                      00216621.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen