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							           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                           Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.02.2016
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           Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
                                                        RENAULT
           Raddaten:
           Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
           Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
           Technische Daten, Kurzfassung
           Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                               Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                               Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
           100440601/C3        NI47070/C3 PCD100          Ø60.1-H-Ø72                 60,1     Kunststoff     550     1975    06/13
           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
           Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
           Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
           Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
           Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
49657*03




           SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 195/45R17 81 5DV                                    Logan (Stufenheck) ab
                        e2*2007/46*0030*..           195/45R17 85                                        Mj 2013; Logan
                                                     205/45R17 84                                        (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
           SD             e2*2001/116*0314*.., 53 - 66      195/45R17 81                                 Nicht Sandero Stepway;
                          e2*2007/46*0030*..                205/45R17 84                                 Sandero (Schrägheck)
                                                                                                         ab Mj2013;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
           Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
           Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
           Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : K13
                                                        120 Nm für Typ : E12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                           Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.02.2016
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           Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
           K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81               11A; 24J                 4-türig; Frontantrieb;
                                                    205/40R17 80               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/35R17 79               11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

           Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
           E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72         195/45R17 81                                Frontantrieb;
                                                            205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
           Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
           Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
49657*03




           Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AG
                                                        110 Nm für Typ : M; R
                                                        125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
           Verkaufsbezeichnung:     CLIO
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
           R            e2*2001/116*0327*..       48 - 82   205/40R17 84                                Nur Kombi (Grandtour);
                                                  55 - 82   205/40R17 80       5DA                      nicht ab MJ 2012;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

           Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
           R            e2*2001/116*0327*.. 54 - 88         205/45R17 84                                nur Clio 4 ab Mj.
                                                            215/40R17 83       11A; 27H                 2012; Kombilimousine;
                                                            215/45R17 87       11A; 27H                 Schrägheck; nicht
                                                  55 - 88   205/45R17          51G                      Captur;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                        Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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           Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
           M            e2*98/14*0272*..  60 - 120 205/50R17 89                                      Kombi (Grandtour);
                                                   215/45R17 87W                                     Cabrio; Stufenheck;
                                                   225/45R17 90                                      Steilheck;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 74P

           Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
           N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81            51J                      erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                         205/40R17 80       11A; 22M                 125 Nm; Nur Wind;
                                                         215/35R17 83       11A; 21P; 22M            Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 74P; 740

           Verkaufsbezeichnung:     ZOE
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
           AG           e2*2007/46*0251*..     43        205/45R17          51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 71C; 71K; 721;
49657*03




                                                                                                     725; 73C; 74A; 74P

           Auflagen
           10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
           11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                lassen.
           11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                der Fahrzeugpapiere enthält.
           11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
           11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                        Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
           12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
           21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                herzustellen.
           22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                des Reifens) herzustellen.
           248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
           24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
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                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.
           27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
           51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
           51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
           51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
           5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                Achslast von 900kg.
           5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                Achslast von 924kg.
           71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                werden.




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                        Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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           71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                Tiefbetts angebracht werden.
           721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                Ventilherstellers zu beachten.
           725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
           729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
           73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
           740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                zu überprüfen.
                5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
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                nochmals zu überprüfen.
           74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                beachten.
           74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                Zentrierringe verwendet werden.




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0237-13-WIRD/N3
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
           ANLAGE: 16                                                        Radtyp: NI47070
           Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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           Nacharbeitsprofile Fahrzeug
           Fahrzeug:

                  Hersteller:       RENAULT
                  Fahrzeugtyp:      R
                  Genehm.Nr.:       e2*2001/116*0327*..
                  Handelsbez.:      CLIO, CAPTUR

                  Variante(n):      nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

           Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                            Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                von [mm]             bis [mm]
                        26B                      x = 350             y = 360                    VA
                        26P                      x = 280             y = 310                    VA

           Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                            Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                             von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                        26J                   x = 350       y = 360             20                VA
                        26N                   x = 350       y = 360              8                VA
49657*03




                        27F                   x = 300       y = 340             25                HA
                        27H                   x = 300       y = 340              8                HA




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                          ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


           nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
           Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


           Nummer der ABE:              49657*03



           Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                        7 J x 17 H2


           Typ:                         NI47070
49657*03




            Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
            Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




           Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
           Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


           Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 49657


           Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
           der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
           Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
           dürfen nicht angebracht werden.
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 49657*03


           Die ABE-Nr. 49657*03 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2, Typ NI47070, in den
           Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N3 vom 11.02.2016 beschrieben.


           Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

           1 - 21

           des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
           aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

           Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
           der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
           (FZV) nicht erforderlich.

           An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
           Stellen gut lesbar und dauerhaft,

           der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
49657*03




           die Felgengröße,
           der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
           das Herstelldatum (Monat und Jahr),
           das Typzeichen und
           die Einpresstiefe anzubringen.

           Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
           Außendurchmesser zu kennzeichnen.

           Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
           TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 11.02.2016 festgehaltenen Angaben.

           Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
           in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

           Flensburg, 23.03.2016
           Im Auftrag
                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                            DE-24932 Flensburg




                           Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


           Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 49657*03



           Ausgabedatum:                               letztes Änderungsdatum:

           1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


           2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                         Datum:
                 NI47070                                                         18.01.2016

                                                       letztes Änderungsdatum: 18.01.2016


           3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                             Datum:
                 366-0237-13-WIRD/N3                                             11.02.2016
49657*03




           4.    Beschreibung der Änderungen:
                 Erweiterung des Verwendungsbereiches
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 49657*03

           - Anlage -

           Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

           Nebenbestimmungen

           Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
           Vorschrift zu kennzeichnen.

           Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                  KBA 49657

           Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
           unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
           ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
           Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
           der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
           bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
49657*03




           Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
           können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

           Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
           genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
           ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
           geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
           die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
           Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
           herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
           Umweltschutzes nicht entspricht.

           Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
           Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
           sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
           Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
           seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

           Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
           Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

           Rechtsbehelfsbelehrung

           Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
           erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
           DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                          2
           Approval No.: 49657*03

           - Attachment -

           Collateral clauses and instruction on right to appeal

           Collateral clauses

           All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
           applied regulation.

           The approval identification is as follows: - see German version -

           The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
           documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
           the Kraftfahrt-Bundesamt.
           Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
           one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
           the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
           Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
           prosecuted.
49657*03




           The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
           with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
           issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
           violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
           assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
           comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

           The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
           from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
           the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
           taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
           unhindered access to the production and storage facilities.

           The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
           mark rights of third parties are not affected with this approval.

           Instruction on right to appeal

           This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
           writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
           DE-24944 Flensburg.
						
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