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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN
                                                       EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
             C 60,1              C                         Ø60,1-H-Ø72               60,1    Kunststoff     655     2125     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : SD; (Kegelbund)
             Zubehör                                 : H11
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 51163




                                                       Typ : SD
             Zubehör                                 : H11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : SD
                                                       110 Nm für Typ : SD
                                                       120 Nm für Typ : SD
              Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
              SD           e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 185/65R15 51G                                    Nicht Lodgy;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q
              SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 64     175/65R15 84    5EA; 51J                   Logan (Stufenheck)
                            e2*2007/46*0030*..   50 - 77     185/60R15 84    5EA                        bis Mj 2012;
                                                             185/65R15 88                               Frontantrieb;
                                                             195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                             225/50R15 91    11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P
              SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 77     185/60R15 88    11A; 24M                   Logan MCV (Kombi) bis
                            e2*2007/46*0030*..               185/65R15 88    11A; 24M                   Mj.2013; Frontantrieb;
                                                             195/60R15 88    11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15 88    11A; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                             225/50R15 91    11A; 24D; 24J              73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             SD           e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 185/65R15 88                                   Nicht Sandero Stepway;
                          e2*2007/46*0030*..           195/60R15 88                                   Sandero (Schrägheck)
                                                       205/55R15 88 11A; 22M; 248                     ab Mj2013;
                                                       205/60R15 91 11A; 22M; 248                     Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             SD             e2*2001/116*0314*.., 55 - 85      185/65R15 88   12O; 5FE                 nur Dokker; nicht
                            e2*2007/46*0030*..                185/65R15 92   12O                      Dokker Stepway; Kombi
                                                              195/60R15 88   12O; 5FE                 u. Lkw geschl. Kasten;
                                                              195/60R15 92   12O                      Frontantrieb;
                                                              195/65R15 91   11A; 12A; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/60R15 91   11A; 12A; 248; 27F       51A; 71K; 721; 73C;
                                                              205/65R15 94   11A; 12A; 248; 27F       74A; 74P; 76Q
                                                              215/60R15 94   11A; 12A; 245; 248;
                                                                             27F
             SD             e2*2001/116*0314*..   59 - 85     185/65R15 88   11A; 27H                 Nicht Lodgy; nur
                                                              195/60R15 88   11A; 27H                 Lodgy Stepway;
                                                              195/65R15 91   11A; 27F                 Frontantrieb;
                                                              205/60R15 91   11A; 26P; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/65R15 94   11A; 26P; 27F            12A; 51A; 71K; 721;
                                                              215/60R15 94   11A; 26B; 26N; 27F       73C; 74A; 74P; 76Q
§ 22 51163




             SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 66      185/65R15 88                            Logan (Stufenheck) ab
                            e2*2007/46*0030*..                195/60R15 88                            Mj 2013; Logan
                                                              205/55R15 88   11A; 22M                 (Kombi) ab Mj.2013;
                                                              205/60R15 91   11A; 22M                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             SD             e2*2001/116*0314*..   60 - 85     185/65R15 88   12O                      Nur Lodgy; nicht
                                                              195/60R15 88   12O                      Lodgy Stepway;
                                                              195/65R15 91   11A; 12A; 27H            Frontantrieb;
                                                              205/60R15 91   11A; 12A; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/65R15 94   11A; 12A; 27F            51A; 71K; 721; 73C;
                                                              215/60R15 94   11A; 12A; 245; 27F       74A; 74P; 76Q
             SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65      175/65R15 84   51J                      Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0030*..                185/60R15 84                            Frontantrieb;
                                                  50 - 77     185/65R15 88                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/60R15 88   11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/55R15 88   11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                                              205/60R15 91   11A; 24J; 24M
                                                              225/50R15 91   11A; 24C; 24D; 57I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : K13; E12
             Zubehör                                  : H14
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : K12; E11
             Zubehör                                 : H11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : K13
                                                       110 Nm für Typ : E11
                                                       113 Nm für Typ : K12
                                                       120 Nm für Typ : E12
             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15              11A; 24J; 24M; 51G      Pkw geschlossen;
                                                       175/65R15              11A; 24J; 24M; 51G      Cabrio;
                                                       185/55R15 82           11A; 24C; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R15 84           11A; 24C; 24M; 54F      12A; 51A; 71K; 721;
                                                       195/50R15 82           11A; 24C; 24D           73C; 74A; 74P
                                                       195/55R15 85           11A; 24C; 24D
                                                       205/50R15 86           11A; 24C; 24D
                                                       205/55R15 88           11A; 24C; 24D; 54F
             K13          e13*2007/46*1111*.. 59       175/55R15 77           11A; 24J; 5CV           4-türig; Frontantrieb;
                                               59 - 72 165/65R15 81           11A; 24J; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       175/60R15 81           11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       185/55R15 82           11A; 24C; 248           73C; 74A; 74P
                                                       195/50R15 82           11A; 22I; 24C; 248
                                                       195/55R15 85           11A; 22I; 24C; 248
§ 22 51163




                                                       205/50R15 86           11A; 22I; 24C; 24M;
                                                                              270

             Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72        185/65R15 88     122                     Frontantrieb;
                                                             195/60R15 88     122                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15 88     11A; 12A; 24J; 248      12A; 51A; 71K; 721;
                                                             205/60R15 91     11A; 12A; 24J; 248      73C; 74A; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NOTE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             E11          e11*2001/116*0268*.. 50 - 81       175/65R15 84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15 84                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                             185/65R15 88                             73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             195/55R15 85     11A; 24M
                                                             195/60R15 88     11A; 24M
                                                             205/55R15 88     11A; 24J; 24M
                                                             205/60R15 91     11A; 24J; 24M

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MATRA (F), RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : H11
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; D 53; DA; EA; KA; LA; X 53
                                                        100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56; N
                                                        105 Nm für Typ : AG; SR
                                                        110 Nm für Typ : P; R
             Verkaufsbezeichnung:     CLIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R            e2*2001/116*0327*..     48 - 82   175/65R15 84                              Nur Kombi (Grandtour);
                                                            185/55R15 82     11A; 24J; 24M            nicht ab MJ 2012;
                                                            185/60R15 84     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                            195/55R15 85     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15 86     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                            205/55R15 88     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                                  55 - 58 165/65R15          51G
                                                  55 - 82 175/60R15 81       5DV
             R              e2*2001/116*0327*..   48 - 58 165/65R15 81       5DV; 51J                 Nicht Kombi
                                                            175/60R15 81     5DV; 51J                 (Grandtour); nicht ab
                                                            175/65R15 84     51J                      MJ 2012;
                                                  48 - 82 185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R15 84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                            195/55R15 85     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                                            205/50R15 86     11A; 24J; 24M
                                                  48 - 102 205/55R15 88      11A; 24J; 24M
                                                  100 - 102 185/65R15        51G
§ 22 51163




                                                  101 - 102 195/60R15 88     11A; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R            e2*2001/116*0327*.. 66            195/65R15 91     124                      Frontantrieb; nur
                                                            195/70R15 97     124                      Captur;
                                                            205/60R15 91     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/65R15 94     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                            215/60R15 94     11A; 12A; 26P            74A; 74P; 76Q
                                                            215/65R15 96     11A; 12A; 26P
                                                            225/55R15 92     11A; 12A; 26P; 27H
                                                            225/60R15 96     11A; 12A; 26P; 27H
             R              e2*2001/116*0327*..   48 - 66   185/60R15 84     12I                      nur Clio 4 ab Mj.
                                                            185/65R15 88     12I                      2012; Kombilimousine;
                                                            195/60R15 88     11A; 12A; 27H            Schrägheck; nicht
                                                            195/65R15 91     11A; 12A; 27H            Captur;
                                                            205/55R15 88     11A; 12A; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                            205/60R15 91     11A; 12A; 248; 26N;      74A; 74P; 76Q
                                                                             27H

             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88          11A; 24M                 Logan MCV (Kombi) bis
                          e2*2007/46*0013*..           185/65R15 88          11A; 24M                 Mj.2013; Frontantrieb;
                                                       195/60R15 88          11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R15 88          11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/50R15 91          11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 15
             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64  175/65R15 84          5EA; 51J                 Logan (Stufenheck)
                                               50 - 77 185/60R15 84          5EA                      bis Mj 2012;
                                                       185/65R15 88                                   Frontantrieb;
                                                       195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R15 88                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/50R15 91          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
             SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84          51J                      Sandero bis Mj 2012;
                          e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
                                               50 - 77 185/65R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       195/60R15 88          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                       205/55R15 88          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                                       205/60R15 91          11A; 24J; 24M
                                                       225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

             Verkaufsbezeichnung:     MODUS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58      165/65R15         51G                      Modus (kurzer
                                                           175/65R15         51G                      Radstand); Grand
                                                 48 - 82   185/60R15 84                               Modus (langer
                                                           195/55R15 85                               Radstand);
                                                           195/60R15 88      11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51163




                                                           205/55R15 88      11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             B            e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78             nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
                          e2*98/14*0126*..  43 - 79 185/55R15                51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 74P
             B              e2*98/14*0126*..     120 - 124 185/55R15         51G; 52J               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                    51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                    73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                    76Z

             Verkaufsbezeichnung:    RENAULT ESPACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             J 63         F691             65 - 79 205/60R15                 11A; 24M; 54A            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT KANGOO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             KC           e2*98/14*0164*..  59 - 70 185/65R15                11A; 24M; 51G            Allradantrieb;
                                                    195/60R15 88             11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; FFP
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 195/60R15-88             REB; 11A; 22B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R15-86             REB; 11A; 22B; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             5EM                        73C; 74A; 74P; 76T
                                                           205/55R15-88      REB; 11A; 22B; 24J
                                                           225/50R15-90      REB; 11A; 21B; 22B;
                                                                             22F; 24C; 24M; 57I
             B56            G638                 61 - 83   195/60R15-88      11A; 22B; 24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15-86      11A; 22B; 24J              12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/55R15-87      11A; 22B; 24J              73C; 74A; 74P
                                                           225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                             24C; 24M; 57I
             K56            e2*93/81*0011*..     61 - 84   195/60R15         REB; Nur bis 1120kg        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             zul. Achslast; 11A; 21B;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             22B; 24J; 24M; 51G         73C; 74A; 74P; 76T
                                                           205/55R15-87      REB; 11A; 21B; 24J;
                                                                             57E; 57I
                                                           225/50R15-90      REB; 11A; 21B; 22B;
                                                                             22F; 24C; 24D; 57I
                                                 61 - 88   195/65R15         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M; 51G
                                                           205/60R15         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                             24J; 24M; 51G
§ 22 51163




                                                 66 - 69   205/50R15-86      REB; Nur bis 1060kg
                                                                             zul. Achslast; 11A; 22B;
                                                                             24J; 24M
                                                           205/55R15-87      REB; Nur bis 1090kg
                                                                             zul. Achslast; 11A; 21B;
                                                                             22B; 22F; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
             BA           e2*98/14*0010*..  59 - 85 185/60R15                11A; 22G; 22L; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
             KA           e2*98/14*0192*..                                   51G                        12A; 51A; 71K; 721;
             LA           e2*98/14*0072*..                                                              73C; 74A; 74P; RE7
             DA           e2*98/14*0009*..  70 - 84 185/60R15                11A; 22G; 24C; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
             EA           e2*98/14*0103*..                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; RE7

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
             JA           e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88             RE2; 11A; 24M              nur bis
                          e2*98/14*0068*..  47 - 103 195/60R15-88            RE2; 11A; 22B; 24J;        e2*98/14*0068*11;
                                                                             24M                        Frontantrieb;
                                                           205/55R15-87      11A; 22B; 24D; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             367                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                 55 - 66   185/60R15-84      RE1; 11A; 24M; 5EA         73C; 74A; 74P; 76Q
                                                           195/55R15-84      RE1; 11A; 24M; 5EA
                                                           205/50R15-86      RE1; 11A; 22B; 24D;
                                                                             24J; 367
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    RENAULT SAFRANE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B 54         G199             65 - 101 195/60R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/60R15-90             11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           83 - 101 195/65R15                51G                      73C; 74A; 74P; 76T

             Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B/C 53       E979             43 - 67        185/55R15-81       51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/50R15-81                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 99 - 101 195/50R15          51G                      73C; 74A; 74P
             D 53           F798                 65 - 66 185/55R15-81        51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/50R15-81                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             X 53           G073                 43 - 81   185/55R15-81      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R15-81                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                 99        195/50R15         51G                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N            e2*2007/46*0122*.. 55 - 63       185/55R15 82                               Nur Twingo;
                                                           195/50R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
§ 22 51163




             Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82                                    Nur Twingo;
                                                      195/45R15 78                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/50R15 82                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ZOE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AG           e2*2007/46*0251*..     43        185/65R15         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 51163




             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 51163




                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 51163




             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        205/55R15
                                  Hinterachse:                        225/50R15
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 850kg.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 824kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1060kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51163




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             FFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
                  an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
             RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
                  dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
             RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
                  dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
             RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                  serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
                  bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
             REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
                  Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            19                 VA
§ 22 51163




                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 325       y = 300             8                 HA
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Lodgy

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            15                 VA
                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 325       y = 300             8                 HA
§ 22 51163
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, nur Dokker

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            15                 VA
                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 400            20                 HA
                          27H                   x = 325       y = 400             8                 HA
§ 22 51163
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    R
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
                    Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

                    Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 360                   VA
                          26P                      x = 280             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 360            20                 VA
                          26N                   x = 350       y = 360             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
§ 22 51163
						
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