Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51163
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: IC6050
§ 22 51163
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51163
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51163
Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 21
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
CC 60,1 CC Ø60,1-H-Ø72 60,1 Kunststoff 655 2125 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : H11
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 51163
Typ : SD
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 185/65R15 12T; 51G Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 12A ab Mj2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 185/65R15 88 12R; 51G Logan (Stufenheck) ab
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Mj 2013; Logan
205/55R15 88 12A (Kombi) ab Mj.2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 85 185/65R15 88 12O; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12O Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 12O; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 12O Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71K; 721; 73C;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 57I
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 85 185/65R15 12T; 51G Nicht Lodgy; nur
§ 22 51163
195/60R15 88 12O Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 26P; 27F 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/65R15 12T; 51G Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 12O Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K13; E12
Zubehör : H14
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K12; E11
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
120 Nm für Typ : E12
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 11A; 24J; 51G Pkw geschlossen;
175/65R15 11A; 24J; 51G Cabrio;
185/55R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24J; 5CV 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 165/65R15 81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R15 82 11A; 24J 73C; 74A; 74P
195/50R15 82 11A; 24J; 248
195/55R15 85 11A; 24J; 248
205/50R15 86 11A; 24C; 248
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 122 Frontantrieb;
195/60R15 88 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A 51A; 71K; 721; 73C;
205/60R15 91 12A 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51163
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R15 88 73C; 74A; 74P; 76Q
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88 11A; 24M
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA
100 Nm für Typ : B; B 54; B56; JA; KC; K56; N
105 Nm für Typ : AG; SR
110 Nm für Typ : P; R
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 12N; 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 12N; 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
48 - 82 185/55R15 82 12N MJ 2012;
185/60R15 84 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
50 - 82 185/60R15 12N; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 nicht ab MJ 2012;
185/60R15 84 Frontantrieb;
195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
55 - 58 165/65R15 51G 76Q
55 - 82 175/60R15 81 5DV
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
175/65R15 84 51J MJ 2012;
48 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 73C; 74A; 74H; 74P;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 76Q
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 12O nur Clio 4 ab Mj.
§ 22 51163
185/65R15 12T; 51G 2012; Kombilimousine;
195/60R15 88 12A Schrägheck; nicht
195/65R15 91 12A Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 12Q Frontantrieb; nur
195/70R15 97 12A Captur;
205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A 51A; 71K; 721; 73C;
215/60R15 94 12A 74A; 74H; 74P; 76Q
215/65R15 96 12A
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/65R15 51G nur Clio 4 ab Mj.
2012; Kombi;
Kombilimousine;
Schrägheck; nicht
Captur; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 73C; 74A; 74P
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 57I
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 12N; 51G Modus (kurzer
175/65R15 12N; 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 12N; 51G Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
§ 22 51163
74A; 74H; 74P; 76Q
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer
175/65R15 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 43 - 79 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q; 76Z
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 195/60R15-88 REB; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 REB; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
5EM 73C; 74A; 74H; 74P;
205/55R15-88 REB; 11A; 22B; 24J 76T
225/50R15-90 REB; 11A; 22B; 24C;
24M; 57I
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74H; 74P
225/50R15-90 11A; 22B; 24C; 24M;
367; 57I
K56 e2*93/81*0011*.. 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul. Achslast; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 51G 73C; 74A; 74H; 74P;
205/55R15-87 REB; 11A; 24J; 57E; 76T
57I
225/50R15-90 REB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 24J; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
§ 22 51163
24J
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*98/14*0009*.. 12K; 51A; 71K; 721;
EA e2*98/14*0103*.. 73C; 74A; 74H; 74P;
KA e2*98/14*0192*.. RE7
LA e2*98/14*0072*..
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 84 185/65R15-88 ab e2*98/14*0068*12;
47 - 103 195/60R15-88 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B 54 G199 65 - 101 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-90 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
83 - 101 195/65R15 51G 73C; 74A; 74H; 74P;
76T
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0122*.. 55 - 63 185/55R15 82 Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.. 43 185/65R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51163
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 51163
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 51163
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 51163
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
§ 22 51163
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
§ 22 51163
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
§ 22 51163
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
§ 22 51163