Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 28

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                                 Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 13

             Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                                          Nissan International S. A., RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             CC 60,1             CC                        Ø60,1-H-Ø72                 60,1    Kunststoff     655     2100     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : SD; (Kegelbund)
             Zubehör                                    : H11
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 51165




                                                          Typ : SD
             Zubehör                                    : H11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SD
                                                          110 Nm für Typ : SD
                                                          120 Nm für Typ : SD
             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 88 11A; 24M                              Nicht Logan Express;
                          e2*2007/46*0030*..           215/40R17 87 11A; 24M                              Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                                          Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                                          bis Mj.2013;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                          77E
             SD             e2*2001/116*0314*.., 53 - 66        195/45R17 81                              Nicht Sandero Stepway;
                            e2*2007/46*0030*..                  205/45R17 84                              Sandero (Schrägheck)
                                                                215/45R17 87                              ab Mj2013;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                          77E
             SD             e2*2001/116*0314*..    66           225/45R17 91                              Sandero Stepway ab Mj
                                                                                                          2013; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                          77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 84 5EA                               Logan (Stufenheck)
                          e2*2007/46*0030*..           215/40R17 83 5DW                               bis Mj 2012;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 66      195/45R17 81   5DV                      Logan (Stufenheck) ab
                            e2*2007/46*0030*..                195/45R17 85                            Mj 2013; Logan
                                                              205/45R17 84                            (Kombi) ab Mj.2013;
                                                              215/45R17 87                            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SD             e2*2001/116*0314*..   60 - 85     205/45R17 88                            Nur Lodgy; nicht
                                                              215/45R17 87   11A; 27H; 5ET            Lodgy Stepway;
                                                              215/45R17 88   11A; 27H                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SD             e2*2001/116*0314*.., 55 - 85      205/45R17 88   5FE                      nur Dokker; nicht
§ 22 51165




                            e2*2007/46*0030*..                215/45R17 87   11A; 27H; 5ET            Dokker Stepway; Kombi
                                                              215/45R17 88   11A; 27H; 5FE            u. Lkw geschl. Kasten;
                                                              215/45R17 91   11A; 27H                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SD             e2*2001/116*0314*..   59 - 85     205/45R17 88   11A; 27H                 Nicht Lodgy; nur
                                                              215/45R17 87   11A; 27F; 5ET            Lodgy Stepway;
                                                              215/45R17 88   11A; 27F                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77      205/45R17 84   11A; 24J; 24M            Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0030*..                215/40R17 83   11A; 24J; 24M            Nicht Sandero Stepway;
                                                              215/45R17 87   11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : K13; E12
             Zubehör                                  : H14
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 13
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : E11
             Zubehör                                 : H11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : K13
                                                       110 Nm für Typ : E11
                                                       120 Nm für Typ : E12
             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
             K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81            11A; 24J; 248           4-türig; Frontantrieb;
                                                      205/40R17 80            11A; 22I; 24C; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/35R17 79            11A; 22I; 24C; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72        195/45R17 81                             Frontantrieb;
                                                             205/45R17 84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 87                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NOTE
§ 22 51165




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             E11          e11*2001/116*0268*.. 50 - 81       205/40R17 84     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R17 84     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : H11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : B56
                                                       105 Nm für Typ : N; SR
                                                       110 Nm für Typ : M; P; R
                                                       130 Nm für Typ : JM
             Verkaufsbezeichnung:     CLIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             R            e2*2001/116*0327*..    48 - 82     205/40R17 84     11A; 24J; 24M           Nur Kombi (Grandtour);
                                                             215/35R17 83     11A; 24J; 24M           nicht ab MJ 2012;
                                                             215/40R17 83     11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                 55 - 82     205/40R17 80     11A; 24J; 24M; 5DA      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     CLIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R            e2*2001/116*0327*..     48 - 82 205/40R17 80       5DA                      Nicht Kombi
                                                  48 - 102 205/40R17 84                               (Grandtour); nicht ab
                                                           215/35R17 83      11A; 24J; 24M            MJ 2012;
                                                           215/40R17 83      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R            e2*2001/116*0327*.. 66 - 88       215/45R17 87                              Frontantrieb; nur
                                                                                                      Captur;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             R              e2*2001/116*0327*..   48 - 88   205/45R17 84     11A; 27H                 nur Clio 4 ab Mj.
                                                            215/40R17 83     11A; 26P; 27H            2012; Kombilimousine;
                                                            215/45R17 87     11A; 26P; 27H            Schrägheck; nicht
                                                            225/45R17 91     11A; 246; 248; 26P;      Captur;
                                                                             27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51165




                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 88          11A; 24M                 Nicht Logan Express;
                          e2*2007/46*0013*..           215/40R17 87          11A; 24M                 Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                                      Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                                      bis Mj.2013;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 77   205/45R17 84     5EA                      Logan (Stufenheck)
                                                            215/40R17 83     5DW                      bis Mj 2012;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    205/45R17 84     11A; 24J; 24M            Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0013*..              215/40R17 83     11A; 24J; 24M            Nicht Sandero Stepway;
                                                            215/45R17 87     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     MODUS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82      205/40R17 84                                Modus (kurzer
                                                           215/35R17 83                                Radstand); Grand
                                                           215/40R17 83                                Modus (langer
                                                                                                       Radstand);
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                       77E

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B56          e2*93/81*0012*.., 66 - 84 215/40R17 87             11A; 22B; 24C; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                            e2*98/14*0012*..                                 5EG; 5ET                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                       77E
             B56            G638                 61 - 62   215/40R17 87      11A; 22B; 24C; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             5ET                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 66 - 83   215/40R17-83      11A; 22B; 24C; 24M        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                       77E

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
§ 22 51165




             M            e2*98/14*0272*..  60 - 120 205/50R17 89                                      Kombi (Grandtour);
                                                     215/45R17 87W                                     Cabrio; Stufenheck;
                                                     225/45R17 90                                      Steilheck;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                       74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  205/50R17 89          5FM                       kurzer Radstand;
                                                       225/45R17 90          5GA                       langer Radstand;
                                              60 - 120 215/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 120 205/55R17 91          54F                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                       74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81           11A; 22M; 51J             Nur Wind; Cabrio;
                                                      205/40R17 80           11A; 21P; 22M             Frontantrieb;
                                                      215/35R17 83           11A; 21P; 22I; 22L; 245   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                       74P; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 51165




                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 13
                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 51165




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 13
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
§ 22 51165




             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 13
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 13


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Lodgy

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            15                 VA
§ 22 51165




                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 325       y = 300             8                 HA
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, nur Dokker

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            15                 VA
                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 400            20                 HA
                          27H                   x = 325       y = 400             8                 HA
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DACIA
                    Fahrzeugtyp:    SD
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
                    Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

                    Variante(n):    Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 400                   VA
                          26P                      x = 280             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 330       y = 400            19                 VA
                          26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 325       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 325       y = 300             8                 HA
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    R
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
                    Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

                    Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 360                   VA
                          26P                      x = 280             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 360            20                 VA
                          26N                   x = 350       y = 360             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
§ 22 51165
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen