Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN,
NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4100305601C2 EB6050/C2 Ø60,1-M-Ø72 60,1 660 2125 01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50689, Erweiterung 01
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SD
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 88 Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 11A; 27H Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 27F Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 245; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 245; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 53 - 70 185/65R15 88 Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 11A; 22M; 248 Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 11A; 22M; 24J; 248 ab Mj2013;
205/60R15 91 11A; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 50689, Erweiterung 01
721; 725; 73C; 74A;
74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 11A; 24J; 24M; 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 77E
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 11A; 248; 27H; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 11A; 248; 27H Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 248; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 24J; 248; 27F 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76Q
27F
SD e2*2001/116*0314*.. 70 185/65R15 88 124 Logan Stepway;
185/70R15 89 12A Frontantrieb;
195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R15 88 12A 725; 73C; 74A; 74P;
205/60R15 91 12A 76Q
215/55R15 89 11A; 12A; 26P; 27I
215/60R15 94 11A; 12A; 26P; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 70 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 11A; 22M Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 11A; 22M; 248 Mj 2013; Logan
205/60R15 91 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 88 11A; 27H Nicht Lodgy; nur
195/60R15 88 11A; 27F Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 26P; 27F Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 26P; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
§ 22 50689, Erweiterung 01
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K13; E12
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H14
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E11; K12
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
120 Nm für Typ : E12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 11A; 24C; 24M; 51G Pkw geschlossen;
175/65R15 11A; 24C; 24M; 51G Cabrio;
185/55R15 82 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15 82 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 11A; 24C; 24D 74P
205/50R15 86 11A; 24C; 24D
205/55R15 88 11A; 24C; 24D; 54F
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24C; 248; 5CV 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 165/65R15 81 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24C; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
185/55R15 82 11A; 22I; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15 82 11A; 22I; 24C; 244; 74P
247; 270
195/55R15 85 11A; 22I; 24C; 244;
247; 270
205/50R15 86 11A; 21P; 22B; 24C;
244; 247; 270
§ 22 50689, Erweiterung 01
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 11A; 246 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76Q
27H
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
185/65R15 88 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
195/60R15 88 11A; 24J; 24M
205/55R15 88 11A; 24D; 24J
205/60R15 91 11A; 24D; 24J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 21
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P; L 53; B/C 53; D 53; B; X 53; J 63
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H1
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RJA; SR; R; N
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : B/C 53; D 53; L 53; X 53
100 Nm für Typ : B; J 63; N
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : P; R; RJA
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012;
185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
§ 22 50689, Erweiterung 01
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 21P; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
55 - 58 165/65R15 51G 74P; 76Q
55 - 82 175/60R15 81 11A; 24J; 24M; 5DV
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
175/65R15 84 51J MJ 2012;
48 - 82 185/55R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M
100 - 102 185/65R15 11A; 24J; 24M; 51G
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M
R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 248; 27H Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 11A; 248; 27H Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 246; 248; 26N; Schrägheck; nicht
27H Captur;
195/65R15 91 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76Q
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N;
27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 Frontantrieb; Captur;
195/70R15 97 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 26P; 27H 74P; 76Q
215/65R15 96 11A; 26P; 27H
225/55R15 92 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/60R15 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 248; 27H Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 11A; 248; 27H Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 246; 248; 26N; Schrägheck; nicht
27H Captur;
195/65R15 91 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76Q
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N;
§ 22 50689, Erweiterung 01
27F
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 11A; 24J; 24M; 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 77E
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 70 185/65R15 88 Logan (Stufenheck) ab
195/60R15 88 11A; 22M Mj.2013; Logan
205/55R15 88 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013;
205/60R15 91 11A; 22M; 248 Logan MCV ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer
175/65R15 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Radstand);
195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50689, Erweiterung 01
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 96 185/65R15 88 Schrägheck;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
215/55R15 89 11A; 245; 248; 26P; 27I 74P; 76Q; 77E; 81I
225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 26B;
27I
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J 63 F691 65 - 79 205/60R15 11A; 22B; 24M; 52A; Frontantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
52A 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
99 - 101 195/50R15 11A; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D 53 F798 65 - 66 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
L 53 F144 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
99 - 101 195/50R15 11A; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
X 53 G073 43 - 81 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 824 721; 725; 73C; 74A;
99 195/50R15 11A; 21B; 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 Nur Twingo;
195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 21P; 22M 721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50689, Erweiterung 01
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 50689, Erweiterung 01
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 50689, Erweiterung 01
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§ 22 50689, Erweiterung 01
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
§ 22 50689, Erweiterung 01
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
81I) Nur mit Trommelbremse an der HA
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50689, Erweiterung 01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50689, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 15 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: E12
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0753*..
Handelsbez.: Nissan Note
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 370 VA
26P x = 230 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 370 15 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 280 y = 370 8 VA
27F x = 300 y = 390 25 HA
27H x = 300 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*..
Handelsbez.: CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RJA
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0676*..
Handelsbez.: RENAULT CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 255 VA
26P x = 240 y = 205 VA
27B x = 290 y = 270 HA
27I x = 240 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50689, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 255 8 VA
26N x = 290 y = 255 25 VA
27F x = 290 y = 270 8 HA
27H x = 290 y = 270 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 18 VA
§ 22 50689, Erweiterung 01
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 280 y = 360 23 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.