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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48322



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 H2


Typ:                        EN01 7017



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48322


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48322

Die ABE-Nr. 48322 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ EN01 7017, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55015711 (1.Ausfertigung) vom 11.03.2011
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 15 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 11.03.2011
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 13.05.2011
Im Auftrag




           Detlef Hansen
Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55015711 (1.Ausfertigung)
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48322

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          EN01
Typ                             EN01 7017
Radgröße                        7,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           EN01 7017 W4 / Ø72,6xØ66,1            5/114,3/66,1         40        690    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48322
Herstellerzeichen               ENKEI
Radtyp und Ausführung           EN01 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                        -                  RG.578
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        26                 RG.573
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                        28,3               RG.577
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                        -                  RG.578

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79          215/55R17                                   A02 A04 A05
SD/SR                  63-79          215/60R17                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   63-79          225/55R17   A01 K1a K1b                     A15 A21 A58
e2*2001/116*0323*..;   63-79          235/50R17   A01 K1a K1b K2b                 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;    63-79          235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..     63-79          245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Dacia Duster 4WD       66,77,81       215/55R17                                   A02 A04 A05
SD/SR                  66,77,81       215/60R17                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81       225/55R17   A01 K1a K1b                     A15 A21 A56
e2*2001/116*0323*..;   66,77,81       235/50R17   A01 K1a K1b K2b                 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;    66,77,81       235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..     66,77,81       245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Nissan Almera Tino     78             205/50R17   A01 G46                         A02 A04 A05
V10                    78             205/50R17   X11                             A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..       78             225/45R17   A01 G46                         A15 A21 Nk1
                       78             225/45R17   X11                             V17 S01
                       78-100         205/45R17   T84 T88
                       78-100         215/45R17
                       82-100         205/50R17
                       82-100         225/45R17
Nissan Juke 2WD        81,86,140      215/55R17   A33                             A02 A04 A05
F15                    81,86,140      225/50R17   A12                             A08 A09 A15
e11*2007/46*0132*..    81,86,140      235/50R17   A01 A12 K8c                     A21 A58 Nk1
                                                                                  S04
Nissan Juke 4WD        140            215/55R17   A33                             A02 A04 A05
F15                    140            225/50R17   A12                             A08 A09 A15
e11*2007/46*0132*..    140            235/50R17   A01 A12 K2b                     A21 A56 Nk1
                                                                                  S04
Nissan Maxima          103-142        205/50R17   K1a K42                         A01 A02 A04
A32                    103-142        215/45R17   K1a K42 T88                     A05 A08 A09
e1*93/81*0011*..       103-142        215/50R17   K1a K42                         A12 A15 A21
                       103-142        225/45R17   K1a K42                         V17 S01
Nissan Maxima QX       103-147        215/50R17   K45 L02                         A01 A02 A04
A33                    103-147        225/45R17   K45                             A05 A08 A09
e1*98/14*0136*..                                                                  A12 A15 A21
                                                                                  S01
Nissan Primera         80-103         205/50R17   R37                             A02 A04 A05
P12                    80-103         215/50R17                                   A08 A09 A12
e11*98/14*0183*..      80-103         225/45R17                                   A15 A21 Car
                       80-103         235/45R17   R70                             Lim V17 S01
Nissan Qashqai, /+2    76-110         215/60R17                                   A02 A04 A05
J10                    76-110         225/55R17                                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0295*.    76-110         235/55R17                                   A15 A21 A57
                       76-110         245/50R17   A01 K2b                         Nk1 S04
Nissan Serena          49-93          225/45R17   T90 T91 T93 T94 138             A01 A02 A04
C23                                                                               A05 A08 A09
G201,                                                                             A12 A15 A21
e9*93/81*0013*..                                                                  F41 K41 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Serena          55-93          225/45R17   T90 T91 T93 T94 138             A01 A02 A04
C23W                                                                              A05 A08 A09
e9*95/54*0018*..                                                                  A12 A15 A21
                                                                                  K41 Ni0 S01
Nissan X-Trail         84-121         215/60R17                                   A02 A04 A05
T30                    84-121         225/55R17                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0166*..       84-121         235/50R17   A01 LK6                         A15 A21 S04
                       84-121         235/55R17   A01 LK6
                       84-121         245/50R17   A01 K1b K2c LK6
Nissan X-Trail         104-127        215/60R17   A13 R37                         A02 A04 A05
T31                    104-127        225/55R17   A12                             A08 A09 A15
e1*2001/116*0432*..    104-127        225/60R17   A01 A33 G03                     A21 Nk1 S04
- incl. MJ 2011        104-127        235/55R17   A01 A12 K42
                       104-127        245/50R17   A01 A12 K2b K42
                       104-127        245/55R17   A01 A12 G01 K2b K42 R64
                       110,127        225/60R17   A33 R09
                       110,127        245/55R17   A01 A12 K2b K42 R34
Renault Fluence        63-103         205/50R17   A91                             A02 A04 A05
Z                      63-103         205/55R17   A12                             A08 A09 A15
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/50R17   A12                             A21 Sth S02
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/45R17   A91
- Limousine            63-103         225/50R17   A01 A12 K2b K8f
Renault Koleos         110-127        225/60R17   A90                             A02 A04 A05
Y                      110-127        235/55R17   A12                             A08 A09 A15
e11*2001/116*0261*.                                                               A21 Nk1 S04
Renault Laguna         81-110         205/50R17   A11 R37 T89 T93                 A02 A04 A05
T                      81-110         205/55R17   A11 R37 T91                     A08 A09 A15
e2*2001/116*0363*..;   81-125         215/55R17   A11 R09                         A21 Car Flh
e2*2007/46*0012*..     81-173         215/50R17   A11 T90 T91 T93                 L06 V17 S03
                       81-173         225/45R17   A11 T90 T91 T93
                       81-173         225/50R17   A12
Renault Laguna         110            205/50R17   A11 R37 T89 T93                 A02 A04 A05
Coupé                  110            205/55R17   A11 R37 T91                     A08 A09 A15
T                      110-125        215/55R17   A11 R09                         A21 Cpe L06
e2*2001/116*           110-175        215/50R17   A11 T90 T91                     V17 S03
0363*07-..             110-175        225/45R17   A11 T90 T91
                       110-175        225/50R17   A12

Renault Megane         78-103         205/50R17   A33 R37                         A02 A04 A05
Z                      78-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88 T91             A08 A09 A15
e2*2001/116*0373*..;   78-132         225/45R17   A33                             A21 Cbo V17
- Cabriolet                                                                       S02
Renault Megane         63-103         205/50R17   A33 R37                         A02 A04 A05
Z                      63-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88                 A08 A09 A15
e2*2001/116*0373*..;   63-132         225/45R17   A33                             A21 Car V17
e2*2007/46*0010*..                                                                S02
- Grandtour




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          63-103        205/50R17     A33 R37                                A02 A04 A05
Z                       63-103        215/45R17     A11 R37 T87 T88                        A08 A09 A15
e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17     A33                                    A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*..                                                                         V17 S02
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III      63-103        205/50R17     A13 R37 T93                            A02 A04 A05
JZ                      63-103        205/55R17     A13 R37 T91 T95                        A08 A09 A15
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/50R17     A33 R37 T91 T95                        A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*..      63-118        225/45R17     A13 T90 T91 T93                        V17 S02
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        225/50R17     A12

Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F41    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9
G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 9
K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm bis 100mm vor Radmitte
um 5mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Ni0    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET45 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   195/40R17      215/35R17
Nr.   2   205/40R17      225/35R17
Nr.   3   205/45R17      235/40R17
Nr.   4   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/40R17      245/35R17
Nr.   6   215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   7   215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11. März 2011




Laux                                                                00162441.DOC




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