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							Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

ANLAGE: 21                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 06.06.2011
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                Fahrzeughersteller             AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                               Nissan International S. A., RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                  last        umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                  in kg       in mm     datum
8,5x19 5+5          T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1                 66,1    Aluminium      695       2327    07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5          T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1                 66,1    Aluminium       750     2150     07/09
114,3 40 661
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
 SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/40R19 89 24J; 248                             Duster; Frontantrieb;
              e2*2007/46*0030*..           225/45R19 92 24J; 248                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R19 92 241; 246; 248                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             74U
 SD            e2*2001/116*0314*.., 66 - 92      225/40R19 89                                Duster; Allradantrieb;
               e2*2007/46*0030*..                225/45R19 92                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/40R19 92       245                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             74U




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : P12
                                           110 Nm für Typ : Z51
                                           118 Nm für Typ : F15



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

ANLAGE: 21                                                        Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 06.06.2011
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 225/35R19 88            24J; 270               Schrägheck; 4-türig;
                                 81 - 147 225/40R19 89            24J; 270               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101          245; 248               Allradantrieb;
                                           255/50R19 103          241; 244; 246          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/55R19 107          241; 244; 246          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91                                     Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DC5




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JZ; Z
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 110 - 175 225/40R19 93           245; 248; 54F          erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R19 91Y       245; 248; 5GG          170 Nm; Coupe;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                         740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

ANLAGE: 21                                                        Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 06.06.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W          21B; 22H; 22M; 24D; erhöhtes
              e2*2007/46*0012*..                                  24J; 5GM; 54F       Anzugsmoment
                                                                                      155 Nm; Kombi;
                                    81 - 150 225/40R19    93      21P; 24M; 54F       Schrägheck;
                                             245/35R19    93      21P; 24J; 24M; 54F Frontantrieb; nicht
                                    81 - 175 225/40R19    93Y     21P; 24M; 54F       Allradlenkung;
                                             235/35R19    91Y     21P; 24J; 24M; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
                                             245/35R19    93Y     21P; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 723;
                                             255/35R19    96      21B; 22H; 22M; 24D; 73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                  24J; 54F            740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93           21P; 22B; 248          erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e2*2007/46*0011*..                                                         130 Nm; Scenic; Grand
                                                                                         Scenic; kurzer
                                                                                         Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74U; 740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W          22H; 248               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e2*2007/46*0010*..              225/40R19 89        22H; 248               130 Nm; Fluence
                                              255/30R19 91        22F; 244; 247; 57F;    (Stufenheck); 4-türig;
                                                                  673                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                         740
Z             e2*2001/116*0373*.., 63 - 132   225/35R19 88W       22H; 24M               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e2*2007/46*0010*..                                                         130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                         740; AE6
Z             e2*2001/116*0373*.. 63 - 132    225/35R19 88W       22H; 24M               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                         740; AE6



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

ANLAGE: 21                                                        Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 06.06.2011
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                                                                                                     Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W          21P; 22H; 22L; 248     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e2*2007/46*0010*..                                                         130 Nm; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                         740; AE6


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 06.06.2011
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breit e der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 06.06.2011
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröß e an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32

ANLAGE: 21                                                        Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 06.06.2011
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.