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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B21
Typ                               B21-809
Radgröße                          8Jx19EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           B21-809 W4/                           5/114,3/66,1       45        825    2200
             BA13 N23 Ø72,6xØ66,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47150
Herstellerzeichen                 BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung             B21-809 (s.o.)
Radgröße                          8Jx19EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79          225/45R19                                   A02 A04 A05
SD/SR                  63-79          235/40R19                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   63-79          245/40R19   A01 K1a K1b                     A14 A18 A58
e2*2001/116*0323*..;                                                              KOV S01
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD       66,77,81       225/45R19                                   A02 A04 A05
SD/SR                  66,77,81       235/40R19                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81       245/40R19   A01 K1a K1b                     A14 A18 A56
e2*2001/116*0323*..;                                                              KOV S01
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Juke 2WD        81,86,140      225/40R19                                   A02 A04 A05
F15                    81,86,140      235/40R19                                   A08 A09 A12
e11*2007/46*0132*..                                                               A14 A18 A58
                                                                                  Nk1 S04
Nissan Juke 4WD        140            225/40R19                                   A02 A04 A05
F15                    140            235/40R19                                   A08 A09 A12
e11*2007/46*0132*..    140            245/35R19                                   A14 A18 A56
                                                                                  Nk1 S04
Nissan Murano          140,188        235/55R19   A13                             A02 A04 A05
Z51                    140,188        255/50R19   A01 A12 K2b                     A08 A09 A14
e1*2001/116*0478*..    140,188        255/55R19   A01 A12 K2b                     A18 Nk1 S04
                       140,188        265/50R19   A01 A12 K1a K2b
Nissan Primera         80-103         225/35R19   LK6 T88                         A01 A02 A04
P12                    80-103         235/35R19   K1a LK6 T88 T91                 A05 A08 A09
e11*98/14*0183*..      80-103         245/30R19   K1c LK6 T89                     A12 A14 A18
                                                                                  Car Lim Nk1
                                                                                  S02
Nissan X-Trail         104-127        225/45R19                                   A02 A04 A05
T31                    104-127        235/45R19                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0432*..    104-127        245/40R19   A01 K25                         A14 A18 Nk1
- incl. MJ 2011        104-127        245/45R19   A01 G01 K25 R64                 S04
                       110, 127       245/45R19   A01 K25 R34
Renault Fluence        63-103         225/35R19                                   A02 A04 A05
Z                      63-103         225/40R19                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;   63-103         235/35R19   A01 K2b K8f                     A14 A18 Sth
e2*2007/46*0010*..     63-103         245/35R19   A01 K2b K8f                     S01
- Limousine
Renault Laguna         81-131         245/30R19   L05 T89                         A02 A04 A05
T                      81-131         245/35R19   L05 T89 T93                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0363*..;   81-173         235/35R19   L06 T87 T91                     A14 A18 Car
e2*2007/46*0012*..                                                                Flh S03
Renault Laguna         125-175        245/30R19   NoD T89                         A02 A04 A05
Coupé                  96,110         245/30R19   T89 Y16                         A08 A09 A12
T                      96-175         235/35R19   T87 T91                         A14 A18 Cpe
e2*2001/116*           96-177         245/35R19   T89 T93                         L06 S03
0363*07-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Latitude        81,103        225/35R19    T88                                   A02 A04 A05
T                       81-127        235/35R19    T91                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0363*..     81-177        225/40R19    T89 T93                               A14 A18 Lim
                        81-177        235/40R19    R92 T92 T96                           S03
                        81-177        235/40R19    A01 G81 T92 T96
                        81-177        245/35R19    A01 K4h T89 T93
Renault Megane          78-103,132    225/35R19    T84 T88                               A02 A04 A05
Z                       78-132        235/35R19    A01 G01 T87 T91                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;    78-132        245/30R19    A01 K2b K4i T89                       A14 A18 Cbo
- Cabriolet                                                                              S01
Renault Megane          63-132        225/35R19    T84 T88                               A02 A04 A05
Z                       63-132        235/35R19    A01 G01 T87 T91                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;    63-132        245/30R19    A01 K6g T89                           A14 A18 Car
e2*2007/46*0010*..                                                                       S01
- Grandtour
Renault Megane          63-132        225/35R19    T84 T88                               A02 A04 A05
Z                       63-132        235/35R19    A01 G01 T87 T91                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;    63-132        245/30R19    A01 K2b K6g T89                       A14 A18 Cpe
e2*2007/46*0010*..                                                                       Flh S01
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III      63-118        225/40R19    T93                                   A02 A04 A05
JZ                      63-118        235/35R19    T91                                   A08 A09 A12
e2*2001/116*0379*..,    63-118        245/35R19    T93                                   A14 A18 A58
e2*2007/46*0011*..                                                                       A60 S01
- Scénic / Gr. Scénic

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7


A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R92     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18
oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55125807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7



T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y16     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder
elektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2012 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. April 2012




Bohlander                                                                       00179243.DOC




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