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          ABE: 47706
               Design:
                C 14
            Radnummer:
         C14 808 40 10
                Daten:
       8x18" ET40 LK5/114.3/R67.1

              CMS 537/06
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47706*02



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8 J x 18 EH2+


Typ:                        C14 808



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47706


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47706*02

Die ABE-Nr. 47706 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ C14 808, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung) vom 18.12.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.12.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 25.01.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.12.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47706*02

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C14
Typ                           C14 808
Radgröße                      8 J x 18 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung


Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
C14 808   537/12 SD / ohne Ring                   5/108/63,4     40    705     2065       3/2012
40 56
C14 808   537/10 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1         5/112/57,1     31    650     2040       3/2012
31 91S
C14 808   537/05 SD / SR15 Ø72,5 - Ø57,1          5/112/57,1     35    675     2040       3/2012
35 09
C14 808   537/09 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1         5/112/57,1     41    650     2040       3/2012
41 91S
C14 808   537/10 SD / ohne Ring                   5/112/66,6     31    650     2040       3/2012
31 91S
C14 808   537/05 SD / SR17 Ø72,5 - Ø66,6          5/112/66,6     35    675     2040       3/2012
35 09
C14 808   537/09 SD / ohne Ring                   5/112/66,6     41    650     2040       3/2012
41 91S
C14 808   537/06 SD / SR10 Ø67,1 - Ø60,1          5/114,3/60,1   40    620     2185       3/2012
40 10
C14 808   537/06 SD / SR12 Ø67,1 - Ø64,1          5/114,3/64,1   40    620     2185       3/2012
40 10
C14 808   537/06 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1          5/114,3/66,1   40    620     2185       3/2012
40 10
C14 808   537/06 SD / ohne Ring                   5/114,3/67,1   40    620     2185       3/2012
40 10
C14 808   537/11 SD / ohne Ring                   5/115/70,2     40    705     2065       3/2012
40 70
C14 808   537/07 SD / SR11 Ø72,6 - Ø67,1          5/120/67,1     35    700     2115       3/2012
35 16
C14 808   537/07 SD / ohne Ring                   5/120/72,6     35    700     2115       3/2012
35 16




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    47706
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C14 808 (s.o.)
Radgröße                      8,0Jx18EH2+
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           SD
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/120        35                   700            2115
5/112        31                   650            2040
5/112        41                   650            2040
5/112        35                   675            2040
5/115        40                   705            2065
5/108        40                   705            2065


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/108        215/40R18      40                   705
5/112        215/35R18      35                   675
5/112        225/45R18      41                   650
5/115        215/40R18      40                   705
5/120        215/40R18      35                   700




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120          285/60R18     35                 705

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,738 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Februar 2012
durchgeführt.


Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung (SD)                              -                             14.08.2012
Anlage zur Radbeschreibung                     -                             29.08.2012
Radzeichnung                                   303-3101025 Blatt 1/          04.11.2011
                                               mit Änderung vom              03.08.2012
Radzeichnung                                   301-3101025 Blatt 2/          04.11.2011
Zusammenstellung CMS Zentrierringe             Stand                         02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel        Stand                         02.08.2012
Nabenkappenzeichnung                           C020122-B                     07.07.2000
                                               mit Änderung vom              31.08.2001
Befestigungsmittelzeichnung RS M14x1,25        3714T05                       12.09.2006
Verwendungen                                   Anlagen 01-14




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Dezember 2012




Haasis                                                               00188603.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      CMS Automotive Trading GmbH
                                  Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                  68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            C14
Typ                               C14 808
Radgröße                          8,0Jx18EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C14 808      537/06 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1        5/114,3/66,1        40          620    2185
40 10

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47706
Herstellerzeichen                 CMS
Radtyp und Ausführung             C14 808 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18EH2+
Einpresstiefe                     ET .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79         225/50R18   K1a K1b K2b                         A01 A02 A04
SD/SR                  63-79         235/45R18   K1a K1b                             A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;   63-79         235/50R18   K1c K2a K2b K3s                     A12 A16 A21
e2*2001/116*0323*..;   63-79         245/45R18   K1a K1b K2b                         A58 KOV S03
e2*2007/46*0013*..;    63-79         255/45R18   K1c K2a K2b K3s
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD       66,77,81      225/50R18   K1a K1b K2b                         A01 A02 A04
SD/SR                  66,77,81      235/45R18   K1a K1b                             A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81      235/50R18   K1c K2a K2b K3s                     A12 A16 A21
e2*2001/116*0323*..;   66,77,81      245/45R18   K1a K1b K2b                         A56 KOV S03
e2*2007/46*0013*..;    66,77,81      255/45R18   K1c K2a K2b K3s
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino     78            225/40R18   G46 K1c K2b K42                     A01 A02 A04
V10                    78-100        215/40R18   K1c K2b K42 T85 T89                 A05 A08 A09
e9*98/14*0035*..       78-100        225/35R18   K1c K2b K42 T83 T87                 A12 A16 A21
                       78-100        235/35R18   K1c K2b K42 T86 T90                 V18 S02
                       78-100        245/35R18   K2b K42 R03
                       82-100        225/40R18   K1c K2b K42
Nissan Juke 2WD        81,86,140     215/45R18                                       A02 A04 A05
F15                    81,86,140     215/50R18   R70                                 A08 A09 A12
e11*2007/46*0132*..    81,86,140     225/45R18                                       A16 A21 A58
                       81,86,140     235/45R18                                       S01
                       81,86,140     245/40R18   A01 K1c K2b K8c
Nissan Juke 4WD        140           215/45R18                                       A02 A04 A05
F15                    140           215/50R18   A01 K2b R70                         A08 A09 A12
e11*2007/46*0132*..    140           225/45R18                                       A16 A21 A56
                       140           235/45R18   A01 K2b                             S01
                       140           245/40R18   A01 K1c K2b
Nissan Maxima          103-142       215/45R18   K1a K41 K42 K45                     A01 A02 A04
A32                    103-142       225/40R18   K1a K41 K42                         A05 A08 A09
e1*93/81*0011*..       103-142       235/40R18   K1c K41 K42 K45 L02                 A12 A16 A21
                                                                                     S02
Nissan Primera         80-103        215/45R18                                       A02 A04 A05
P12                    80-103        225/40R18   A01 K2b                             A08 A09 A12
e11*98/14*0183*..      80-103        235/40R18   A01 K1c K2b                         A16 A21 Car
                       80-103        245/35R18   A01 K1c K2b K44 K56                 Lim V18 S02
                       80-103        245/40R18   A01 K1c K2b K44 K45 K56
Nissan Qashqai, /+2    76-110        225/50R18                                       A02 A04 A05
J10                    76-110        235/50R18   A01 K2b                             A08 A09 A12
e11*2001/116*0295*.    76-110        245/45R18                                       A16 A21 A57
                       76-110        255/45R18   A01 K2b                             S01
Nissan X-Trail         84-121        235/45R18   K1b K2b                             A01 A02 A04
T30                    84-121        235/50R18   K1b K2c LK6                         A05 A08 A09
e1*98/14*0166*..       84-121        245/45R18   K1b K2c LK6                         A12 A16 A21
                       84-121        255/45R18   K1b K2c LK6                         S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail         104-127        225/50R18   K42                                 A01 A02 A04
T31                    104-127        225/55R18   G03 K42                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0432*..    104-127        235/50R18   K2b K42                             A12 A16 A21
- incl. MJ 2011        104-127        245/45R18   K42                                 S01
                       104-127        255/45R18   K2b K42
Renault Fluence        63-103         215/45R18                                       A02 A04 A05
Z                      63-103         225/40R18   A01 K2b K8f                         A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;   63-103         225/45R18   A01 K2b K8f                         A16 A21 Sth
e2*2007/46*0010*..     63-103         235/40R18   A01 K2b K6g K8k                     S03
- Limousine            63-103         245/40R18   A01 K2b K6g K8k
Renault Koleos         110-127        225/50R18                                       A02 A04 A05
Y                      110-127        225/55R18                                       A08 A09 A12
e11*2001/116*0261*.                                                                   A16 A21 S01
Renault Laguna         81-173         215/45R18   T89 T93                             A02 A04 A05
T                      81-173         225/40R18   T88 T92                             A08 A09 A12
e2*2001/116*0363*..;   81-173         225/45R18   T91                                 A16 A21 Car
e2*2007/46*0012*..     81-173         235/40R18   A01 K1a K1b T91 T93                 Flh L06 V18
                       81-173         245/40R18   A01 K1c K2b                         S04
Renault Laguna         96-177         215/45R18   T89 T93                             A02 A04 A05
Coupé                  96-177         225/40R18   T92                                 A08 A09 A12
T                      96-177         225/45R18   T91 T95                             A16 A21 Cpe
e2*2001/116*           96-177         235/40R18   A01 K1a T91 T95                     L06 V18 S04
0363*07-..             96-177         245/40R18   A01 K1c

Renault Latitude       81-127         215/45R18   R37 T89 T93                         A02 A04 A05
T                      81-127         225/40R18   T88 T92                             A08 A09 A12
e2*2001/116*0363*..    81-177         225/45R18   T91 T95                             A16 A21 Lim
                       81-177         235/40R18   A01 K4h T91 T95                     V18 S04
                       81-177         235/45R18   A01 G03 K4h
                       81-177         245/40R18   A01 K4h
Renault Megane         78-103         215/40R18   R37 T85 T89                         A02 A04 A05
Z                      78-132         225/40R18   A01 K2b K4i T88 T89                 A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;   78-132         235/35R18   A01 K2b K4i T86 T90                 A16 A21 Cbo
- Cabriolet            78-132         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88     V18 S03
                                                  T89
Renault Megane         63-103         215/40R18   R37 T85 T89                         A02 A04 A05
Z                      63-132         225/40R18   A01 K6g                             A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;   63-132         235/35R18   A01 K6g T86 T90                     A16 A21 Car
e2*2007/46*0010*..     63-132         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K6h K8f             V18 S03
- Grandtour
Renault Megane         63-103         215/40R18   R37 T85 T89                         A02 A04 A05
Z                      63-132         225/40R18   A01 K2b K6g                         A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..;   63-132         235/35R18   A01 K2b K6g T86 T90                 A16 A21 Cpe
e2*2007/46*0010*..     63-132         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K6h K8f             Flh V18 S03
- Fließheck
- Coupé




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scénic III      63-103        215/45R18     R37 T93                                A02 A04 A05
JZ                      63-118        225/40R18     T91 T92                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18     T91 T95                                A16 A21 A58
e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18     T91 T95                                A60 V18 S03
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        245/40R18     A01 K2b K4a


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
kleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnen-
verkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47706 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55087712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C14 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 9 von 9

         Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Dezember 2012




Haasis                                                                  00188401.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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