ABE: 46167 Design: C9 Radnummer: C9 707 40 10 Daten: 7x17" ET40 LK5/114.3/R67.1 CMS 385/07 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 46167*05 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: C9 707 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 46167 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46167*05 Die ABE-Nr. 46167 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ C9 707, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) vom 14.12.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.12.2012 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 21.01.2013 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.12.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46167*05 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 707 Radgröße 7 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) C9 707 385/11 CMS / 67,2 54,1 4/100/54,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 54,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 56,1 4/100/56,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 56,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 56,6 4/100/56,6 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 56,6 C9 707 385/11 CMS / 67,2 57,1 4/100/57,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 57,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 59,1 4/100/59,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 59,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 60,1 4/100/60,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 60,1 C9 707 385/17 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 38 650 2050 11/2005 38 53S 385/17 JF / ohne Ring C9 707 385/14 CMS / ohne Ring 5/112/57,1 45 700 2100 11/2005 45 60S 385/14 JF / ohne Ring C9 707 385/19 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 700 2100 11/2005 45 91S 385/19 JF / ohne Ring C9 707 385/07 CMS / 67,2 56,6 5/114,3/56,6 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 56,6 C9 707 385/07 CMS / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 60,1 C9 707 385/07 CMS / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 64,1 C9 707 385/07 CMS / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 66,1 C9 707 385/07 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / ohne Ring Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 4 Kennzeichnung KBA-Nummer 46167 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 707 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen CMS ww. JF Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 45 700 2100 5/114,3 40 700 2100 5/100 38 650 2050 4/100 40 615 2012 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/100 195/40R17 40 615 4/108 195/40R17 25 615 5/100 205/40R17 38 650 5/108 205/40R17 45 715 5/108 205/50R17 45 715 5/110 205/40R17 35 700 5/112 195/45R17 45 700 5/112 205/40R17 45 700 5/114,3 195/40R17 40 700 5/114,3 205/40R17 40 715 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/110 255/60R17 35 700 5/114,3 255/60R17 40 700 5/114,3 225/55R17 40 715 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,998 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab März 2012 durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung C9 CMS 26.01.2011 Beschreibung C9 JF 26.03.2012 Anlage zur Radbeschreibung 22.08.2012 Radzeichnung JF 102401770-A1 20.08.2012 Radzeichnung JF 102401770-A2 20.08.2012 Radzeichnung CMS J385 000_C 07.06.2005 mit Änderung vom 28.12.2009 Radzeichnung CMS J385 007 07.06.2005 Radzeichnung CMS J385 011 26.07.2005 Radzeichnung CMS J385 014 26.07.2005 Radzeichnung CMS J385 017_A 19.01.2006 mit Änderung vom 10.03.2006 Radzeichnung CMS J385 019_A 28.12.2009 mit Änderung vom 16.03.2010 Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012 Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012 Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Verwendungen Anlagen 01 bis 14 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 4 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Dezember 2012 Haasis 00188561.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 707 Radgröße 7,0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C9 707 385/07 CMS / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 40 700 2100 40 10 385/07 JF / 67,2 66,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46167 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 707 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-79 215/55R17 A02 A04 A05 SD/SR 63-79 215/60R17 A08 A09 A12 e2*2001/116*0314*..; 63-79 225/55R17 A01 K1a K1b A16 A21 A58 e2*2001/116*0323*..; 63-79 235/50R17 A01 K1a K1b K2b KOV S03 e2*2007/46*0013*..; 63-79 235/55R17 A01 K1a K1b K2b e2*2007/46*0030*.. 63-79 245/50R17 A01 K1c K2a K2b Dacia Duster 4WD 66,77,81 215/55R17 A02 A04 A05 SD/SR 66,77,81 215/60R17 A08 A09 A12 e2*2001/116*0314*..; 66,77,81 225/55R17 A01 K1a K1b A16 A21 A56 e2*2001/116*0323*..; 66,77,81 235/50R17 A01 K1a K1b K2b KOV S03 e2*2007/46*0013*..; 66,77,81 235/55R17 A01 K1a K1b K2b e2*2007/46*0030*.. 66,77,81 245/50R17 A01 K1c K2a K2b Nissan Almera Tino 78 205/50R17 A01 G46 A02 A04 A05 V10 78 205/50R17 X11 A08 A09 A12 e9*98/14*0035*.. 78 225/45R17 A01 G46 A16 A21 V17 78 225/45R17 X11 S01 78-100 205/45R17 T84 T88 78-100 215/45R17 82-100 205/50R17 82-100 225/45R17 Nissan Juke 2WD 81,86,140 215/55R17 A33 A02 A04 A05 F15 81,86,140 225/50R17 A12 A08 A09 A16 e11*2007/46*0132*.. 81,86,140 235/50R17 A01 A12 K8c A21 A58 S02 Nissan Juke 4WD 140 215/55R17 A33 A02 A04 A05 F15 140 225/50R17 A12 A08 A09 A16 e11*2007/46*0132*.. 140 235/50R17 A01 A12 K2b A21 A56 S02 Nissan Maxima 103-142 205/50R17 K1a K42 A01 A02 A04 A32 103-142 215/45R17 K1a K42 T88 A05 A08 A09 e1*93/81*0011*.. 103-142 215/50R17 K1a K42 A12 A16 A21 103-142 225/45R17 K1a K42 V17 S01 Nissan Maxima QX 103-147 215/50R17 K45 L02 A01 A02 A04 A33 103-147 225/45R17 K45 A05 A08 A09 e1*98/14*0136*.. A12 A16 A21 S01 Nissan Primera 80-103 205/50R17 R37 A02 A04 A05 P12 80-103 215/50R17 A08 A09 A12 e11*98/14*0183*.. 80-103 225/45R17 A16 A21 Car 80-103 235/45R17 R70 Lim V17 S01 Nissan Qashqai, /+2 76-110 215/60R17 A33 A02 A04 A05 J10 76-110 225/55R17 A12 A08 A09 A16 e11*2001/116*0295*. 76-110 235/55R17 A12 A21 A57 S02 76-110 245/50R17 A01 A12 K2b Nissan Serena 49-93 225/45R17 T90 T91 T93 T94 140 A01 A02 A04 C23 A05 A08 A09 G201, A12 A16 A21 e9*93/81*0013*.. F41 K41 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Serena 55-93 225/45R17 T90 T91 T93 T94 140 A01 A02 A04 C23W A05 A08 A09 e9*95/54*0018*.. A12 A16 A21 K41 Ni0 S01 Nissan X-Trail 84-121 215/60R17 A02 A04 A05 T30 84-121 225/55R17 A08 A09 A12 e1*98/14*0166*.. 84-121 235/50R17 A01 LK6 A16 A21 S02 84-121 235/55R17 A01 LK6 84-121 245/50R17 A01 K1b K2c LK6 Nissan X-Trail 104-127 215/60R17 A13 R37 A02 A04 A05 T31 104-127 225/55R17 A12 A08 A09 A16 e1*2001/116*0432*.. 104-127 225/60R17 A01 A33 G03 A21 S02 - incl. MJ 2011 104-127 235/55R17 A01 A12 K42 104-127 245/50R17 A01 A12 K2b K42 104-127 245/55R17 A01 A12 G01 K2b K42 R64 110,127 225/60R17 A33 R09 110,127 245/55R17 A01 A12 K2b K42 R34 Renault Fluence 63-103 205/50R17 A91 A02 A04 A05 Z 63-103 205/55R17 A12 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/50R17 A12 A21 Sth S03 e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/45R17 A91 - Limousine 63-103 225/50R17 A01 A12 K2b K8f Renault Koleos 110-127 225/60R17 A90 A02 A04 A05 Y 110-127 235/55R17 A12 A08 A09 A16 e11*2001/116*0261*. A21 S02 Renault Laguna 81-110 205/50R17 A11 R37 T89 T93 A02 A04 A05 T 81-110 205/55R17 A11 R37 T91 A08 A09 A16 e2*2001/116*0363*..; 81-131 215/55R17 A11 R09 A21 Car Flh e2*2007/46*0012*.. 81-173 215/50R17 A11 T90 T91 T93 L06 V17 S04 81-173 225/45R17 A11 T90 T91 T93 81-173 225/50R17 A12 Renault Laguna 96,110 205/50R17 A11 R37 T89 T93 A02 A04 A05 Coupé 96,110 205/55R17 A11 R37 T91 A08 A09 A16 T 96-131 215/55R17 A11 R09 A21 Cpe L06 e2*2001/116* 96-177 215/50R17 A11 T91 T95 V17 S04 0363*07-.. 96-177 225/45R17 A11 T91 T94 96-177 225/50R17 A12 Renault Latitude 81,103 205/50R17 A33 R37 A02 A04 A05 T 81,103 205/55R17 A33 R37 A08 A09 A16 e2*2001/116*0363*.. 81-127 215/50R17 A91 A21 Lim S04 81-127 225/45R17 A33 81-177 225/50R17 A01 A12 K4h Renault Megane 78-103 205/50R17 A33 R37 A02 A04 A05 Z 78-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 T91 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*..; 78-132 225/45R17 A33 A21 Cbo V17 - Cabriolet S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Megane 63-103 205/50R17 A33 R37 A02 A04 A05 Z 63-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*..; 63-132 225/45R17 A33 A21 Car V17 e2*2007/46*0010*.. S03 - Grandtour Renault Megane 63-103 205/50R17 A33 R37 A02 A04 A05 Z 63-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*..; 63-132 225/45R17 A33 A21 Cpe Flh e2*2007/46*0010*.. V17 S03 - Fließheck - Coupé Renault Scénic III 63-103 205/50R17 A13 R37 T93 A02 A04 A05 JZ 63-103 205/55R17 A13 R37 T91 T95 A08 A09 A16 e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/50R17 A33 R37 T91 T95 A21 A58 A60 e2*2007/46*0011*.. 63-118 225/45R17 A13 T90 T91 T93 V17 S03 - Scénic / Gr. Scénic 63-118 225/50R17 A12 Auflagen und Hinweise 140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 10 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug- ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs- sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus- ragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 10 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F41 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran- zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr- zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 10 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei- fenkombination herzustellen. L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin- nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig- keit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Ni0 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET45 (u. a. Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 8 von 10 R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 9 von 10 T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 215/40R17 245/35R17 Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 13 235/50R17 255/45R17 Nr. 14 235/55R17 255/50R17 Nr. 15 235/60R17 255/55R17 Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 18 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2012 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Grundprüfung des Rades wurde beim TÜV SÜD Automotive GmbH (Techn. Bericht 366-0497-05- MURD/N3-TB) durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 10 von 10 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Dezember 2012 Haasis 00188175.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim