Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							                                     

    




          ABE: 46167
               Design:
                 C9
            Radnummer:
          C9 707 40 10
                Daten:
       7x17" ET40 LK5/114.3/R67.1
              CMS 385/07
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             46167*05



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 H2


Typ:                        C9 707



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 46167


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.

Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                             2
Nummer der ABE: 46167*05

Die ABE-Nr. 46167 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ C9 707, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung) vom 14.12.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.12.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 21.01.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
14.12.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46167*05

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot



Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           C9
Typ                              C9 707
Radgröße                         7 J x 17 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung


Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
C9 707        385/11 CMS / 67,2 54,1                 4/100/54,1     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 54,1
C9 707        385/11 CMS / 67,2 56,1                 4/100/56,1     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 56,1
C9 707        385/11 CMS / 67,2 56,6                 4/100/56,6     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 56,6
C9 707        385/11 CMS / 67,2 57,1                 4/100/57,1     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 57,1
C9 707        385/11 CMS / 67,2 59,1                 4/100/59,1     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 59,1
C9 707        385/11 CMS / 67,2 60,1                 4/100/60,1     40    615     2012       11/2005
40 02         385/11 JF / 67,2 60,1
C9 707        385/17 CMS / ohne Ring                 5/100/57,1     38    650     2050       11/2005
38 53S        385/17 JF / ohne Ring
C9 707        385/14 CMS / ohne Ring                 5/112/57,1     45    700     2100       11/2005
45 60S        385/14 JF / ohne Ring
C9 707        385/19 CMS / ohne Ring                 5/112/66,6     45    700     2100       11/2005
45 91S        385/19 JF / ohne Ring
C9 707        385/07 CMS / 67,2 56,6                 5/114,3/56,6   40    700     2100       11/2005
40 10         385/07 JF / 67,2 56,6
C9 707        385/07 CMS / 67,2 60,1                 5/114,3/60,1   40    700     2100       11/2005
40 10         385/07 JF / 67,2 60,1
C9 707        385/07 CMS / 67,2 64,1                 5/114,3/64,1   40    700     2100       11/2005
40 10         385/07 JF / 67,2 64,1
C9 707        385/07 CMS / 67,2 66,1                 5/114,3/66,1   40    700     2100       11/2005
40 10         385/07 JF / 67,2 66,1
C9 707        385/07 CMS / ohne Ring                 5/114,3/67,1   40    700     2100       11/2005
40 10         385/07 JF / ohne Ring




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    46167
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C9 707 (s.o.)
Radgröße                      7,0Jx17H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           CMS ww. JF
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112        45                   700            2100
5/114,3      40                   700            2100
5/100        38                   650            2050
4/100        40                   615            2012

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
4/100        195/40R17      40                   615
4/108        195/40R17      25                   615
5/100        205/40R17      38                   650
5/108        205/40R17      45                   715
5/108        205/50R17      45                   715
5/110        205/40R17      35                   700
5/112        195/45R17      45                   700
5/112        205/40R17      45                   700
5/114,3      195/40R17      40                   700
5/114,3      205/40R17      40                   715




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/110          255/60R17     35                   700
5/114,3        255/60R17     40                   700
5/114,3        225/55R17     40                   715

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,998 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab März 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                                 C9 CMS                         26.01.2011
Beschreibung                                 C9 JF                          26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung                                                  22.08.2012
Radzeichnung JF                              102401770-A1                   20.08.2012
Radzeichnung JF                              102401770-A2                   20.08.2012
Radzeichnung CMS                             J385 000_C                     07.06.2005
                                             mit Änderung vom               28.12.2009
Radzeichnung CMS                             J385 007                       07.06.2005
Radzeichnung CMS                             J385 011                       26.07.2005
Radzeichnung CMS                             J385 014                       26.07.2005
Radzeichnung CMS                             J385 017_A                     19.01.2006
                                             mit Änderung vom               10.03.2006
Radzeichnung CMS                             J385 019_A                     28.12.2009
                                             mit Änderung vom               16.03.2010
Zusammenstellung CMS Zentrierringe           Stand                          02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel      Stand                          02.08.2012
Nabenkappenzeichnung                         C020122-B                      07.07.2000
                                             mit Änderung vom               31.08.2001
Verwendungen                                 Anlagen 01 bis 14




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Dezember 2012




Haasis                                                               00188561.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                      CMS Automotive Trading GmbH
                                  Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                  68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            C9
Typ                               C9 707
Radgröße                          7,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C9 707       385/07 CMS / 67,2 66,1                5/114,3/66,1        40          700    2100
40 10        385/07 JF / 67,2 66,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46167
Herstellerzeichen                 CMS
Radtyp und Ausführung             C9 707 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79         215/55R17                                        A02 A04 A05
SD/SR                  63-79         215/60R17                                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   63-79         225/55R17   A01 K1a K1b                          A16 A21 A58
e2*2001/116*0323*..;   63-79         235/50R17   A01 K1a K1b K2b                      KOV S03
e2*2007/46*0013*..;    63-79         235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..     63-79         245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Dacia Duster 4WD       66,77,81      215/55R17                                        A02 A04 A05
SD/SR                  66,77,81      215/60R17                                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81      225/55R17   A01 K1a K1b                          A16 A21 A56
e2*2001/116*0323*..;   66,77,81      235/50R17   A01 K1a K1b K2b                      KOV S03
e2*2007/46*0013*..;    66,77,81      235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..     66,77,81      245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Nissan Almera Tino     78            205/50R17   A01 G46                              A02 A04 A05
V10                    78            205/50R17   X11                                  A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..       78            225/45R17   A01 G46                              A16 A21 V17
                       78            225/45R17   X11                                  S01
                       78-100        205/45R17   T84 T88
                       78-100        215/45R17
                       82-100        205/50R17
                       82-100        225/45R17
Nissan Juke 2WD        81,86,140     215/55R17   A33                                  A02 A04 A05
F15                    81,86,140     225/50R17   A12                                  A08 A09 A16
e11*2007/46*0132*..    81,86,140     235/50R17   A01 A12 K8c                          A21 A58 S02
Nissan Juke 4WD        140           215/55R17   A33                                  A02 A04 A05
F15                    140           225/50R17   A12                                  A08 A09 A16
e11*2007/46*0132*..    140           235/50R17   A01 A12 K2b                          A21 A56 S02
Nissan Maxima          103-142       205/50R17   K1a K42                              A01 A02 A04
A32                    103-142       215/45R17   K1a K42 T88                          A05 A08 A09
e1*93/81*0011*..       103-142       215/50R17   K1a K42                              A12 A16 A21
                       103-142       225/45R17   K1a K42                              V17 S01
Nissan Maxima QX       103-147       215/50R17   K45 L02                              A01 A02 A04
A33                    103-147       225/45R17   K45                                  A05 A08 A09
e1*98/14*0136*..                                                                      A12 A16 A21
                                                                                      S01
Nissan Primera         80-103        205/50R17   R37                                  A02 A04 A05
P12                    80-103        215/50R17                                        A08 A09 A12
e11*98/14*0183*..      80-103        225/45R17                                        A16 A21 Car
                       80-103        235/45R17   R70                                  Lim V17 S01
Nissan Qashqai, /+2    76-110        215/60R17   A33                                  A02 A04 A05
J10                    76-110        225/55R17   A12                                  A08 A09 A16
e11*2001/116*0295*.    76-110        235/55R17   A12                                  A21 A57 S02
                       76-110        245/50R17   A01 A12 K2b
Nissan Serena          49-93         225/45R17   T90 T91 T93 T94 140                  A01 A02 A04
C23                                                                                   A05 A08 A09
G201,                                                                                 A12 A16 A21
e9*93/81*0013*..                                                                      F41 K41 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Serena          55-93          225/45R17   T90 T91 T93 T94 140                  A01 A02 A04
C23W                                                                                   A05 A08 A09
e9*95/54*0018*..                                                                       A12 A16 A21
                                                                                       K41 Ni0 S01
Nissan X-Trail         84-121         215/60R17                                        A02 A04 A05
T30                    84-121         225/55R17                                        A08 A09 A12
e1*98/14*0166*..       84-121         235/50R17   A01 LK6                              A16 A21 S02
                       84-121         235/55R17   A01 LK6
                       84-121         245/50R17   A01 K1b K2c LK6
Nissan X-Trail         104-127        215/60R17   A13 R37                              A02 A04 A05
T31                    104-127        225/55R17   A12                                  A08 A09 A16
e1*2001/116*0432*..    104-127        225/60R17   A01 A33 G03                          A21 S02
- incl. MJ 2011        104-127        235/55R17   A01 A12 K42
                       104-127        245/50R17   A01 A12 K2b K42
                       104-127        245/55R17   A01 A12 G01 K2b K42 R64
                       110,127        225/60R17   A33 R09
                       110,127        245/55R17   A01 A12 K2b K42 R34
Renault Fluence        63-103         205/50R17   A91                                  A02 A04 A05
Z                      63-103         205/55R17   A12                                  A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/50R17   A12                                  A21 Sth S03
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/45R17   A91
- Limousine            63-103         225/50R17   A01 A12 K2b K8f
Renault Koleos         110-127        225/60R17   A90                                  A02 A04 A05
Y                      110-127        235/55R17   A12                                  A08 A09 A16
e11*2001/116*0261*.                                                                    A21 S02
Renault Laguna         81-110         205/50R17   A11 R37 T89 T93                      A02 A04 A05
T                      81-110         205/55R17   A11 R37 T91                          A08 A09 A16
e2*2001/116*0363*..;   81-131         215/55R17   A11 R09                              A21 Car Flh
e2*2007/46*0012*..     81-173         215/50R17   A11 T90 T91 T93                      L06 V17 S04
                       81-173         225/45R17   A11 T90 T91 T93
                       81-173         225/50R17   A12
Renault Laguna         96,110         205/50R17   A11 R37 T89 T93                      A02 A04 A05
Coupé                  96,110         205/55R17   A11 R37 T91                          A08 A09 A16
T                      96-131         215/55R17   A11 R09                              A21 Cpe L06
e2*2001/116*           96-177         215/50R17   A11 T91 T95                          V17 S04
0363*07-..             96-177         225/45R17   A11 T91 T94
                       96-177         225/50R17   A12

Renault Latitude       81,103         205/50R17   A33 R37                              A02 A04 A05
T                      81,103         205/55R17   A33 R37                              A08 A09 A16
e2*2001/116*0363*..    81-127         215/50R17   A91                                  A21 Lim S04
                       81-127         225/45R17   A33
                       81-177         225/50R17   A01 A12 K4h
Renault Megane         78-103         205/50R17   A33 R37                              A02 A04 A05
Z                      78-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88 T91                  A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..;   78-132         225/45R17   A33                                  A21 Cbo V17
- Cabriolet                                                                            S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          63-103        205/50R17     A33 R37                                A02 A04 A05
Z                       63-103        215/45R17     A11 R37 T87 T88                        A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17     A33                                    A21 Car V17
e2*2007/46*0010*..                                                                         S03
- Grandtour
Renault Megane          63-103        205/50R17     A33 R37                                A02 A04 A05
Z                       63-103        215/45R17     A11 R37 T87 T88                        A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17     A33                                    A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*..                                                                         V17 S03
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III      63-103        205/50R17     A13 R37 T93                            A02 A04 A05
JZ                      63-103        205/55R17     A13 R37 T91 T95                        A08 A09 A16
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/50R17     A33 R37 T91 T95                        A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*..      63-118        225/45R17     A13 T90 T91 T93                        V17 S03
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        225/50R17     A12


Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 6 von 10

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F41     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Ni0    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET45 (u. a. Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2012 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Grundprüfung des Rades wurde beim TÜV SÜD Automotive GmbH (Techn. Bericht 366-0497-05-
MURD/N3-TB) durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55071612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                   Seite 10 von 10

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Dezember 2012




Haasis                                                              00188175.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim