ABE: 48860
Design:
C 12
Radnummer:
C12 706 40 10
Daten:
7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2
CMS 731/02
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48860
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: C12 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48860
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48860
Die ABE-Nr. 48860 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C12 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung) vom 14.09.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 10 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 14.09.2012
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 23.10.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.10.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48860
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 706
Radgröße 7 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zent- Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
rierring Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum
loch-ø (mm) (mm)
C12 706 45 56 731/01 JF / ohne Ring 5/108/63,4 45 680 2270 4/2012
C12 706 43 62S 731/03 JF / 66,6 57,1 5/112/57,1 43 650 1995 4/2012
C12 706 46 91S 731/04 JF / 66,6 57,1 5/112/57,1 46 650 1995 4/2012
C12 706 43 62S 731/03 JF / ohne Ring 5/112/66,6 43 650 1995 4/2012
C12 706 46 91S 731/04 JF / ohne Ring 5/112/66,6 46 650 1995 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / 67,2 56,1 5/114,3/56,1 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / 67,2 59,6 5/114,3/59,6 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 10 731/02 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 720 2160 4/2012
C12 706 40 70 731/05 JF / ohne Ring 5/115/70,2 40 720 2160 4/2012
Kennzeichnung
KBA-Nummer 48860
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/115 40 720 2160
5/108 45 680 2270
5/112 46 650 1995
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108/63,4 195/60R16 45 680
5/112/66,6 195/55R16 46 720
5/115/70,2 195/55R16 40 720
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 255/55R16 45 720
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,281 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab April 2012 durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung - 30.07.2012
Radzeichnung 547711670-A1 21.08.2012
Radzeichnung 547711670-A2 21.08.2012
Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMC Stand 02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Verwendungen Anlagen 01 bis 10
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. September 2012
Blauth 00184620.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 706
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 706 731/02 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 40 720 2160
40 10
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48860
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD 63-79 215/65R16 A02 A04 A05
SD/SR 63-79 225/60R16 A01 K1a K1b A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..; 63-79 235/60R16 A01 K1a K1b K2b A16 A21 A58
e2*2001/116*0323*..; 63-79 245/55R16 A01 K1c K2a K2b KOV S03
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD 66,77,81 215/65R16 A02 A04 A05
SD/SR 66,77,81 225/60R16 A01 K1a K1b A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..; 66,77,81 235/60R16 A01 K1a K1b K2b A16 A21 A56
e2*2001/116*0323*..; 66,77,81 245/55R16 A01 K1c K2a K2b KOV S03
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A02 A04 A05
V10 78 205/55R16 X11 A08 A09 A12
e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37 A16 A21 V16
78-100 225/45R16 A01 K1b K2b S01
82-100 205/55R16
Nissan Juke 2WD 140 205/60R16 A13 M+S A02 A04 A05
F15 140 205/65R16 A12 M+S A08 A09 A16
e11*2007/46*0132*.. 140 215/60R16 A12 M+S A21 A58 B16
140 225/55R16 A12 M+S S02
81,86 205/60R16 A13
81,86 205/65R16 A12
81,86 215/60R16 A12
81,86 225/55R16 A12
Nissan Juke 4WD 140 205/60R16 A13 M+S A02 A04 A05
F15 140 205/65R16 A12 M+S A08 A09 A16
e11*2007/46*0132*.. 140 215/60R16 A12 M+S A21 A56 B16
140 225/55R16 A12 M+S S02
Nissan Maxima 103-142 205/55R16 T89 A02 A04 A05
A32 103-142 215/55R16 A01 K1a A08 A09 A12
e1*93/81*0011*.. 103-142 225/50R16 A01 K1a K42 A16 A21 V16
S01
Nissan Maxima QX 103-147 205/60R16 K45 A01 A02 A04
A33 103-147 215/55R16 K45 L02 A05 A08 A09
e1*98/14*0136*.. 103-147 225/50R16 K45 K56 L02 A12 A16 A21
S01
Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05
P12 80-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 A21 B03 Car
80-103 225/55R16 A01 A12 K45 Lim V16 S01
Nissan Qashqai, /+2 76-110 215/65R16 A33 A02 A04 A05
J10 76-110 225/60R16 A12 A08 A09 A16
e11*2001/116*0295*. 76-110 235/60R16 A12 A21 A57 B03
76-110 245/55R16 A01 A12 K2b B16 S02
Nissan Serena 49-93 215/55R16 K1a K41 T91 T93 T95 A01 A02 A04
C23 49-93 225/50R16 K1a K41 T92 A05 A08 A09
G201, A12 A16 A21
e9*93/81*0013*.. F41 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Serena 55-93 215/55R16 K1a K41 T91 T93 144 A01 A02 A04
C23W 55-93 225/50R16 K1a K41 T92 144 A05 A08 A09
e9*95/54*0018*.. A12 A16 A21
Ni0 S01
Nissan X-Trail 84-121 215/65R16 A02 A04 A05
T30 84-121 225/60R16 A08 A09 A12
e1*98/14*0166*.. 84-121 235/55R16 A01 LK6 A16 A21 S02
84-121 235/60R16 A01 LK6
84-121 245/55R16 A01 K1b K2c LK6
Nissan X-Trail 104-127 215/65R16 A13 A02 A04 A05
T31 104-127 225/60R16 A12 A08 A09 A16
e1*2001/116*0432*.. 104-127 235/60R16 A01 A12 K42 A21 B03 S02
- incl. MJ 2011 104-127 245/55R16 A01 A12 K2b K42
Renault Fluence 63-103 205/60R16 A91 A02 A04 A05
Z 63-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/55R16 A01 A12 K2b K8f A21 Sth S03
e2*2007/46*0010*.. 63-103 235/50R16 A01 A12 K2b K6g K8k
- Limousine 63-103 245/50R16 A01 A12 K1a K2a K2b K6g K8k
Renault Laguna 81-110 195/60R16 A11 R09 T89 A02 A04 A05
T 81-110 205/55R16 A11 R37 T91 T94 A08 A09 A16
e2*2001/116*0363*..; 81-110 205/60R16 A11 R37 T91 T92 A21 B03 Car
e2*2007/46*0012*.. 81-131 215/55R16 A11 T91 T93 Flh L05 V16
81-131 215/60R16 A11 R09 S04
81-131 225/50R16 A12 T92 T93
81-131 225/55R16 A12
Renault Laguna 96,110 205/55R16 A11 R37 T91 A02 A04 A05
Coupé 96,110 205/60R16 A11 R37 T91 A08 A09 A16
T 96-131 215/55R16 A11 T91 A21 B03 Cpe
e2*2001/116* 96-131 215/60R16 A11 R09 L05 V16 S04
0363*07-.. 96-131 225/50R16 A12
96-131 225/55R16 A12
Renault Latitude 81,103 195/60R16 A13 R09 A02 A04 A05
T 81,103 205/60R16 A33 R37 A08 A09 A16
e2*2001/116*0363*.. 81-127 215/55R16 A91 A21 Lim S04
81-127 215/60R16 A12
81-127 225/55R16 A01 A12 K4h
Renault Megane 78-103 205/55R16 A33 A02 A04 A05
Z 78-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 78-103 215/55R16 A12 A21 Cbo V16
- Cabriolet 78-103 225/50R16 A01 A12 K2b K4i S03
Renault Megane 63-103 205/55R16 A33 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 A21 Car V16
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A01 A12 K6g S03
- Grandtour
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane 63-103 205/55R16 A33 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A01 A12 K2b K6g V16 S03
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 A02 A04 A05
JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 A08 A09 A16
e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/55R16 A33 A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*.. 63-103 225/50R16 A12 T92 T93 B03 V16 S03
- Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/55R16 A12
63-103 235/50R16 A01 A12 K2b K4a
Auflagen und Hinweise
144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 296 mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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F41 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
kleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnen-
verkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Ni0 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET45 (u. a. Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
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Vorderachse Hinterachse (Forts.)
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. September 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. September 2012
Haasis 00184425.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim