ABE: 45985
Design:
C9
Radnummer:
C9 706 45 10
Daten:
7x16" ET45 LK5/114.3/R67.1
CMS 352/13
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45985*06
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: C9 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 45985
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45985*06
Die ABE-Nr. 45985 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C9 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55080812 (1.Ausfertigung) vom 06.11.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 21 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 06.11.2012
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 27.11.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55080812 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
07.11.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45985*06
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C9
Typ C9 706
Radgröße 7 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
C9 706 352/01 JF / 67,2 54,1 4/100/54,1 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 54,1
C9 706 352/01 JF / 67,2 56,1 4/100/56,1 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 56,1
C9 706 352/01 JF / 67,2 56,6 4/100/56,6 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 56,6
C9 706 352/01 JF / 67,2 57,1 4/100/57,1 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 57,1
C9 706 352/01 JF / 67,2 59,1 4/100/59,1 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 59,1
C9 706 352/01 JF / 67,2 60,1 4/100/60,1 35 615 1990 5/2012
35 02 352/01 CMS / 67,2 60,1
C9 706 352/08 JF / ohne Ring 4/108/65,1 15 615 1990 5/2012
15 35 352/08 CMS / ohne Ring
C9 706 352/07 JF / ohne Ring 4/108/65,1 25 615 1990 5/2012
25 35 352/07 CMS / ohne Ring
C9 706 352/12 JF / ohne Ring 5/100/57,1 41 650 2015 5/2012
41 53S 352/12 CMS / ohne Ring
C9 706 352/14 JF / 67,2 60,1 5/108/60,1 45 650 1995 5/2012
45 07 352/14 CMS / 67,2 60,1
C9 706 352/14 JF / 67,2 63,4 5/108/63,4 45 650 1995 5/2012
45 07 352/14 CMS / 67,2 63,4
C9 706 352/14 JF / 67,2 65,1 5/108/65,1 45 650 1995 5/2012
45 07 352/14 CMS / 67,2 65,1
C9 706 352/14 JF / ohne Ring 5/108/67,1 45 650 1995 5/2012
45 07 352/14 CMS / ohne Ring
C9 706 352/10 JF / ohne Ring 5/110/65,1 35 650 1995 5/2012
35 59 352/10 CMS / ohne Ring
C9 706 352/04 JF / 72,5 57,1 5/112/57,1 35 650 1995 5/2012
35 09 352/04 CMS / 72,5 57,1
C9 706 352/11 JF / ohne Ring 5/112/57,1 45 650 1995 5/2012
45 60S 352/11 CMS / ohne Ring
C9 706 352/04 JF / 72,5 66,6 5/112/66,6 35 650 1995 5/2012
35 09 352/04 CMS / 72,5 66,6
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
C9 706 352/16 JF / ohne Ring 5/112/66,6 46 650 1995 5/2012
46 91S 352/16 CMS / ohne Ring
C9 706 352/13 JF / 67,2 56,1 5/114,3/56,1 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / 67,2 56,1
C9 706 352/13 JF / 67,2 59,6 5/114,3/59,6 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / 67,2 59,6
C9 706 352/13 JF / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / 67,2 60,1
C9 706 352/13 JF / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / 67,2 64,1
C9 706 352/13 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / 67,2 66,1
C9 706 352/13 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 650 1995 5/2012
45 10 352/13 CMS / ohne Ring
Kennzeichnung
KBA-Nummer 45985
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C9 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF ww. CMS
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/100 41 650 2015
5/112 35 650 1995
5/112 46 650 1995
5/108 45 650 1995
5/114,3 45 650 1995
4/108 15 615 1990
4/108 25 615 1990
4/100 35 615 1990
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100 185/50R16 35 615
4/108 195/45R16 25 615
5/100 185/50R16 41 650
5/108 195/60R16 45 650
5/112 195/50R16 35 650
5/114,3 195/45R16 45 650
5/112 195/40R16 45 680
4/108 195/40R16 15 615
4/100 195/40R16 35 615
5/108 195/40R16 45 680
5/100 195/40R16 41 650
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 245/55R16 45 680
5/112 245/55R16 45 650
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,308 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab März 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (JF) - 26.03.2012
Beschreibung (CMS) - 25.01.2011
Anlage zur Radbeschreibung - 22.08.2012
Radzeichnung 102401670-A1 21.08.2012
Radzeichnung 102401670-A2 21.08.2012
Radzeichnung J352 013_A 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 000_D 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 001 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 004 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 007 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 008 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 010 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 011 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 012_A 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 013_A 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 014 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Radzeichnung J352 016_A 24.11.2005
mit Änderung vom 06.03.2006
Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Verwendungen Anlagen 01-21
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. November 2012
Haasis 00186798.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 1 von 8
Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C9
Typ C9 706
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C9 706 352/13 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 45 650 1995
45 10 352/13 CMS / 67,2 66,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45985
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C9 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD 63-79 215/65R16 A02 A04 A05
SD/SR 63-79 225/60R16 A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..; 63-79 235/60R16 A01 K1a K1b A58 KOV S03
e2*2001/116*0323*..; 63-79 245/55R16 A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD 66,77,81 215/65R16 A02 A04 A05
SD/SR 66,77,81 225/60R16 A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..; 66,77,81 235/60R16 A01 K1a K1b A56 KOV S03
e2*2001/116*0323*..; 66,77,81 245/55R16 A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A02 A04 A05
V10 78 205/55R16 X11 A08 A09 A12
e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37 V16 S01
78-100 225/45R16
82-100 205/55R16
Nissan Juke 2WD 140 205/60R16 A13 M+S A02 A04 A05
F15 140 205/65R16 A12 M+S A08 A09 A58
e11*2007/46*0132*.. 140 215/60R16 A13 M+S B16 S02
140 225/55R16 A12 M+S
81,86 205/60R16 A13
81,86 205/65R16 A12
81,86 215/60R16 A13
81,86 225/55R16 A12
Nissan Juke 4WD 140 205/60R16 A13 M+S A02 A04 A05
F15 140 205/65R16 A12 M+S A08 A09 A56
e11*2007/46*0132*.. 140 215/60R16 A13 M+S B16 S02
140 225/55R16 A12 M+S
Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05
P12 80-103 215/55R16 A12 A08 A09 B03
e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 Car Lim V16
80-103 225/55R16 A01 A12 K45 S01
Nissan X-Trail 104-127 215/65R16 A02 A04 A05
T31 104-127 225/60R16 A08 A09 A12
e1*2001/116*0432*.. 104-127 235/60R16 B03 S02
- incl. MJ 2011
Renault Fluence 63-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05
Z 63-103 215/55R16 A91 A08 A09 Sth
e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/55R16 A12 S03
e2*2007/46*0010*.. 63-103 235/50R16 A01 A12 K2b K8f
- Limousine 63-103 245/50R16 A01 A12 K2b K6g K8k
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna 81-110 195/60R16 A11 R09 T89 A02 A04 A05
T 81-110 205/55R16 A11 R37 T91 T94 A08 A09 B03
e2*2001/116*0363*..; 81-110 205/60R16 A11 R37 T91 T92 Car Flh L05
e2*2007/46*0012*.. 81-131 215/55R16 A11 T91 T93 V16 S04
81-131 215/60R16 A11 R09
81-131 225/50R16 A12 T92 T93
81-131 225/55R16 A12
Renault Laguna 96,110 205/55R16 A11 R37 T91 A02 A04 A05
Coupé 96,110 205/60R16 A11 R37 T91 A08 A09 B03
T 96-131 215/55R16 A11 T91 Cpe L05 V16
e2*2001/116* 96-131 215/60R16 A11 R09 S04
0363*07-.. 96-131 225/50R16 A12
96-131 225/55R16 A12
Renault Latitude 81,103 195/60R16 A13 R09 A02 A04 A05
T 81,103 205/60R16 A13 R37 A08 A09 Lim
e2*2001/116*0363*.. 81-127 215/55R16 A13 S04
81-127 215/60R16 A12
81-127 225/55R16 A12
Renault Megane 78-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 78-103 215/50R16 A12 A08 A09 Cbo
e2*2001/116*0373*..; 78-103 215/55R16 A12 V16 S03
- Cabriolet 78-103 225/50R16 A12
Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 Car
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 V16 S03
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12
- Grandtour
Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 Cpe
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 Flh V16 S03
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 130 A02 A04 A05
JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 130 A08 A09 A58
e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/55R16 A13 130 A60 B03 V16
e2*2007/46*0011*.. 63-103 225/50R16 A91 T92 T93 130 S03
- Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/55R16 A91 130
63-103 235/50R16 A12 130
Auflagen und Hinweise
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 296 mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO
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KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Oktober 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. Oktober 2012
Haasis 00186306.DOC
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