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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               CC 70640
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
114,3        CC 70640 LK 114,3/Ø72,5-Ø66,1          5/114,3/66,1       40        710    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46719
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             CC 70640 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                   -
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                   28,5
S03       Schraube M14x1,5             60° Kegel      145                   28,5
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      110                   -
S05       Schraube M14x1,5             60° Kegel      145                   28,5
S06       Schraube M12x1,5             60° Kegel      115                   28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92         215/65R16                                   A12 A14 A23
SD/SR                   63-92         225/60R16   A01 K1a K1b                     A58 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/60R16   A01 K1a K1b K2b
e2*2001/116*0323*..;    63-92         245/55R16   A01 K1c K2a K2b
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD        66-81         215/65R16                                   A12 A14 A23
SD/SR                   66-81         225/60R16   A01 K1a K1b                     A56 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    66-81         235/60R16   A01 K1a K1b K2b
e2*2001/116*0323*..;    66-81         245/55R16   A01 K1c K2a K2b
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino      78            205/55R16   A01 G46                         A12 A14 A23
V10                     78            205/55R16   X11                             V16 S01
e9*98/14*0035*..        78-100        205/50R16   R37
                        78-100        225/45R16   A01 K1b K2b
                        82-100        205/55R16
Nissan Juke 2WD         69-147        205/60R16   A13                             A14 A23 A58
F15                     69-147        205/65R16   A12                             B16 S04
e11*2007/46*0132*..;    69-147        215/60R16   A12
e3*2007/46*0162*..      69-147        225/55R16   A12
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147      205/60R16   A13                             A14 A23 A56
F15                     140, 147      205/65R16   A12                             B16 S04
e11*2007/46*0132*..     140, 147      215/60R16   A12
- incl. Facelift 2014   140, 147      225/55R16   A12
Nissan Maxima           103-142       205/55R16   T89                             A12 A14 A23
A32                     103-142       215/55R16   A01 K1a                         V16 S01
e1*93/81*0011*..        103-142       225/50R16   A01 K1a K42
Nissan Maxima QX        103-147       205/60R16   K45                             A01 A12 A14
A33                     103-147       215/55R16   K45 L02                         A23 S01
e1*98/14*0136*..        103-147       225/50R16   K45 K56 L02
Nissan Primera          80-103        205/60R16   A11                             A14 A23 B03
P12                     80-103        215/55R16   A12                             Car Lim V16
e11*98/14*0183*..       80-103        225/50R16   A12                             S01
                        80-103        225/55R16   A01 A12 K45
Nissan Qashqai          81, 85, 96    215/65R16   A31                             A14 A17 A23
J11                     81, 85, 96    225/60R16   A12                             A57 S06
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2     76-110        215/65R16   A33                             A14 A23 A57
J10                     76-110        225/60R16   A12                             B03 B16 S04
e11*2001/116*0295*.     76-110        235/60R16   A12
                        76-110        245/55R16   A01 A12 K2b
Nissan Serena           49-93         215/55R16   K1a K41 T91 T93 T95 142         A01 A12 A14
C23                     49-93         225/50R16   K1a K41 T92 142                 A23 F41 S01
G201,
e9*93/81*0013*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Serena          55-93          215/55R16   K1a K41 T91 T93 142             A01 A12 A14
C23W                   55-93          225/50R16   K1a K41 T92 142                 A23 Ni0 S01
e9*95/54*0018*..
Nissan X-Trail         84-121         215/65R16                                   A12 A14 A23
T30                    84-121         225/60R16                                   S04
e1*98/14*0166*..       84-121         235/55R16   A01 LK6
                       84-121         235/60R16   A01 LK6
                       84-121         245/55R16   A01 K1b K2c LK6
Nissan X-Trail         104-127        215/65R16   A13                             A14 A23 B03
T31                    104-127        225/60R16   A12                             S04
e1*2001/116*0432*..    104-127        235/60R16   A01 A12 K42
- incl. MJ 2011        104-127        245/55R16   A01 A12 K2b K42
Renault Fluence        63-103         205/60R16   A91                             A14 A23 Sth
Z                      63-103         215/55R16   A12                             S02
e2*2001/116*0373*..;   63-103         225/55R16   A01 A12 K2b K8f
e2*2007/46*0010*..     63-103         235/50R16   A01 A12 K2b K6g K8k
- Limousine            63-103         245/50R16   A01 A12 K1a K2a K2b K6g K8k
Renault Laguna         81-110         195/60R16   A11 R09 T89                     A14 A23 B03
T                      81-110         205/55R16   A11 R37 T91 T94                 Car Flh L05
e2*2001/116*0363*..;   81-110         205/60R16   A11 R37 T91 T92                 V16 S03
e2*2007/46*0012*..     81-131         215/55R16   A11 T91 T93
                       81-131         215/60R16   A11 R09
                       81-131         225/50R16   A12 T92 T93
                       81-131         225/55R16   A12
Renault Laguna         96,110         205/55R16   A11 R37 T91                     A14 A23 B03
Coupé                  96,110         205/60R16   A11 R37 T91                     Cpe L05 V16
T                      96-131         215/55R16   A11 T91                         S05
e2*2001/116*           96-131         215/60R16   A11 R09
0363*07-..             96-131         225/50R16   A12
                       96-131         225/55R16   A12

Renault Latitude       81,103         195/60R16   A13 R09                         A14 A23 Lim
T                      81-127         205/60R16   A33 R37                         S05
e2*2001/116*0363*..    81-127         215/55R16   A91
                       81-127         215/60R16   A12
                       81-127         225/55R16   A01 A12 K4h
Renault Megane         78-103         205/55R16   A33                             A14 A23 B03
Z                      78-103         215/50R16   A12                             Cbo V16 S02
e2*2001/116*0373*..;   78-103         215/55R16   A12
- Cabriolet            78-103         225/50R16   A01 A12 K2b K4i
Renault Megane         63-103         205/55R16   A33                             A14 A23 B03
Z                      63-103         215/50R16   A12                             Cpe Flh V16
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/55R16   A12                             S02
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/50R16   A01 A12 K2b K6g
- Fließheck
- Coupé




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          63-103        205/55R16     A33                                    A14 A23 B03
Z                       63-103        215/50R16     A12                                    Car V16 S02
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16     A12
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16     A01 A12 K6g
- Grandtour
Renault Scénic III      63-103        205/55R16     A13 T91 T92 T94                        A14 A23 A58
JZ                      63-103        205/60R16     A13 T92 T96                            A60 B03 V16
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16     A33                                    S02
e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16     A12 T92 T93
- Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16     A12
                        63-103        235/50R16     A01 A12 K2b K4a

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F41    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 7 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

Ni0    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET45 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55098406 (14. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 9 von 9

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R16      225/40R16
Nr. 2    205/50R16      225/45R16
Nr. 3    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 4    205/60R16      225/55R16
Nr. 5    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 6    215/55R16      235/50R16
Nr. 7    225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 8    225/50R16      245/45R16
Nr. 9    225/55R16      245/50R16
Nr. 10   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. Oktober 2014




Coen                                                                    00217791.DOC




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