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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                             Seite 1 von 9

Auftraggeber                       O.Z. Spa
                                   Via Cartigliana, 125/C
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             Omnia
Typ                                01983
Radgröße                           7,5J x 17 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
202          01983202 / L-Ø 66,1                      5/114,3/66,1       45       650     2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         50143
Herstellerzeichen                  O.Z.
Radtyp und Ausführung              01983 202
Radgröße                           7,5J x 17 H2
Einpresstiefe                      ET 45
Herkunftsmerkmal                   Made in Italy
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                                        (Nm)
S02   Innensternschraube M12x1,5          Kegel 60°     110               24                   81710450
S03   Innensternmutter M12x1,25           Kegel 60°     100               -                    81710445
S04   Innensternschraube M12x1,5          Kegel 60°     105               24                   81710450
S05   Innensternmutter M12x1,25           Kegel 60°     110               -                    81710445
S06   Innensternschraube M14x1,5          Kegel 60°     145               28,3                 81710423

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Dacia
                                   Nissan
                                   Renault

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD         63-92         215/55R17                                  A12 A16 A21
SD/SR                    63-92         215/60R17                                  A58 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;     63-92         225/55R17
e2*2001/116*0323*..;     63-92         235/50R17   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0013*..;      63-92         235/55R17   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0030*..       63-92         245/50R17   A01 K1a K1b K2b
Dacia Duster 4WD         66-81         215/55R17                                  A12 A16 A21
SD/SR                    66-81         215/60R17                                  A56 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;     66-81         225/55R17
e2*2001/116*0323*..;     66-81         235/50R17   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0013*..;      66-81         235/55R17   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0030*..       66-81         245/50R17   A01 K1a K1b K2b
Nissan Almera Tino       78            205/50R17   A01 G46                        A12 A16 A21
V10                      78            205/50R17   X11                            V17 S03
e9*98/14*0035*..         78            225/45R17   A01 G46
                         78            225/45R17   X11
                         78-100        205/45R17   T84 T88
                         78-100        215/45R17   T87
                         82-100        205/50R17
                         82-100        225/45R17
Nissan Juke 2WD          69-147        215/55R17   A13                            A16 A21 A58
F15                      69-147        225/50R17   A12                            S05
e11*2007/46*0132*..;     69-147        245/45R17   A12
e3*2007/46*0162*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD          140, 147      215/55R17   A13                            A16 A21 A56
F15                      140, 147      225/50R17   A12                            S05
e11*2007/46*0132*..      140, 147      235/50R17   A01 A12 K2b
- incl. Facelift 2014    140, 147      245/45R17   A12
Nissan Primera           80-103        205/50R17   R37                            A12 A16 A21
P12                      80-103        215/50R17                                  Car Lim V17
e11*98/14*0183*..        80-103        225/45R17                                  S03
                         80-103        235/45R17   A01 K45
Nissan X-Trail           104-127       215/60R17   R37                            A12 A16 A21
T31                      104-127       225/55R17                                  S05
e1*2001/116*0432*..      104-127       225/60R17   A01 G03
- incl. MJ 2011          104-127       235/55R17   A01 K25
                         110,127       225/60R17   R09
Nissan X-Trail           96            225/65R17   A91 122                        A16 A21 A57
T32                      96            235/60R17   A12 123                        S05
e13*2007/46*1456*..      96            235/65R17   A12 120
Renault Clio (IV) R.S.   147           195/45R17   K6g K8h M+S T85                A01 A12 A16
200                      147           205/45R17   K6g K8h                        A21 A58 Flh
R                        147           215/40R17   K2b K6h K6i K8m                S04
e2*2001/116*             147           215/45R17   K2b K6h K6i K8m
0327*51-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Fluence         63-103        205/50R17   A91                             A16 A21 Sth
Z                       63-103        205/55R17   A91                             S02
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/50R17   A12
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/45R17   A91
- Limousine             63-103        225/50R17   A01 A12 K2b K8f
                        63-103        235/45R17   A12
                        63-103        245/45R17   A01 A12 K2b K8f
Renault Laguna          81-110        205/50R17   A11 R37 T89 T93                 A16 A21 Car
T                       81-110        205/55R17   A11 R37 T91                     Flh L06 V17
e2*2001/116*0363*..;    81-131        215/55R17   A33 R09                         S06
e2*2007/46*0012*..      81-173        215/50R17   A33 T90 T91 T93
                        81-173        225/45R17   A11 T90 T91 T93
                        81-173        225/50R17   A12
                        81-173        235/45R17   A12
Renault Laguna          81-131        215/55R17   A33 R09                         A16 A21 Cpe
Coupé                   81-177        215/50R17   A33 T91 T95                     L06 V17 S06
T                       81-177        225/45R17   A11 T91 T94
e2*2001/116*            81-177        225/50R17   A12
0363*07-..              81-177        235/45R17   A12
                        96,110        205/50R17   A11 R37 T89 T93
                        96,110        205/55R17   A11 R37 T91

Renault Latitude        81-127        205/50R17   A33 R37                         A16 A21 Lim
T                       81-127        205/55R17   A33 R37                         V17 S06
e2*2001/116*0363*..     81-127        215/50R17   A33
                        81-127        225/45R17   A33
                        81-177        225/50R17   A91
                        81-177        235/45R17   A12
                        81-177        245/45R17   A01 A12 K4h
Renault Megane          78-103        205/50R17   A33 R37                         A16 A21 B03
Z                       78-103        215/45R17   A11 R37 T87 T88 T91             Cbo V17 S02
e2*2001/116*0373*..;    78-132        225/45R17   A33
- Cabriolet             78-132        235/45R17   A12
Renault Megane          63-103        205/50R17   A33 R37                         A16 A21 B03
Z                       63-103        215/45R17   A11 R37 T87 T88                 Cpe Flh V17
e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17   A33                             S02
e2*2007/46*0010*..      63-132        235/45R17   A12
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane          63-103        205/50R17   A33 R37                         A16 A21 B03
Z                       63-103        215/45R17   A11 R37 T87 T88                 Car V17 S02
e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17   A33
e2*2007/46*0010*..      63-132        235/45R17   A12
- Grandtour
Renault Scénic III      63-103        205/50R17   A13 R37 T93 130                 A16 A21 A58
JZ                      63-103        205/55R17   A13 R37 T91 T95 130             A60 V17 S02
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/50R17   A33 R37 T91 T95 130
e2*2007/46*0011*..      63-118        225/45R17   A13 T90 T91 T93 130
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        225/50R17   A12 130
                        63-118        235/45R17   A33 130



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 9
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 9

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 9

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 9 von 9

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Sternschrauben/-muttern zu
verwenden.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. November 2014




Pohl                                                                  00219818.DOC




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