GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 9 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Omnia Typ 01983 Radgröße 7,5J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 202 01983202 / L-Ø 66,1 5/114,3/66,1 45 650 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50143 Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 01983 202 Radgröße 7,5J x 17 H2 Einpresstiefe ET 45 Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. (Nm) S02 Innensternschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 81710450 S03 Innensternmutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81710445 S04 Innensternschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 24 81710450 S05 Innensternmutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 81710445 S06 Innensternschraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28,3 81710423 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-92 215/55R17 A12 A16 A21 SD/SR 63-92 215/60R17 A58 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 63-92 225/55R17 e2*2001/116*0323*..; 63-92 235/50R17 A01 K1a K1b e2*2007/46*0013*..; 63-92 235/55R17 A01 K1a K1b e2*2007/46*0030*.. 63-92 245/50R17 A01 K1a K1b K2b Dacia Duster 4WD 66-81 215/55R17 A12 A16 A21 SD/SR 66-81 215/60R17 A56 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 66-81 225/55R17 e2*2001/116*0323*..; 66-81 235/50R17 A01 K1a K1b e2*2007/46*0013*..; 66-81 235/55R17 A01 K1a K1b e2*2007/46*0030*.. 66-81 245/50R17 A01 K1a K1b K2b Nissan Almera Tino 78 205/50R17 A01 G46 A12 A16 A21 V10 78 205/50R17 X11 V17 S03 e9*98/14*0035*.. 78 225/45R17 A01 G46 78 225/45R17 X11 78-100 205/45R17 T84 T88 78-100 215/45R17 T87 82-100 205/50R17 82-100 225/45R17 Nissan Juke 2WD 69-147 215/55R17 A13 A16 A21 A58 F15 69-147 225/50R17 A12 S05 e11*2007/46*0132*..; 69-147 245/45R17 A12 e3*2007/46*0162*.. - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 215/55R17 A13 A16 A21 A56 F15 140, 147 225/50R17 A12 S05 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 235/50R17 A01 A12 K2b - incl. Facelift 2014 140, 147 245/45R17 A12 Nissan Primera 80-103 205/50R17 R37 A12 A16 A21 P12 80-103 215/50R17 Car Lim V17 e11*98/14*0183*.. 80-103 225/45R17 S03 80-103 235/45R17 A01 K45 Nissan X-Trail 104-127 215/60R17 R37 A12 A16 A21 T31 104-127 225/55R17 S05 e1*2001/116*0432*.. 104-127 225/60R17 A01 G03 - incl. MJ 2011 104-127 235/55R17 A01 K25 110,127 225/60R17 R09 Nissan X-Trail 96 225/65R17 A91 122 A16 A21 A57 T32 96 235/60R17 A12 123 S05 e13*2007/46*1456*.. 96 235/65R17 A12 120 Renault Clio (IV) R.S. 147 195/45R17 K6g K8h M+S T85 A01 A12 A16 200 147 205/45R17 K6g K8h A21 A58 Flh R 147 215/40R17 K2b K6h K6i K8m S04 e2*2001/116* 147 215/45R17 K2b K6h K6i K8m 0327*51-.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Fluence 63-103 205/50R17 A91 A16 A21 Sth Z 63-103 205/55R17 A91 S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/50R17 A12 e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/45R17 A91 - Limousine 63-103 225/50R17 A01 A12 K2b K8f 63-103 235/45R17 A12 63-103 245/45R17 A01 A12 K2b K8f Renault Laguna 81-110 205/50R17 A11 R37 T89 T93 A16 A21 Car T 81-110 205/55R17 A11 R37 T91 Flh L06 V17 e2*2001/116*0363*..; 81-131 215/55R17 A33 R09 S06 e2*2007/46*0012*.. 81-173 215/50R17 A33 T90 T91 T93 81-173 225/45R17 A11 T90 T91 T93 81-173 225/50R17 A12 81-173 235/45R17 A12 Renault Laguna 81-131 215/55R17 A33 R09 A16 A21 Cpe Coupé 81-177 215/50R17 A33 T91 T95 L06 V17 S06 T 81-177 225/45R17 A11 T91 T94 e2*2001/116* 81-177 225/50R17 A12 0363*07-.. 81-177 235/45R17 A12 96,110 205/50R17 A11 R37 T89 T93 96,110 205/55R17 A11 R37 T91 Renault Latitude 81-127 205/50R17 A33 R37 A16 A21 Lim T 81-127 205/55R17 A33 R37 V17 S06 e2*2001/116*0363*.. 81-127 215/50R17 A33 81-127 225/45R17 A33 81-177 225/50R17 A91 81-177 235/45R17 A12 81-177 245/45R17 A01 A12 K4h Renault Megane 78-103 205/50R17 A33 R37 A16 A21 B03 Z 78-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 T91 Cbo V17 S02 e2*2001/116*0373*..; 78-132 225/45R17 A33 - Cabriolet 78-132 235/45R17 A12 Renault Megane 63-103 205/50R17 A33 R37 A16 A21 B03 Z 63-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 Cpe Flh V17 e2*2001/116*0373*..; 63-132 225/45R17 A33 S02 e2*2007/46*0010*.. 63-132 235/45R17 A12 - Fließheck - Coupé Renault Megane 63-103 205/50R17 A33 R37 A16 A21 B03 Z 63-103 215/45R17 A11 R37 T87 T88 Car V17 S02 e2*2001/116*0373*..; 63-132 225/45R17 A33 e2*2007/46*0010*.. 63-132 235/45R17 A12 - Grandtour Renault Scénic III 63-103 205/50R17 A13 R37 T93 130 A16 A21 A58 JZ 63-103 205/55R17 A13 R37 T91 T95 130 A60 V17 S02 e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/50R17 A33 R37 T91 T95 130 e2*2007/46*0011*.. 63-118 225/45R17 A13 T90 T91 T93 130 - Scénic / Gr. Scénic 63-118 225/50R17 A12 130 63-118 235/45R17 A33 130 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 120 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 122 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 9 A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 9 G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 9 K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 9 T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 205/55R17 225/50R17 Nr. 6 215/40R17 245/35R17 Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 9 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 10 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 11 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 12 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 13 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 14 235/50R17 255/45R17 Nr. 15 235/55R17 255/50R17 Nr. 16 235/60R17 255/55R17 Nr. 17 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50143 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55806414 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5J x 17 H2 Typ 01983 Hersteller O.Z. Spa Seite 9 von 9 Hinweise zum Sonderrad Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Sternschrauben/-muttern zu verwenden. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. November 2014 Pohl 00219818.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim