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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    jfnetwork GmbH
                                Ritterstrasse 11-17
                                97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Vision 1
Typ                             Vision 1-18
Radgröße                        8Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
45052        Vision 1-18 / FZ24 Ø74,1 Ø66,1       5/114,3/66,1       48       790     2200

Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48112
Herstellerzeichen               JFNETWORK
Radtyp und Ausführung           VISION 1 (s.o.)
Radgröße                        8Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund           Anzugsmoment     Schaftlänge      Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel                    (Nm)             (mm)
S02     Mutter M12x1,25        60° Kegel      110              -                D2
S03     Schraube M12x1,5       60° Kegel      110              26               B12
S04     Schraube M12x1,5       60° Kegel      105              26               B12
S05     Schraube M14x1,5       60° Kegel      145              28               B13

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                        jfnetwork GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD         63-92         225/50R18                                  A12 A14 A18
SD/SR                    63-92         235/45R18                                  A58 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;     63-92         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;     63-92         245/45R18
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD         66-81         225/50R18                                  A12 A14 A18
SD/SR                    66-81         235/45R18                                  A56 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;     66-81         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;     66-81         245/45R18
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Juke 2WD          69-147        215/45R18                                  A12 A14 A18
F15                      69-147        215/50R18   R70                            A58 S02
e11*2007/46*0132*..;     69-147        225/45R18
e3*2007/46*0162*..       69-147        235/45R18
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD          140, 147      215/45R18                                  A12 A14 A18
F15                      140, 147      215/50R18   R70                            A56 S02
e11*2007/46*0132*..      140, 147      225/45R18
- incl. Facelift 2014    140, 147      235/45R18
                         140, 147      245/40R18
Nissan Murano            140,188       235/60R18                                  A12 A14 A18
Z51                      140,188       235/65R18                                  S02
e1*2001/116*0478*..      140,188       245/60R18
                         140,188       255/55R18
                         140,188       255/60R18
Renault Clio (IV) R.S.   147           205/40R18   K6g K8h T86                    A01 A12 A14
200                      147           215/35R18   K2b K6h K6i K8m T84            A18 A58 Flh
R                        147           225/35R18   K1a K1b K2b K6h K6i K8s T87    S04
e2*2001/116*
0327*51-..
Renault Fluence          63-103        215/45R18                                  A12 A14 A18
Z                        63-103        225/40R18                                  Sth S03
e2*2001/116*0373*..;     63-103        225/45R18
e2*2007/46*0010*..       63-103        235/40R18
- Limousine              63-103        245/40R18   A01 K2b K8f
Renault Laguna           81-131        245/40R18   L05                            A12 A14 A18
T                        81-173        215/45R18   L06 T89 T93                    Car Flh V18
e2*2001/116*0363*..;     81-173        225/40R18   L06 T88 T89 T91 T92            S05
e2*2007/46*0012*..       81-173        225/45R18   L06 T91
                         81-173        235/40R18   L06 T91 T93
Renault Laguna           81-177        215/45R18   T89 T93                        A12 A14 A18
Coupé                    81-177        225/40R18   T92                            Cpe L06 V18
T                        81-177        225/45R18   T91 T95                        S05
e2*2001/116*             81-177        235/40R18   T91 T95
0363*07-..               81-177        245/40R18




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                       jfnetwork GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Latitude        81-127        215/45R18    R37 T89 T93                           A12 A14 A18
T                       81-127        225/40R18    T88 T92                               Lim V18 S05
e2*2001/116*0363*..     81-177        225/45R18    T91 T95
                        81-177        235/40R18    T91 T95
                        81-177        235/45R18    R09
                        81-177        235/45R18    A01 G03
                        81-177        245/40R18
Renault Megane          78-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A14 A18
Z                       78-132        225/40R18    T88 T89                               Cbo V18 S03
e2*2001/116*0373*..;    78-132        235/35R18    T86 T90
- Cabriolet             78-132        245/35R18    A01 K2b K4i T88 T89
Renault Megane          63-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A14 A18
Z                       63-162        225/40R18                                          Cpe Flh V18
e2*2001/116*0373*..;    63-162        235/35R18    T86 T90                               S03
e2*2007/46*0010*..      63-162        245/35R18    A01 K2b K6g
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane          63-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A14 A18
Z                       63-162        225/40R18                                          Car V18 S03
e2*2001/116*0373*..;    63-162        235/35R18    T86 T90
e2*2007/46*0010*..      63-162        245/35R18    A01 K6g
- Grandtour
Renault Scénic III      63-103        215/45R18    R37 T93                               A12 A14 A18
JZ                      63-118        225/40R18    T91 T92                               A58 A60 V18
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18    T91 T95                               S03
e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18    T91 T95
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        245/40R18

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/35R18     255/30R18
Nr. 4    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18     255/35R18
Nr. 15   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18     275/45R18
Nr. 18   255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18     285/45R18
Nr. 21   255/55R18     285/50R18
Nr. 22   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2010.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48112 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55091510 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ Vision 1-18
Hersteller                    jfnetwork GmbH

                                                                                  Seite 8 von 8


Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 10. Februar 2015




Coen                                                                            00223498.DOC




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