Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114566138 CARMANI CA 14 7016 N23Ø72,6-Ø66,1 66,1 Kunststoff 700 2098 04/15 LK114 114566138 CARMANI CA 14 7016 N23Ø72,6-Ø66,1 66,1 Kunststoff 725 2025 04/15 LK114 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 81 215/60R16 95 Duster; Allradantrieb; e2*2007/46*0030*.. 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 245 12A; 51A; 71K; 723; 235/60R16 100 11A; 24J 729; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R16 95 11A; 24J; 248 Duster; Frontantrieb; e2*2007/46*0030*.. 215/65R16 98 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 241; 246; 248 12A; 51A; 71K; 723; 235/60R16 100 11A; 24M; 241; 246 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A33; T30; F15; V10; S14; J10; A32; T31; P12; C13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM) Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32; S14 108 Nm für Typ : P12; T30; T31 110 Nm für Typ : A33; V10 113 Nm für Typ : C13; J10; J11 118 Nm für Typ : F15 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 205/60R16 92 Schrägheck; 4-türig; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 147 215/60R16 95 12A; 51A; 71K; 723; 225/60R16 98 11A; 24J; 270 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 92 11A; 22B; 22L; 24J; 73C; 74A; 74P 24M Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A32 e1*93/81*0011*.. 103 - 142 225/50R16-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R16 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22L; 367 12A; 51A; 71K; 723; 225/55R16 95 11A; 22L; 367 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90 Kombi; Stufenheck; 205/60R16 92 Schrägheck; 215/55R16 93 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16 92 11H; 12A; 51A; 71K; 225/55R16 95 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Nissan Qashqai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/65R16 98 12O Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16 12R; 51G Nissan Qashqai kurz; 225/60R16 98 12A Nissan Qashqai +2 235/60R16 100 12A (lang); Nicht 7- Sitzer Allradantrieb; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/65R16 51G Allradantrieb; 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16 98 Allradantrieb; 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 573; 71K; 245/55R16 100 11A; 24M 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN 200SX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S14 e1*93/81*0012*.. 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89 12M Frontantrieb; 205/55R16 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 12A; 246; 26P 51A; 71K; 723; 73C; 215/55R16 93 11A; 12A; 246; 26P 74A; 74P; 76U 225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248; 26P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JZ; Z; RFE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 96 215/65R16 98 12N Allradantrieb; 225/60R16 98 12Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 110 205/55R16 91W 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 51G 170 Nm; Coupe; 110 - 127 215/55R16 93 11A; 245 Frontantrieb; 215/60R16 11A; 245; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723; 225/55R16 95 11A; 245; 248; 54F 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 92 170 Nm; Latitude 81 - 127 215/55R16 93 (Stufenheck); 215/60R16 95 54F Frontantrieb; 225/50R16 92 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71K; 723; 103 195/60R16 51G 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U T e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16 51G erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J 170 Nm; Kombi; 205/60R16 51G Schrägheck; 81 - 131 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 24M; 5GM 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 96 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 74U; 225/55R16 95 11A; 24M; 54F 740; 76U Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22B; 248 130 Nm; Scenic; Grand 215/60R16 95 11A; 22B; 248 Scenic; kurzer 225/55R16 95 11A; 22B; 248 Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/60R16 11A; 27I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb; 215/60R16 11A; 27B; 51G J-Cross; X-Mod; 225/55R16 95 11A; 248; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Schrägheck; 4- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 235/50R16 95 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Kombi; 205/55R16 91 11A; 22M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22M; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22L; 248; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 235/50R16 95 11A; 22H; 22L; 24J; 73C; 74A; 74P; 74U; 248 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 51J 130 Nm; Coupe; 2- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 235/50R16 95 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 130 Nm; Cabrio; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/45R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 245; 248; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 205/60R16 92 130 Nm; Fluence 215/55R16 93 11A; 248 (Stufenheck); 4-türig; 215/60R16 95 11A; 248 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 22H; 248; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: C13 Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*.. Handelsbez.: PULSAR Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 380 VA 26P x = 250 y = 330 VA 27B x = 300 y = 320 HA 27I x = 250 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 380 8 VA 26N x = 300 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 320 8 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.