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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50211*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         MI8080
§ 22 50211*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50211


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50211*01


                Die ABE-Nr. 50211*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ MI8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung) vom 07.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 25

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50211*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.12.2016
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 30.01.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Milano
                Typ                             MI8080
                Radgröße                        8,0J x 18H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                F4           MI8080-F4 / Ø66,1-N-Ø76             5/114,3/66,1        50         725    2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50211
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           MI8080...(s.o)
                Radgröße                        8,0J x 18H2
§ 22 50211*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  N8
                S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      27                 N18
                S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                      28                 N17
                S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 N18

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Dacia
                                                Nissan
                                                Renault

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD         63-92          225/50R18                                      A12 A14 A21
                SD/SR                    63-92          235/45R18                                      A58 KOV S05
                e2*2001/116*0314*..;     63-92          235/50R18   A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;     63-92          245/45R18
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD         66-92          225/50R18                                      A12 A14 A21
                SD/SR                    66-92          235/45R18                                      A56 KOV S05
                e2*2001/116*0314*..;     66-92          235/50R18   A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;     66-92          245/45R18
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Nissan Murano            140,188        235/60R18                                      A12 A14 A21
                Z51                      140,188        235/65R18                                      S02
                e1*2001/116*0478*..      140,188        245/60R18
                                         140,188        255/55R18
                                         140,188        255/60R18
§ 22 50211*01




                Renault Clio (IV) R.S.   147, 162       205/40R18   K6g K8h T86                        A01 A12 A14
                R                        147, 162       215/35R18   K6g K8h T84                        A21 A58 Flh
                e2*2001/116*                                                                           S03
                0327*51-..
                Renault Fluence          63-103         215/45R18                                      A12 A14 A21
                Z                        63-103         225/40R18                                      Sth S05
                e2*2001/116*0373*..;     63-103         225/45R18
                e2*2007/46*0010*..       63-103         235/40R18
                - Limousine
                Renault Latitude         81-127         215/45R18   R37 T89 T93                        A12 A14 A21
                T                        81-127         225/40R18   T88 T92                            Lim V18 S04
                e2*2001/116*0363*..      81-177         225/45R18   T91 T95
                                         81-177         235/40R18   T91 T95
                                         81-177         235/45R18   R09
                                         81-177         235/45R18   A01 G03
                                         81-177         245/40R18
                Renault Megane (III)     184-201        225/40R18                                      A12 A14 A21
                Z                        184-201        235/40R18   A01 K1b K2b K4v K6w                Cpe KMV
                e2*2001/116*0373*..      184-201        245/35R18   A01 K1a K1b K2b K4h K4v K6i K6w    V18
                - Sport Coupé R.S.                                                                     S05
                Renault Megane (III)     78-103         215/40R18   R37 T85 T89                        A12 A14 A21
                Z                        78-132         225/40R18   T88 T89                            Cbo S05
                e2*2001/116*0373*..;     78-132         235/35R18   T86 T90
                - Cabriolet
                Renault Megane (III)     63-103         215/40R18   R37 T85 T89                        A12 A14 A21
                Z                        63-162         225/40R18                                      Car S05
                e2*2001/116*0373*..;     63-162         235/35R18   T86 T90
                e2*2007/46*0010*..
                - Grandtour




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Megane (III)    63-103        215/40R18    R37 T85 T89                           A12 A14 A21
                Z                       63-162        225/40R18                                          Cpe Flh S05
                e2*2001/116*0373*..;    63-162        235/35R18    T86 T90
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Scénic III      63-118        215/45R18    R37 T93                               A12 A14 A21
                JZ                      63-118        225/40R18    T91 T92                               A58 A60 V18
                e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18    T91 T95                               S05
                e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18    T91 T95
                - Scénic / Gr. Scénic

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 50211*01




                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 4 von 8

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
§ 22 50211*01




                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.




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                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 8

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
                Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
                Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 50211*01




                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 6 von 8

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50211*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 7 von 8

                V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§ 22 50211*01




                Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 18. Oktober 2016
§ 22 50211*01




                Schmidt                                                                     00259003.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim