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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          FUOCO
Typ                             FU8520
Radgröße                        8,5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
F            FU8520 F / Ø66,1-N-Ø76              5/114,3/66,1        35         945    2394

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49517
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           FU8520...(s.o)
Radgröße                        8,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  N8
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      27                 N18
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 N17
S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                      28                 N17
S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 N18

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92         225/35R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
SD/SR                   63-92         235/35R20   K1c K2a K2b K3s                 A19 A58 KOV
e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2c K3s                     S06
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD        66-92         225/35R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
SD/SR                   66-92         235/35R20   K1c K2a K2b K3s                 A19 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2c K3s K8a                 S06
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Juke 4WD         140, 147      225/35R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
F15                     140, 147      235/35R20   K1c K2b                         A19 A56 S02
e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/30R20   K1c K2c
- incl. Facelift 2014
Nissan Murano           172           255/45R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
Z50                     172           265/45R20   K1c K2c                         A19 S02
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K1a K2b                         A01 A12 A14
Z51                     140, 188      245/50R20   K1c K2a K2b                     A19 S02
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K1a K2b
                        140, 188      255/50R20   K1c K2c
                        140, 188      265/45R20   K1c K2a K2b
                        140, 188      275/45R20   K1c K2c
Nissan Qashqai          81-120        235/35R20   K2b                             A01 A12 A14
J11                                                                               A19 A57 S03
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2     76-110        245/35R20   K1c K2b K42 K46 T91 T95         A01 A12 A14
J10                     76-110        255/35R20   K1c K2c K42 K46                 A19 A57 S02
e11*2001/116*0295*.
Nissan X-Trail          84-121        245/35R20   K1c K2c LK6                     A01 A12 A14
T30                     84-121        255/35R20   K1c K2c LK6                     A19 S02
e1*98/14*0166*..
Nissan X-Trail          104-127       245/35R20   K2b K42                         A01 A12 A14
T31                     104-127       245/40R20   G01 K2b K42 R64                 A19 S02
e1*2001/116*0432*..     104-127       255/35R20   K1a K1b K2a K2b K42
- incl. MJ 2011         110, 127      245/40R20   K2b K42 R34
Nissan X-Trail          96, 120       235/45R20                                   A12 A14 A19
T32                     96, 120       245/40R20                                   A57 S02
e13*2007/46*1456*..     96, 120       245/45R20
                        96, 120       255/40R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v
                        96, 120       255/45R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace (V)     96-147         235/45R20                                      A12 A14 A19
RFC                    96-147         245/45R20                                      A58 L06 S04
e2*2007/46*0470*..     96-147         255/45R20   A01 K8f
                       96-147         265/45R20   A01 K1a K8f


Renault Fluence        63-103         235/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k                A01 A12 A14
Z                                                                                    A19 Sth S06
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Kadjar 2WD     81, 96         235/35R20   K2b                                A01 A12 A14
RFE                                                                                  A19 A58 F23
e2*2007/46*0475*..                                                                   S06
Renault Kadjar 4WD     96             235/35R20   K2b                                A01 A12 A14
RFE                                                                                  A19 A56 F24
e2*2007/46*0475*..                                                                   S06
Renault Koleos         110-127        245/40R20                                      A12 A14 A19
Y                      110-127        255/35R20   A01 K2b                            S02
e11*2001/116*0261*.
Renault Laguna         81-173         245/30R20   K1c K2b K44 K56 T90                A01 A12 A14
T                      81-173         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K56 T88 T92        A19 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                                 L06 S05
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna         125-175        245/30R20   K1c K2b K8f NoD T90                A01 A12 A14
Coupé                  81-110         245/30R20   K1c K2b K8f T90 Y16                A19 Cpe L06
T                      81-175         255/30R20   K1c K2a K2b K5a K6g K8k T88 T92    S05
e2*2001/116*
0363*07-..
Renault Latitude       81,103         235/30R20   K1a K4g K6g T88                    A01 A12 A14
T                      81-127         225/35R20   K4h T90                            A19 Lim S05
e2*2001/116*0363*..    81-127         235/35R20   G81 K1a K4g K6g T88 T92
                       81-127         245/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T90
                       81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
Renault Megane (III)   78-103         225/30R20   K1a K1b K2b K4i K6g K8f R70 T85    A01 A12 A14
Z                      78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6h K8k T88    A19 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                 S06
- Cabriolet
Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K1a K1b K2b K6h K8f R70 T85        A01 A12 A14
Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8k T88        A19 Car S06
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K1a K1b K2b K6h K8f R70 T85        A01 A12 A14
Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8k T88        A19 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                 S06
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)    66-97          225/30R20   K1c K2c K8m R70 T85                A01 A12 A14
RFB                    66-97          235/30R20   G01 K1c K2c K5w K8s T88            A19 A58 Flh
e2*2007/46*0546*..                                                                   L05 S06

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          151           235/30R20    G01 K1c K2c K5w K8s T88               A01 A12 A14
GT(IV)                                                                                   A19 A58 Flh
RFB                                                                                      L04 S06
e2*2007/46*0546*..
Renault Scénic III      63-118        255/30R20    K1a K1b K2b K4a K8k T92               A01 A12 A14
JZ                                                                                       A19 A58 A60
e2*2001/116*0379*..,                                                                     S06
e2*2007/46*0011*..
- Scénic / Gr. Scénic
Renault Talisman        81-147        225/35R20    K2b K8g R37                           A01 A12 A14
RFD                     81-147        235/35R20    K2b K8g R37                           A19 A58 Car
e11*2007/46*2969*..     81-147        245/35R20    K1a K2c K8k                           L05 Lim S06
                        81-147        255/30R20    K1c K2c K8t
Renault Talisman        81-147        245/35R20    K1a K2b K8t                           A01 A12 A14
4Control                81-147        255/30R20    K1c K2c K8t                           A19 A58 Car
RFD                                                                                      L04 Lim S06
e11*2007/46*2969*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 9

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 6 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                   MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 7 von 9

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 8 von 9

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55802514 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                           Seite 9 von 9

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. August 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. August 2016




Schmidt                                                                         00254736.DOC




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