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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                              ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


               nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
               Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


               Nummer der ABE:              47968*10



               Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                            7,5 J x 17 H2


               Typ:                         WH12-75017
§22 47968*10




                Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
                Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




               Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
               Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


               Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                       KBA 47968


               Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
               der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
               Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
               dürfen nicht angebracht werden.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 47968*10


               Die ABE-Nr. 47968*10 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 17 H2, Typ WH12-75017, in den
               Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55119909 (12. Ausfertigung) vom 07.07.2016
               beschrieben.


               Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

               11, 12                                        2. Ausfertigung
               5, 6, 7, 10                                   4. Ausfertigung
               8                                             6. Ausfertigung
               3, 4                                          7. Ausfertigung
               1, 2                                          9. Ausfertigung

               des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
               aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

               Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
               der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§22 47968*10




               (FZV) nicht erforderlich.

               An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
               Stellen gut lesbar und dauerhaft,

               der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
               die Felgengröße,
               der Typ und die Ausführung des Rades,
               das Herstelldatum (Monat und Jahr),
               das Typzeichen und
               die Einpresstiefe anzubringen.

               Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
               Außendurchmesser zu kennzeichnen.

               Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
               TÜV Pfalz - Verkehrswesen GmbH, Kaiserslautern, vom 07.07.2016 festgehaltenen
               Angaben.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 47968*10


Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 07.09.2016
Im Auftrag
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                                 Hüttenstraße 3
                                                 38871 Ilsenburg
                                                 QM-Nr.:49 02 0150804

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            WH12
               Typ                               WH12-75017
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               W5           WH12-75017 W5 / Ø72,6xØ66,1           5/114,3/66,1       45        640    2165

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47968
               Herstellerzeichen                 wheelworld
               Radtyp und Ausführung             WH12-75017
               Radgröße                          7,5Jx17H2
§22 47968*10




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
               S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
               S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28
               S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
               S07       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 2 von 10


               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster 2WD        63-92          215/55R17                                   A12 A14 A19
               SD/SR                   63-92          215/60R17                                   A58 KOV S02
               e2*2001/116*0314*..;    63-92          225/55R17
               e2*2001/116*0323*..;    63-92          235/50R17   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0013*..;     63-92          235/55R17   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0030*..      63-92          245/50R17   A01 K1a K1b K2b
               Dacia Duster 4WD        66-92          215/55R17                                   A12 A14 A19
               SD/SR                   66-92          215/60R17                                   A56 KOV S02
               e2*2001/116*0314*..;    66-92          225/55R17
               e2*2001/116*0323*..;    66-92          235/50R17   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0013*..;     66-92          235/55R17   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0030*..      66-92          245/50R17   A01 K1a K1b K2b
               Nissan Almera Tino      78             205/50R17   A01 G46                         A12 A14 A19
               V10                     78             205/50R17   X11                             V17 S03
               e9*98/14*0035*..        78             225/45R17   A01 G46
                                       78             225/45R17   X11
                                       78-100         205/45R17   T84 T88
§22 47968*10




                                       78-100         215/45R17   T87
                                       82-100         205/50R17
                                       82-100         225/45R17
               Nissan Juke 2WD         69-147         205/55R17   A13                             A14 A19 A58
               F15                     69-147         215/55R17   A13                             V17 S04
               e11*2007/46*0132*..;    69-147         225/50R17   A12
               e3*2007/46*0162*..      69-147         245/45R17   A12
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke 4WD         140, 147       205/55R17   A13                             A14 A19 A56
               F15                     140, 147       215/55R17   A13                             S04
               e11*2007/46*0132*..     140, 147       225/50R17   A12
               - incl. Facelift 2014   140, 147       235/50R17   A01 A12 K2b
                                       140, 147       245/45R17   A12
               Nissan Juke Nismo       157, 160       215/55R17   A13                             A14 A19 A57
               RS                      157, 160       225/50R17   A12                             V00 V17 S04
               F15                     157, 160       245/45R17   A12
               e11*2007/46*0132*..
               Nissan Primera          80-103         205/50R17   R37                             A12 A14 A19
               P12                     80-103         215/50R17                                   Car Lim V17
               e11*98/14*0183*..       80-103         225/45R17                                   S03
                                       80-103         235/45R17   A01 K45
               Nissan X-Trail          104-127        215/60R17   R37                             A12 A14 A19
               T31                     104-127        225/55R17                                   S04
               e1*2001/116*0432*..     104-127        225/60R17   A01 G03
               - incl. MJ 2011         104-127        235/55R17   A01 K25
                                       110,127        225/60R17   R09
               Nissan X-Trail          96, 120        225/65R17   A91 126                         A14 A19 A57
               T32                     96, 120        235/60R17   A12 127                         S04
               e13*2007/46*1456*..     96, 120        235/65R17   A12 124




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio (IV) R.S.   147, 162      195/45R17   K6g K8h M+S T85                 A01 A12 A14
R                        147, 162      205/45R17   K6g K8h                         A19 A58 Flh
e2*2001/116*             147, 162      215/40R17   K2b K6h K6i K8m                 S07
0327*51-..               147, 162      215/45R17   K2b K6h K6i K8m
Renault Espace (V)       96-147        235/65R17   124                             A12 A14 A19
RFC                                                                                A58 F16 L06
e2*2007/46*0470*..                                                                 S06
Renault Fluence          63-103        205/50R17   A91                             A14 A19 Sth
Z                        63-103        205/55R17   A91                             S02
e2*2001/116*0373*..;     63-103        215/50R17   A12
e2*2007/46*0010*..       63-103        225/45R17   A91
- Limousine              63-103        225/50R17   A01 A12 K2b K8f
                         63-103        235/45R17   A12
                         63-103        245/45R17   A01 A12 K2b K8f
Renault Laguna           81-110        205/50R17   A11 R37 T89 T93 128             A14 A19 Car
T                        81-110        205/55R17   A11 R37 T91 128                 Flh L06 V17
e2*2001/116*0363*..;     81-131        215/55R17   A33 R09 128                     S05
e2*2007/46*0012*..       81-173        215/50R17   A33 T90 T91 T93 128
                         81-173        225/45R17   A11 T90 T91 T93 128
                         81-173        225/50R17   A12 128
                         81-173        235/45R17   A12 128
Renault Laguna           81-131        215/55R17   A33 R09 128                     A14 A19 Cpe
Coupé                    81-177        215/50R17   A33 T91 T95 128                 L06 V17 S05
T                        81-177        225/45R17   A11 T91 T94 128
e2*2001/116*             81-177        225/50R17   A12 128
0363*07-..               81-177        235/45R17   A12 128
                         96,110        205/50R17   A11 R37 T89 T93 128
                         96,110        205/55R17   A11 R37 T91 128

Renault Latitude         81-127        205/50R17   A33 R37                         A14 A19 Lim
T                        81-127        205/55R17   A33 R37                         V17 S05
e2*2001/116*0363*..      81-127        215/50R17   A33
                         81-127        225/45R17   A33
                         81-177        225/50R17   A91
                         81-177        235/45R17   A12
                         81-177        245/45R17   A01 A12 K4h
Renault Megane (III)     78-103        205/50R17   A33 R37                         A14 A19 B03
Z                        78-103        215/45R17   A11 R37 T87 T88 T91             Cbo V17 S02
e2*2001/116*0373*..;     78-132        225/45R17   A33
- Cabriolet              78-132        235/45R17   A12
Renault Megane (III)     63-103        205/50R17   A33 R37                         A14 A19 B03
Z                        63-103        215/45R17   A11 R37 T87 T88                 Car V17 S02
e2*2001/116*0373*..;     63-132        225/45R17   A33
e2*2007/46*0010*..       63-132        235/45R17   A12
- Grandtour




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Megane (III)    63-103        205/50R17    A33 R37                               A14 A19 B03
               Z                       63-103        215/45R17    A11 R37 T87 T88                       Cpe Flh V17
               e2*2001/116*0373*..;    63-132        225/45R17    A33                                   S02
               e2*2007/46*0010*..      63-132        235/45R17    A12
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (IV)     66-97         205/50R17    A90                                   A14 A19 A58
               RFB                     66-97         215/45R17    A91 T87 T91                           Flh L05 V17
               e2*2007/46*0546*..      66-97         225/45R17    A90                                   S02
                                       66-97         235/45R17    A12
               Renault Megane          151           225/45R17                                          A12 A14 A19
               GT(IV)                  151           235/45R17                                          A58 Flh L04
               RFB                                                                                      S02
               e2*2007/46*0546*..
               Renault Scénic III      63-103        205/50R17    A13 R37 T93 128                       A14 A19 A58
               JZ                      63-103        205/55R17    A13 R37 T91 T95 128                   A60 V17 S02
               e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/50R17    A33 R37 T91 T95 128
               e2*2007/46*0011*..      63-118        225/45R17    A13 T90 T91 T93 128
               - Scénic / Gr. Scénic   63-118        225/50R17    A12 128
§22 47968*10




                                       63-118        235/45R17    A33 128
               Renault Talisman        81, 96        215/55R17    A13 R37                               A14 A19 A58
               RFD                     81-147        225/55R17    A91                                   B03 L05 Lim
               e11*2007/46*2969*..     81-147        235/50R17    A91                                   S02
                                       81-147        245/50R17    A12

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 10

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
§22 47968*10




               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
               Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 10

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
               Roadster.
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               Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 10

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
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               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 10

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
§22 47968*10




               Seite 1) verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
§22 47968*10




               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2016 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47968 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55119909 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH12-75017
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 7. Juli 2016
§22 47968*10




               Schmidt                                                                      00253262.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim