GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX12 Typ OX12 7518 Radgröße 7,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) N4 OX12 7518 N4 / ohne Ring 5/114,3/66,1 46 745 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50617 Herstellerzeichen OX-T Radtyp und Ausführung OX12 7518 (s.o.) Radgröße 7,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.550F S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28,3 RG.560F S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26 RG.550F S05 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23 (einteilig) ww. - (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S06 Serien- ww. Kegel 60° 110 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,25 RG.578F S07 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27,5 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-92 215/50R18 A12 A14 A19 SD/SR 63-92 215/55R18 A58 KOV S05 e2*2001/116*0314*..; 63-92 225/50R18 e2*2001/116*0323*..; 63-92 235/45R18 e2*2007/46*0013*..; 63-92 235/50R18 A01 K1a K1b e2*2007/46*0030*.. 63-92 245/45R18 Dacia Duster 4WD 66-92 215/50R18 A12 A14 A19 SD/SR 66-92 215/55R18 A56 KOV S05 e2*2001/116*0314*..; 66-92 225/50R18 e2*2001/116*0323*..; 66-92 235/45R18 e2*2007/46*0013*..; 66-92 235/50R18 A01 K1a K1b e2*2007/46*0030*.. 66-92 245/45R18 Nissan Juke 2WD 69-147 215/45R18 A13 A14 A19 A58 F15 69-147 215/50R18 A12 S06 e11*2007/46*0132*..; 69-147 225/45R18 A13 e3*2007/46*0162*.. 69-147 235/45R18 A12 - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 215/45R18 A13 A14 A19 A56 F15 140, 147 215/50R18 A12 S06 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 225/45R18 A13 - incl. Facelift 2014 140, 147 235/45R18 A12 Nissan Juke Nismo 157, 160 215/45R18 A13 A14 A19 A57 RS 157, 160 215/50R18 A12 S06 F15 157, 160 225/45R18 A13 e11*2007/46*0132*.. 157, 160 235/45R18 A12 Nissan Murano 140,188 235/60R18 A13 A14 A19 S06 Z51 140,188 235/65R18 A13 e1*2001/116*0478*.. 140,188 245/60R18 A12 140,188 255/55R18 A12 140,188 255/60R18 A12 Renault Clio (IV) R.S. 147, 162 205/40R18 K6g K8h T86 A01 A12 A14 R 147, 162 215/35R18 K2b K6h K6i K8m T84 A19 A58 Flh e2*2001/116* 147, 162 225/35R18 K1a K1b K2b K6h K6i K8s T87 S04 0327*51-.. Renault Espace (V) 96-147 235/60R18 A12 A14 A19 RFC A58 L06 S07 e2*2007/46*0470*.. Renault Fluence 63-103 205/45R18 A12 A14 A19 Z 63-103 215/45R18 Sth S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/40R18 e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/45R18 - Limousine Renault Laguna 81-173 215/45R18 T89 T93 A12 A14 A19 T 81-173 225/40R18 T88 T89 T91 T92 Car Flh L06 e2*2001/116*0363*..; 81-173 225/45R18 T91 S03 e2*2007/46*0012*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Laguna 81-177 215/45R18 T89 T93 A12 A14 A19 Coupé 81-177 225/40R18 T92 Cpe L06 S03 T 81-177 225/45R18 T91 T95 e2*2001/116* 0363*07-.. Renault Latitude 81-127 215/45R18 A13 R37 T89 T93 A14 A19 Lim T 81-127 225/40R18 A13 T88 T92 S03 e2*2001/116*0363*.. 81-177 225/45R18 A33 T91 T95 81-177 235/45R18 A01 A12 G03 81-177 235/45R18 A12 R09 Renault Megane (III) 78-103 205/45R18 A11 R37 T86 T90 A14 A19 Cbo Z 78-103 215/40R18 A11 R37 T85 T89 V18 S05 e2*2001/116*0373*..; 78-132 225/40R18 A33 T88 T89 - Cabriolet Renault Megane (III) 63-103 205/45R18 A11 R37 T86 T90 A14 A19 Car Z 63-103 215/40R18 A11 R37 T85 T89 V18 S05 e2*2001/116*0373*..; 63-162 225/40R18 A33 e2*2007/46*0010*.. - Grandtour Renault Megane (III) 63-103 205/45R18 A11 R37 T86 T90 A14 A19 Cpe Z 63-103 215/40R18 A11 R37 T85 T89 Flh V18 S05 e2*2001/116*0373*..; 63-162 225/40R18 A33 e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé Renault Megane (IV) 66-97 205/40R18 T86 A12 A14 A19 RFB 66-97 205/45R18 T86 T90 A58 Flh L05 e2*2007/46*0546*.. 66-97 215/40R18 T85 T89 V18 S05 66-97 225/40R18 Renault Megane 151 225/40R18 A12 A14 A19 GT(IV) A58 Flh L04 RFB S05 e2*2007/46*0546*.. Renault Scénic III 63-103 215/45R18 A13 R37 T93 A14 A19 A58 JZ 63-118 225/40R18 A13 T91 T92 A60 S05 e2*2001/116*0379*.., 63-118 225/45R18 A13 T91 T95 e2*2007/46*0011*.. - Scénic / Gr. Scénic Renault Talisman 81-147 225/45R18 A13 R37 A14 A19 A58 RFD 81-147 225/50R18 A91 R37 Car L05 Lim e11*2007/46*2969*.. 81-147 235/45R18 A13 R37 S05 81-147 245/45R18 A91 Renault Talisman 81-147 245/45R18 A91 A14 A19 A58 4Control Car L04 Lim RFD S05 e11*2007/46*2969*.. - mit Allradlenkung Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 8 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 8 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 8 K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S05). S06 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S06). S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 8 Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. August 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. August 2016 Laux 00255430.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim