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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX12
Typ                             OX12 7518
Radgröße                        7,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
N4           OX12 7518 N4 / ohne Ring            5/114,3/66,1       46          745    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50617
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX12 7518 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                  26                   RG.550F
S03   Schraube M14x1,5               Kegel 60°      145                  28,3                 RG.560F
S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      105                  26                   RG.550F
S05   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      110                  23 (einteilig) ww.   -
      (ein- ww. zweiteilig)                                              25,8 (zweiteilig)
S06   Serien- ww.                    Kegel 60°      110                  -                    Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,25                                                               RG.578F
S07   Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°      130                  27,5                 -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD         63-92         215/50R18                                  A12 A14 A19
SD/SR                    63-92         215/55R18                                  A58 KOV S05
e2*2001/116*0314*..;     63-92         225/50R18
e2*2001/116*0323*..;     63-92         235/45R18
e2*2007/46*0013*..;      63-92         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0030*..       63-92         245/45R18
Dacia Duster 4WD         66-92         215/50R18                                  A12 A14 A19
SD/SR                    66-92         215/55R18                                  A56 KOV S05
e2*2001/116*0314*..;     66-92         225/50R18
e2*2001/116*0323*..;     66-92         235/45R18
e2*2007/46*0013*..;      66-92         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2007/46*0030*..       66-92         245/45R18
Nissan Juke 2WD          69-147        215/45R18   A13                            A14 A19 A58
F15                      69-147        215/50R18   A12                            S06
e11*2007/46*0132*..;     69-147        225/45R18   A13
e3*2007/46*0162*..       69-147        235/45R18   A12
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD          140, 147      215/45R18   A13                            A14 A19 A56
F15                      140, 147      215/50R18   A12                            S06
e11*2007/46*0132*..      140, 147      225/45R18   A13
- incl. Facelift 2014    140, 147      235/45R18   A12
Nissan Juke Nismo        157, 160      215/45R18   A13                            A14 A19 A57
RS                       157, 160      215/50R18   A12                            S06
F15                      157, 160      225/45R18   A13
e11*2007/46*0132*..      157, 160      235/45R18   A12
Nissan Murano            140,188       235/60R18   A13                            A14 A19 S06
Z51                      140,188       235/65R18   A13
e1*2001/116*0478*..      140,188       245/60R18   A12
                         140,188       255/55R18   A12
                         140,188       255/60R18   A12
Renault Clio (IV) R.S.   147, 162      205/40R18   K6g K8h T86                    A01 A12 A14
R                        147, 162      215/35R18   K2b K6h K6i K8m T84            A19 A58 Flh
e2*2001/116*             147, 162      225/35R18   K1a K1b K2b K6h K6i K8s T87    S04
0327*51-..
Renault Espace (V)       96-147        235/60R18                                  A12 A14 A19
RFC                                                                               A58 L06 S07
e2*2007/46*0470*..
Renault Fluence          63-103        205/45R18                                  A12 A14 A19
Z                        63-103        215/45R18                                  Sth S02
e2*2001/116*0373*..;     63-103        225/40R18
e2*2007/46*0010*..       63-103        225/45R18
- Limousine
Renault Laguna           81-173        215/45R18   T89 T93                        A12 A14 A19
T                        81-173        225/40R18   T88 T89 T91 T92                Car Flh L06
e2*2001/116*0363*..;     81-173        225/45R18   T91                            S03
e2*2007/46*0012*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna          81-177        215/45R18   T89 T93                           A12 A14 A19
Coupé                   81-177        225/40R18   T92                               Cpe L06 S03
T                       81-177        225/45R18   T91 T95
e2*2001/116*
0363*07-..
Renault Latitude        81-127        215/45R18   A13 R37 T89 T93                   A14 A19 Lim
T                       81-127        225/40R18   A13 T88 T92                       S03
e2*2001/116*0363*..     81-177        225/45R18   A33 T91 T95
                        81-177        235/45R18   A01 A12 G03
                        81-177        235/45R18   A12 R09
Renault Megane (III)    78-103        205/45R18   A11 R37 T86 T90                   A14 A19 Cbo
Z                       78-103        215/40R18   A11 R37 T85 T89                   V18 S05
e2*2001/116*0373*..;    78-132        225/40R18   A33 T88 T89
- Cabriolet
Renault Megane (III)    63-103        205/45R18   A11 R37 T86 T90                   A14 A19 Car
Z                       63-103        215/40R18   A11 R37 T85 T89                   V18 S05
e2*2001/116*0373*..;    63-162        225/40R18   A33
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    63-103        205/45R18   A11 R37 T86 T90                   A14 A19 Cpe
Z                       63-103        215/40R18   A11 R37 T85 T89                   Flh V18 S05
e2*2001/116*0373*..;    63-162        225/40R18   A33
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)     66-97         205/40R18   T86                               A12 A14 A19
RFB                     66-97         205/45R18   T86 T90                           A58 Flh L05
e2*2007/46*0546*..      66-97         215/40R18   T85 T89                           V18 S05
                        66-97         225/40R18
Renault Megane          151           225/40R18                                     A12 A14 A19
GT(IV)                                                                              A58 Flh L04
RFB                                                                                 S05
e2*2007/46*0546*..
Renault Scénic III      63-103        215/45R18   A13 R37 T93                       A14 A19 A58
JZ                      63-118        225/40R18   A13 T91 T92                       A60 S05
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18   A13 T91 T95
e2*2007/46*0011*..
- Scénic / Gr. Scénic
Renault Talisman        81-147        225/45R18   A13 R37                           A14 A19 A58
RFD                     81-147        225/50R18   A91 R37                           Car L05 Lim
e11*2007/46*2969*..     81-147        235/45R18   A13 R37                           S05
                        81-147        245/45R18   A91
Renault Talisman        81-147        245/45R18   A91                               A14 A19 A58
4Control                                                                            Car L04 Lim
RFD                                                                                 S05
e11*2007/46*2969*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 8
A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 6 von 8
K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S05).

S06     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S06).

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/40R18      225/35R18
Nr.   2   205/45R18      225/40R18
Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. August 2016 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50617 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55005316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ OX12 7518
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. August 2016




Laux                                                                  00255430.DOC




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