Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan
International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1143541661/FN2 WF6560/FN2X ohne 66,1 680 2220 07/14
X PCD114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/65R16 98 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 225/60R16 98 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/65R16 98 11A; 245 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 225/60R16 98 11A; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T31; ZE1
110 Nm für Typ : V10
113 Nm für Typ : C13
118 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 147 205/60R16 92 Schrägheck; 4-türig;
e5*2007/46*1031*.. 215/55R16 93 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 147 215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 98 721; 725; 729; 73C;
74D; 76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf 40kWh
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 92 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/50R16 90 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74D; 76U
215/55R16 93 11A; 12A; 26P
215/60R16 95 11A; 12A; 26P
225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 27I
225/55R16 95 11A; 12A; 26P; 27I
235/50R16 95 11A; 12A; 26B; 26N;
27I
235/55R16 98 11A; 12A; 26B; 26N;
27I
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90 Kombi; Stufenheck;
205/60R16 92 Schrägheck;
215/55R16 93 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16 92 11H; 12A; 51A; 71C;
225/55R16 95 71K; 721; 725; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16 98 Allradantrieb;
225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89 12M Frontantrieb;
205/55R16 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 12A 725; 73C; 74D; 76U
225/50R16 92 11A; 12A; 246; 26P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SR
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/65R16 98 11A; 245 Duster bis MJ2017;
225/60R16 98 11A; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/65R16 98 Duster bis MJ2017;
225/60R16 98 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/65R16 98 Duster ab MJ2017;
225/60R16 98 11A; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 195/55R16 91 124 Kombi;
205/55R16 12K; 51G Schräghecklimousine;
205/55R16 91 11A; 12A; 26P Frontantrieb;
215/50R16 90 11A; 12A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 26B; 26N; 51A; 71C; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22I 130 Nm; Scenic; Grand
215/60R16 95 11A; 22I Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 740; 76U
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/60R16 11A; 27I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 11A; 27I 130 Nm; Frontantrieb;
215/60R16 11A; 27I; 51G J-Cross; X-Mod;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Kombi;
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22M; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/60R16 92 130 Nm; Fluence
215/55R16 93 (Stufenheck); 4-türig;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/50R16 92 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Schrägheck; 4-
205/55R16 91 türig; Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 130 Nm; Cabrio;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 51J 130 Nm; Coupe; 2-
205/55R16 91 türig; Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/60R16 90 12Q Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 225/55R16 95 12O Frontantrieb;
225/60R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R16 100 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74D; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 28 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: ZE1
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*..
Handelsbez.: Nissan Leaf 40kWh
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
26J x = 290 y = 260 30 VA
27H x = 270 y = 330 8 HA
27F x = 270 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N5
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.