GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 9 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) QM Nr.:39020711504 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell EASY-R Typ EASY-R 167 Radgröße 7,0J x 16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PCD EASY-R 167 PCD 5x114 / Ø731 / 5/114,3/66,1 42 600 2040 5x114 66,6 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51238 Herstellerzeichen GMP Group Radtyp und Ausführung EASY-R 167...(s.o) § 22 51238 Radgröße 7,0J x 16H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 115 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-92 215/65R16 A12 A14 A18 SD/SR 63-92 225/60R16 A01 K1a K1b A58 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 63-92 235/60R16 A01 K1a K1b K2b e2*2001/116*0323*..; 63-92 245/55R16 A01 K1c K2a K2b e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster 4WD 66-92 215/65R16 A12 A14 A18 SD/SR 66-92 225/60R16 A01 K1a K1b A56 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 66-92 235/60R16 A01 K1a K1b K2b e2*2001/116*0323*..; 66-92 245/55R16 A01 K1c K2a K2b e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A12 A14 A18 V10 78 205/55R16 X11 V16 S03 e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37 78-100 225/45R16 A01 K1b K2b 82-100 205/55R16 Nissan Juke 2WD 69-147 205/60R16 A13 A14 A18 A58 § 22 51238 F15 69-147 205/65R16 A12 B16 V16 S05 e11*2007/46*0132*..; 69-147 215/60R16 A13 e3*2007/46*0162*.. 69-147 225/55R16 A12 - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 205/60R16 A13 A14 A18 A56 F15 140, 147 205/65R16 A12 B16 S05 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 215/60R16 A13 - incl. Facelift 2014 140, 147 225/55R16 A12 Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A14 A18 B03 P12 80-103 215/55R16 A12 Car Lim V16 e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 S03 80-103 225/55R16 A01 A12 K45 Nissan Pulsar 81, 85 195/55R16 A12 A14 A18 C13 81-140 195/60R16 A58 Flh S04 e9*2007/46*3086*.. 81-140 205/55R16 Nissan X-Trail 104-127 225/60R16 A12 A14 A18 B03 T31 104-127 245/55R16 A01 A12 K25 K42 S05 e1*2001/116*0432*.. - incl. MJ 2011 Renault Fluence 63-103 205/60R16 A91 A14 A18 Sth Z 63-103 215/55R16 A12 S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/55R16 A01 A12 K2b K8f e2*2007/46*0010*.. 63-103 235/50R16 A01 A12 K2b K6g K8k - Limousine 63-103 245/50R16 A01 A12 K2b K6g K8k Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Laguna 81-110 195/60R16 A11 R09 T89 120 A14 A18 B03 T 81-110 205/55R16 A11 R37 T91 T94 120 Car Flh L05 e2*2001/116*0363*..; 81-110 205/60R16 A11 R37 T91 T92 120 V16 S06 e2*2007/46*0012*.. 81-131 215/55R16 A11 T91 T93 120 81-131 215/60R16 A11 R09 120 81-131 225/50R16 A12 T92 T93 120 81-131 225/55R16 A12 120 Renault Laguna 96,110 205/55R16 A11 R37 T91 120 A14 A18 B03 Coupé 96,110 205/60R16 A11 R37 T91 120 Cpe L05 V16 T 96-131 215/55R16 A11 T91 120 S06 e2*2001/116* 96-131 215/60R16 A11 R09 120 0363*07-.. 96-131 225/50R16 A12 120 96-131 225/55R16 A12 120 Renault Latitude 81,103 195/60R16 A13 R09 120 A14 A18 Lim T 81-127 205/60R16 A13 R37 120 S06 e2*2001/116*0363*.. 81-127 215/55R16 A33 120 81-127 215/60R16 A12 120 81-127 225/55R16 A01 A12 K4h 120 § 22 51238 Renault Megane (III) 78-103 205/55R16 A11 A14 A18 B03 Z 78-103 215/50R16 A12 Cbo V16 S02 e2*2001/116*0373*..; 78-103 215/55R16 A12 - Cabriolet 78-103 225/50R16 A01 A12 K2b K4i Renault Megane (III) 63-103 205/55R16 A11 A14 A18 B03 Z 63-103 215/50R16 A12 Car V16 S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A01 A12 K6g - Grandtour Renault Megane (III) 63-103 205/55R16 A11 A14 A18 B03 Z 63-103 215/50R16 A12 Cpe Flh V16 e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 S02 e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A01 A12 K2b K6g - Fließheck - Coupé Renault Megane (IV) 66-97 195/55R16 A11 A14 A18 A58 RFB 66-97 195/60R16 A11 Car Flh L05 e2*2007/46*0546*.. 66-97 205/55R16 A31 V16 S02 66-97 215/55R16 A12 66-97 225/50R16 A01 A12 K8c Renault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 120 A14 A18 A58 JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 120 A60 B03 V16 e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/55R16 A13 120 S02 e2*2007/46*0011*.. 63-103 225/50R16 A91 T92 T93 120 - Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/55R16 A91 120 63-103 235/50R16 A12 120 Renault Talisman 81, 96 215/60R16 A13 A14 A18 A58 RFD 81, 96 215/65R16 A91 B03 Car L05 e11*2007/46*2969*.. 81, 96 225/60R16 A33 Lim S02 81, 96 245/55R16 A01 A12 K2b K8g Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. § 22 51238 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 120 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 9 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich § 22 51238 Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 9 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von § 22 51238 dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 9 K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe § 22 51238 Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 8 von 9 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer § 22 51238 des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 2. Dezember 2016 § 22 51238 Schmidt 00261231.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim