Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                               QM Nr.:39020711504

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            EASY-R
             Typ                               EASY-R 167
             Radgröße                          7,0J x 16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          EASY-R 167 PCD 5x114 / Ø731 /         5/114,3/66,1       42        600    2040
             5x114        66,6

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51238
             Herstellerzeichen                 GMP Group
             Radtyp und Ausführung             EASY-R 167...(s.o)
§ 22 51238




             Radgröße                          7,0J x 16H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                 28
             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100                 -
             S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       115                 -
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       110                 -
             S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       145                 28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Dacia
                                               Nissan
                                               Renault

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster 2WD        63-92         215/65R16                                   A12 A14 A18
             SD/SR                   63-92         225/60R16   A01 K1a K1b                     A58 KOV S02
             e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/60R16   A01 K1a K1b K2b
             e2*2001/116*0323*..;    63-92         245/55R16   A01 K1c K2a K2b
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster 4WD        66-92         215/65R16                                   A12 A14 A18
             SD/SR                   66-92         225/60R16   A01 K1a K1b                     A56 KOV S02
             e2*2001/116*0314*..;    66-92         235/60R16   A01 K1a K1b K2b
             e2*2001/116*0323*..;    66-92         245/55R16   A01 K1c K2a K2b
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Nissan Almera Tino      78            205/55R16   A01 G46                         A12 A14 A18
             V10                     78            205/55R16   X11                             V16 S03
             e9*98/14*0035*..        78-100        205/50R16   R37
                                     78-100        225/45R16   A01 K1b K2b
                                     82-100        205/55R16
             Nissan Juke 2WD         69-147        205/60R16   A13                             A14 A18 A58
§ 22 51238




             F15                     69-147        205/65R16   A12                             B16 V16 S05
             e11*2007/46*0132*..;    69-147        215/60R16   A13
             e3*2007/46*0162*..      69-147        225/55R16   A12
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke 4WD         140, 147      205/60R16   A13                             A14 A18 A56
             F15                     140, 147      205/65R16   A12                             B16 S05
             e11*2007/46*0132*..     140, 147      215/60R16   A13
             - incl. Facelift 2014   140, 147      225/55R16   A12
             Nissan Primera          80-103        205/60R16   A11                             A14 A18 B03
             P12                     80-103        215/55R16   A12                             Car Lim V16
             e11*98/14*0183*..       80-103        225/50R16   A12                             S03
                                     80-103        225/55R16   A01 A12 K45
             Nissan Pulsar           81, 85        195/55R16                                   A12 A14 A18
             C13                     81-140        195/60R16                                   A58 Flh S04
             e9*2007/46*3086*..      81-140        205/55R16
             Nissan X-Trail          104-127       225/60R16   A12                             A14 A18 B03
             T31                     104-127       245/55R16   A01 A12 K25 K42                 S05
             e1*2001/116*0432*..
             - incl. MJ 2011
             Renault Fluence         63-103        205/60R16   A91                             A14 A18 Sth
             Z                       63-103        215/55R16   A12                             S02
             e2*2001/116*0373*..;    63-103        225/55R16   A01 A12 K2b K8f
             e2*2007/46*0010*..      63-103        235/50R16   A01 A12 K2b K6g K8k
             - Limousine             63-103        245/50R16   A01 A12 K2b K6g K8k




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Laguna          81-110        195/60R16   A11 R09 T89 120                 A14 A18 B03
             T                       81-110        205/55R16   A11 R37 T91 T94 120             Car Flh L05
             e2*2001/116*0363*..;    81-110        205/60R16   A11 R37 T91 T92 120             V16 S06
             e2*2007/46*0012*..      81-131        215/55R16   A11 T91 T93 120
                                     81-131        215/60R16   A11 R09 120
                                     81-131        225/50R16   A12 T92 T93 120
                                     81-131        225/55R16   A12 120
             Renault Laguna          96,110        205/55R16   A11 R37 T91 120                 A14 A18 B03
             Coupé                   96,110        205/60R16   A11 R37 T91 120                 Cpe L05 V16
             T                       96-131        215/55R16   A11 T91 120                     S06
             e2*2001/116*            96-131        215/60R16   A11 R09 120
             0363*07-..              96-131        225/50R16   A12 120
                                     96-131        225/55R16   A12 120

             Renault Latitude        81,103        195/60R16   A13 R09 120                     A14 A18 Lim
             T                       81-127        205/60R16   A13 R37 120                     S06
             e2*2001/116*0363*..     81-127        215/55R16   A33 120
                                     81-127        215/60R16   A12 120
                                     81-127        225/55R16   A01 A12 K4h 120
§ 22 51238




             Renault Megane (III)    78-103        205/55R16   A11                             A14 A18 B03
             Z                       78-103        215/50R16   A12                             Cbo V16 S02
             e2*2001/116*0373*..;    78-103        215/55R16   A12
             - Cabriolet             78-103        225/50R16   A01 A12 K2b K4i
             Renault Megane (III)    63-103        205/55R16   A11                             A14 A18 B03
             Z                       63-103        215/50R16   A12                             Car V16 S02
             e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12
             e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A01 A12 K6g
             - Grandtour
             Renault Megane (III)    63-103        205/55R16   A11                             A14 A18 B03
             Z                       63-103        215/50R16   A12                             Cpe Flh V16
             e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12                             S02
             e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A01 A12 K2b K6g
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault Megane (IV)     66-97         195/55R16   A11                             A14 A18 A58
             RFB                     66-97         195/60R16   A11                             Car Flh L05
             e2*2007/46*0546*..      66-97         205/55R16   A31                             V16 S02
                                     66-97         215/55R16   A12
                                     66-97         225/50R16   A01 A12 K8c
             Renault Scénic III      63-103        205/55R16   A13 T91 T92 T94 120             A14 A18 A58
             JZ                      63-103        205/60R16   A13 T92 T96 120                 A60 B03 V16
             e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16   A13 120                         S02
             e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16   A91 T92 T93 120
             - Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16   A91 120
                                     63-103        235/50R16   A12 120
             Renault Talisman        81, 96        215/60R16   A13                             A14 A18 A58
             RFD                     81, 96        215/65R16   A91                             B03 Car L05
             e11*2007/46*2969*..     81, 96        225/60R16   A33                             Lim S02
                                     81, 96        245/55R16   A01 A12 K2b K8g




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 4 von 9

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51238




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
             Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 5 von 9

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§ 22 51238




             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
             mm an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 51238




             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 7 von 9

             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 51238




             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 8 von 9

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 51238




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 9 von 9
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 2. Dezember 2016
§ 22 51238




             Schmidt                                                                      00261231.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim