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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               W8019
                Radgröße                          8,0Jx19H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                -            W8019 LK114,3 / Ø70,0-Ø66,1           5/114,3/66,1       45        660    2100
                             Nr. 21

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50140
                Herstellerzeichen                 AUTEC GERMANY
                Radtyp und Ausführung             W8019 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx19H2
§ 22 50140*02




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30,5
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
                S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  30
                S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD        63-92         225/45R19                                   A12 A16 A21
                SD/SR                   63-92         235/40R19                                   A58 KOV S03
                e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/40R19   A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD        66-92         225/45R19                                   A12 A16 A21
                SD/SR                   66-92         235/40R19                                   A56 KOV S03
                e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/40R19   A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Nissan Juke 2WD         69-147        225/40R19                                   A12 A16 A21
                F15                     69-147        235/40R19                                   A58 S04
                e11*2007/46*0132*..;
                e3*2007/46*0162*..
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke 4WD         140, 147      225/40R19                                   A12 A16 A21
§ 22 50140*02




                F15                     140, 147      235/40R19                                   A56 S04
                e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/35R19
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke Nismo       157, 160      225/40R19                                   A12 A16 A21
                RS                      157, 160      235/40R19                                   A57 S04
                F15
                e11*2007/46*0132*..
                Nissan Primera          80-103        225/35R19   LK6 T88                         A01 A12 A16
                P12                     80-103        235/35R19   K1a LK6 T88 T91                 A21 Car Lim
                e11*98/14*0183*..       80-103        245/30R19   K1c LK6 T89                     S02
                Nissan X-Trail          104-127       225/45R19                                   A12 A16 A21
                T31                     104-127       235/45R19                                   S04
                e1*2001/116*0432*..     104-127       245/40R19   A01 K25
                - incl. MJ 2011         104-127       245/45R19   A01 G01 K25 R64
                                        110, 127      245/45R19   A01 K25 R34
                Nissan X-Trail          96-130        225/55R19   125                             A12 A16 A21
                T32                     96-130        235/50R19   127                             A57 S04
                e13*2007/46*1456*..     96-130        255/45R19   128
                Renault Espace (V)      96-147        235/50R19   127                             A12 A16 A21
                RFC                     96-147        235/55R19   124                             A58 L06 S06
                e2*2007/46*0470*..      96-147        245/50R19   126
                Renault Fluence         63-103        225/35R19                                   A12 A16 A21
                Z                       63-103        225/40R19                                   Sth S03
                e2*2001/116*0373*..;    63-103        235/35R19   A01 K2b K8f
                e2*2007/46*0010*..      63-103        245/35R19   A01 K2b K8f
                - Limousine
                Renault Laguna          81-131        245/30R19   L05 T89                         A12 A16 A21
                T                       81-131        245/35R19   L05 T89 T93                     Car Flh S05
                e2*2001/116*0363*..;    81-173        235/35R19   L06 T87 T91
                e2*2007/46*0012*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Laguna          125-175        245/30R19   NoD T89                          A12 A16 A21
                Coupé                   81-110         245/30R19   T89 Y16                          Cpe L06 S05
                T                       81-175         235/35R19   T87 T91
                e2*2001/116*            81-177         245/35R19   T89 T93
                0363*07-..
                Renault Latitude        81,103         225/35R19   T88                              A12 A16 A21
                T                       81-127         235/35R19   T91                              Lim S05
                e2*2001/116*0363*..     81-177         225/40R19   T89 T93
                                        81-177         235/40R19   R92 T92 T96
                                        81-177         235/40R19   A01 G81 T92 T96
                                        81-177         245/35R19   A01 K4h T89 T93
                Renault Megane (III)    78-132         225/35R19   T84 T88                          A12 A16 A21
                Z                       78-132         235/35R19   A01 G01 T87 T91                  Cbo S03
                e2*2001/116*0373*..;    78-132         245/30R19   A01 K2b K4i T89
                - Cabriolet
                Renault Megane (III)    63-162         225/35R19   T84 T88                          A12 A16 A21
                Z                       63-162         235/35R19   A01 G01 T87 T91                  Car S03
                e2*2001/116*0373*..;    63-162         245/30R19   A01 K6g T89
                e2*2007/46*0010*..
§ 22 50140*02




                - Grandtour
                Renault Megane (III)    63-162         225/35R19   T84 T88                          A12 A16 A21
                Z                       63-162         235/35R19   A01 G01 T87 T91                  Cpe Flh S03
                e2*2001/116*0373*..;    63-162         245/30R19   A01 K2b K6g T89
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (IV)     66-97          215/35R19   T85                              A12 A16 A21
                RFB                     66-97          225/35R19   T88                              A58 Car Flh
                e2*2007/46*0546*..                                                                  L05 S03
                Renault Megane          151            225/35R19   T88                              A12 A16 A21
                GT(IV)                                                                              A58 Car Flh
                RFB                                                                                 L04 S03
                e2*2007/46*0546*..
                Renault Scenic (III)    63-118         225/40R19   T93                              A12 A16 A21
                JZ                      63-118         235/35R19   T91                              A58 A60 S03
                e2*2001/116*0379*..,    63-118         245/35R19   T93
                e2*2007/46*0011*..
                - Scenic / Gr. Scenic
                Renault Talisman        81-147         225/40R19   A13 R37                          A16 A21 A58
                RFD                     81-147         225/45R19   A90 R37                          Car L05 Lim
                e11*2007/46*2969*..     81-147         235/40R19   A91 R37                          S03
                                        81-147         245/40R19   A12
                Renault Talisman        81-147         245/40R19                                    A12 A16 A16
                4Control                                                                            A21 A58 Car
                RFD                                                                                 L04 Lim S03
                e11*2007/46*2969*..
                - mit Allradlenkung

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 8

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 50140*02




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8
                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 50140*02




                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 8
                G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 50140*02




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 7 von 8
                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).
§ 22 50140*02




                R92    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18
                oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55115514 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 8 von 8
                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis
§ 22 50140*02




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 6. Februar 2017




                Coen                                                                                    00264803.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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