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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51511, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                             Nummer der Genehmigung: 51511                    Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                                   DE- 67454 Haßloch

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   MCR2-8018
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Nummer der Genehmigung: 51511                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51511, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   06.06.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55067117 (2. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Nummer der Genehmigung: 51511                    Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   5 - 10                                                 1. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 51511, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg



                                                                         4

                             Nummer der Genehmigung: 51511                      Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                       Extension No.:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                                   weitere Ausführungen kommen hinzu
                                   further versions are added

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        19.06.2018
                                   Date:
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                    erhältlich ist.
                                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                         Index to the information package

                                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                    -    Beschreibungsunterlagen
                                         Information package
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                       Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 51511                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        28.11.2017                 letztes Änderungsdatum: 19.06.2018
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   MCR2-8018                                                         09.10.2017
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55067117 (1. Ausfertigung)                                        13.11.2017
                                   55067117 (2. Ausfertigung)                                        06.06.2018

                             4.    Beschreibung der Änderungen:
                                   Description of the changes:
                                   siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   see point 13. of the National Type Approval
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 51511, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 51511

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                                                            2
                             Approval No.: 51511, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51511 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55067117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 1 von 3

                             Auftraggeber                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                                              Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                                              67454 Haßloch
                                                              QM-Nr. 49020180804

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           MCR2
                             Typ                              MCR2-8018
                             Radgröße                         8 J x 18 H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                                                  (mm)
                             5C            MCR2-8018 5C / Ø72,6-Ø63,4             5/108/63,4     40    650     2200       1/2017
                             5C            MCR2-8018 5C / Ø72,6-Ø65,1             5/108/65,1     40    650     2200       1/2017
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             MB            MCR2-8018 MB / Ø66,5-Ø57,1             5/112/57,1     45    650     2200       1/2017
                             MB            MCR2-8018 MB / ohne Ring               5/112/66,6     45    650     2200       1/2017
                             5F            MCR2-8018 5F / Ø72,6-Ø60,1             5/114,3/60,1   50    650     2200       1/2017
                             5F            MCR2-8018 5F / Ø72,6-Ø64,1             5/114,3/64,1   50    650     2200       1/2017
                             5F            MCR2-8018 5F / Ø72,6-Ø66,1             5/114,3/66,1   50    650     2200       1/2017
                             5F            MCR2-8018 5F / Ø72,6-Ø67,1             5/114,3/67,1   50    650     2200       1/2017
                             5G            MCR2-8018 5G / Ø72,6-Ø67,1             5/120/67,1     30    650     2200       1/2017
                             5G            MCR2-8018 5G / ohne Ring               5/120/72,6     30    650     2200       1/2017
                             PO            MCR2-8018 PO / ohne Ring               5/130/71,5     45    650     2200       1/2017

                             Kennzeichnung

                             KBA-Nummer                       51511
                             Herstellerzeichen                MOTEC
                             Radtyp und Ausführung            MCR2-8018 (s.o.)
                             Radgröße                         8JX18 H2
                             Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
                             Gießereikennzeichen              TAM
                             Herstellungsdatum                Monat und Jahr

                             Befestigungselemente

                             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

                             Prüfungen

                             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

                             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                             - Biegeumlaufprüfung
                             - Abrollprüfung
                             - Impactprüfung


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51511 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55067117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                    AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                   Seite 2 von 3

                             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                             Anschluß            Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)           Abrollumfang
                             5/108               40                       650                    2200
                             5/108               40                       660                    2100
                             5/112               45                       650                    2200
                             5/114,3             50                       650                    2200
                             5/114,3             50                       660                    2100
                             5/120               30                       650                    2200
                             5/120               30                       660                    2100
                             5/130               45                       650                    2200

                             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                             Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                             5/108               205/40R18                40                     660
                             5/112               205/40R18                45                     660
                             5/114,3             205/40R18                50                     660
                             5/120               205/40R18                30                     660
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             5/130               205/40R18                45                     660

                             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                             Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                             5/108               285/60R18                40                     660
                             5/130               285/60R18                45                     660

                             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                             - Salzsprühtest

                             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
                             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 108/5-ET40-5C betrug 8,618 kg.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Institutionen durchgeführt:
                             TÜV Rheinland Malaysia, Shah Alam ab September 2017
                             TÜV Pfalz Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab September 2017

                             Hinweise zum Sonderrad:

                             Für die Ausführung PO (5/130/71,5 ET 45) wurde keine Verwendung festgelegt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                             Bedingungen zu verwenden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51511 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55067117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                   Seite 3 von 3

                             Anlagen

                             Beschreibung                      -                                09.10.2017
                             Radzeichnung                      MCR2-8018                        15.05.2017
                                                               mit Änderung vom                 14.07.2017
                             Verwendungen                      Anlagen 1-10

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                             Bedenken.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 6. Juni 2018
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Tufan                                                                00296579.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51511 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                    Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                                               Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                                               67454 Haßloch
                                                               QM-Nr. 49020180804

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            MCR2
                             Typ                               MCR2-8018
                             Radgröße                          8JX18 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             5F           MCR2-8018 5F / Ø72,6-Ø66,1            5/114,3/66,1       50        650    2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51511
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                 MOTEC
                             Radtyp und Ausführung             MCR2-8018 (s.o.)
                             Radgröße                          8JX18 H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
                             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
                             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Dacia
                                                               Nissan
                                                               Renault

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51511 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                    Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Duster (I) 2WD     63-92        225/50R18                                          A12 A16 A19
                             SD/SR                    63-92        235/45R18                                          A58 KOV S02
                             e2*2001/116*0314*..;     63-92        235/50R18    A01 K1a K1b
                             e2*2001/116*0323*..;     63-92        245/45R18
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Duster (I) 4WD     66-92        225/50R18                                          A12 A16 A19
                             SD/SR                    66-92        235/45R18                                          A56 KOV S02
                             e2*2001/116*0314*..;     66-92        235/50R18    A01 K1a K1b
                             e2*2001/116*0323*..;     66-92        245/45R18
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Duster (II) 2WD    66-92        225/50R18                                          A12 A16 A19
                             SR (SR*H..)              66-92        235/45R18                                          A58 F23 KOV
                             e2*2001/116*             66-92        245/45R18                                          S04
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             0323*43-..;
                             e2*2007/46*0013*12-..
                             - ab Modell 2018
                             Dacia Duster (II) 4WD    80, 84, 92   225/50R18                                          A12 A16 A19
                             SR (SR*H..)              80, 84, 92   235/45R18                                          A56 F24 KOV
                             e2*2001/116*             80, 84, 92   245/45R18                                          S04
                             0323*43-..;
                             e2*2007/46*0013*12-..
                             - ab Modell 2018
                             Nissan Murano            140,188      235/60R18    127                                   A12 A16 A19
                             Z51                      140,188      245/60R18    126                                   S03
                             e1*2001/116*0478*..      140,188      255/55R18    128
                             Renault Clio (IV) R.S.   147, 162     205/40R18    K6g K8h T86                           A01 A12 A16
                             R                        147, 162     215/35R18    K6g K8h T84                           A19 A58 Flh
                             e2*2001/116*                                                                             S04
                             0327*51-..
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ MCR2-8018
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 5 von 5

                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. Juni 2018




                             Tufan                                                                   00296494.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             Hinweisblatt „Radabdeckung“

                             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                             erhältlich sind, gem. den Auflagen

                             K1a, K1b, K1c und
                             K2a, K2b, K2c

                             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                             kleben.

                                                                         Vorderachse
§ 22 51511, Erweiterung 01




                             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                                         Hinterachse




                             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte