Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 07
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
WF7070
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 07
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
23.08.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0179-14-MURD/N7
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 20
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 07
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 29.08.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 49846, Erweiterung 07
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF7070/FN2X FN2X ohne 66,1 670 2254 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
§ 22 49846, Erweiterung 07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N18
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R17 96 11A; 24J Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 241; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/60R17 96 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F15; P12
Zubehör : N225521-C, N225519-C
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : C13; V37; V10; A33; T32; T30; A32; F15; J10; T31
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör : N18
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32
108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
110 Nm für Typ : A33; V10
113 Nm für Typ : C13; J10; J11
118 Nm für Typ : F15
130 Nm für Typ : F15
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 225/55R17 97 12R erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 12R 140 Nm; INFINITI Q50;
225/65R17 102 12A; 54A Limousine;
235/50R17 96 11A; 12A; 27H Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 27H Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 71K; 723; 73C;
§ 22 49846, Erweiterung 07
27H 74D; 740; 76S; 76T;
245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 83F
27H
255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;
26P; 27F
255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248;
26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 215/50R17 91 Schrägheck; 4-türig;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 147 215/55R17 94 12A; 51A; 71K; 723;
235/50R17 96 11A; 24J; 270 729; 73C; 74D
F15 e11*2007/46*0132*.. 140 - 157 205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
215/55R17 94 11A; 26P 73C; 74D; 76S
225/50R17 94 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 225/45R17-90 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
142 225/45R17 11A; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12K; 51A; 71K; 723;
225/50R17 94 11A; 367 73C; 74D
147 215/55R17 51G
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 51G Kombi; Stufenheck;
225/45R17 90 Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NISSAN Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/60R17 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
§ 22 49846, Erweiterung 07
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 12R Nissan Qashqai kurz;
225/55R17 97 12A Nissan Qashqai +2
235/55R17 99 12A (lang); Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/60R17 51G Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71K;
235/50R17 96 723; 73C; 74D
235/55R17 99
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17 102 12O Allradantrieb;
235/60R17 102 12O Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88 12R Frontantrieb;
205/50R17 89 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A 51A; 71K; 723; 73C;
215/50R17 91 11A; 12A; 246; 26P 74D
225/45R17 91 12A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y
Zubehör : N225521-C, N225519-C
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49846, Erweiterung 07
für Typ : RZG
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SR; JZ; RFE; Z; RFD; R; RFB
Zubehör : N18
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR
108 Nm für Typ : RZG; Y
110 Nm für Typ : RFE
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85 Clio 4 ab Mj. 2012;
205/45R17 84W 11A; 248 Schrägheck; Clio RS;
215/40R17 83W 11A; 24M; 245; 27H Clio RS TROPHY;
215/45R17 87 11A; 24M; 245; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94 12N Allradantrieb;
215/60R17 96 12N Frontantrieb;
225/55R17 97 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 130 225/65R17 101 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/60R17 102 12O 51A; 71K; 723; 73C;
235/65R17 104 12A 74D; 76S; 77E
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17 51G Allradantrieb;
235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/60R17 96 11A; 248 Duster ab MJ2017;
225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/60R17 96 Duster bis MJ2017;
225/55R17 97 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 07
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/60R17 96 11A; 24J Duster bis MJ2017;
225/55R17 97 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 241; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Kombi;
215/45R17 91 11A; 26P Schräghecklimousine;
66 - 151 225/45R17 91 11A; 26N; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/50R17 91W 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 27B J-Cross; X-Mod;
225/45R17 91W 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 27B 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
76S
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Seite: 6 von 19
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 22B 130 Nm; Scenic; Grand
215/55R17 94 11A; 22B Scenic; kurzer
63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 5GG Radstand; langer
225/45R17-93W 11A; 22B Radstand;
225/50R17 94 11A; 22B; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
78 - 132 205/50R17 89W 130 Nm; Cabrio;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 07
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 12R; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 88 12R 130 Nm; Limousine; 4-
225/45R17 91 12R türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 130 Nm; Fluence
215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig;
215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Kombi;
63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/50R17 91 12O Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 215/55R17 90 12A Frontantrieb;
215/60R17 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 147 225/50R17 94 12R 51A; 71K; 723; 73C;
225/55R17 97 12A 74A; 76S; 77E
235/50R17 96 11A; 12A; 26N; 26P
235/55R17 99 11A; 12A; 26N; 26P
245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26N;
26P; 27H
§ 22 49846, Erweiterung 07
255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;
26B; 26J; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 49846, Erweiterung 07
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49846, Erweiterung 07
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§ 22 49846, Erweiterung 07
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 07
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
§ 22 49846, Erweiterung 07
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*..
Handelsbez.: JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 310 14 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26J x = 290 y = 260 30 VA
27H x = 270 y = 330 8 HA
27F x = 270 y = 330 30 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 375 y = 310 20 VA
§ 22 49846, Erweiterung 07
26N x = 375 y = 310 8 VA
27F x = 265 y = 230 25 HA
27H x = 265 y = 230 8 HA