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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47848 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            B24
                             Typ                               B24-809
                             Radgröße                          8Jx19EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W4            B24-809 W4/                          5/114,3/66,1        50          780    2250
                                           BA13 N23 Ø72,6xØ66,1
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        47848
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B24-809 (s.o.)
                             Radgröße                          8Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                                       Brock Typ: ZS2C ww
                                       Brock Typ: ZS2 DIV-004
                             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                                       Brock Typ: ZS1C
                             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   28
                                       Brock Typ: ZS1C

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   34
                                       Brock Typ: D2


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47848 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 7

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Dacia
                                                           Nissan
                                                           Renault


                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Duster (I) 4WD      66-92         225/45R19                                       A12 A21 A56
                             SD/SR                     66-92         235/40R19                                       A99 KOV S02
                             e2*2001/116*0314*..;      66-92         245/40R19
                             e2*2001/116*0323*..;
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/45R19                                       A12 A21 A58
                             SR (SR*H..)               66-110        235/40R19                                       A99 F23 KOV
                             e2*2001/116*              66-110        235/45R19                                       S03
                             0323*43-..;               66-110        245/40R19
                             e2*2007/46*0013*12-..
                             - ab Modell 2018
                             Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/45R19                                       A12 A21 A56
                             SR (SR*H..)               80-110        235/40R19                                       A99 F24 KOV
                             e2*2001/116*0323*43-..;   80-110        235/45R19                                       S03
                             e2*2007/46*0013*12-..     80-110        245/40R19
                             - ab Modell 2018
                             Nissan Murano             140,188       235/55R19                                       A12 A21 A99
                             Z51                       140,188       255/50R19                                       S04
                             e1*2001/116*0478*..       140,188       255/55R19
                             Renault Fluence           63-103        225/35R19                                       A12 A21 A99
                             Z                         63-103        225/40R19                                       Sth S02
                             e2*2001/116*0373*..;      63-103        235/35R19
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Limousine
                             Renault Latitude          81,103        225/35R19    T88                                A12 A21 A99
                             T                         81-127        235/35R19    T91                                Lim S01
                             e2*2001/116*0363*..       81-177        225/40R19    T89 T93
                                                       81-177        235/40R19    R92 T92 T96
                                                       81-177        235/40R19    A01 G81 T92 T96
                                                       81-177        245/35R19    T89 T93
                             Renault Megane (III)      78-132        225/35R19    T84 T88                            A12 A21 A99
                             Z                         78-132        235/35R19    A01 G01 T87 T91                    Cbo S02
                             e2*2001/116*0373*..;
                             - Cabriolet




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47848 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Megane (III)        63-162       225/35R19    T84 T88                               A12 A21 A99
                             Z                           63-162       235/35R19    A01 G01 T87 T91                       Car S02
                             e2*2001/116*0373*..;
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Grandtour
                             Renault Megane (III)        63-162       225/35R19    T84 T88                               A12 A21 A99
                             Z                           63-162       235/35R19    A01 G01 T87 T91                       Cpe Flh S02
                             e2*2001/116*0373*..;
                             e2*2007/46*0010*..
                             - Fließheck
                             - Coupé
                             Renault Scenic (III)        63-118       225/40R19    T93                                   A12 A21 A58
                             JZ                          63-118       235/35R19    T91                                   A60 A99 S02
                             e2*2001/116*0379*..,
                             e2*2007/46*0011*..
                             - Scenic / Gr. Scenic
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             Renault Talisman            81-165       225/40R19    A33 R37                               A21 A58 A99
                             RFD                         81-165       225/45R19    A91 R37                               Car L05 Lim
                             e11*2007/46*2969*00-07;     81-165       235/40R19    A90 R37                               S02
                             e2*2007/46*0653*..          81-165       245/40R19    A12
                             Renault Talisman 4Control   81-165       245/40R19                                          A12 A16 A21
                             RFD                                                                                         A58 A99 Car
                             e11*2007/46*2969*00-07;                                                                     L04 Lim S02
                             e2*2007/46*0653*..
                             - mit Allradlenkung




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R92     Diese Rad-Reifen-Kombination(en) ist/sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
                             Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47848 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55096509 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2+ Typ B24-809
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 47848, Erweiterung 04




                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. März 2020




                             Bohlander                                                                        00340751.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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