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							Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                        : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan
                                            International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)       (mm)     datum
F3 66,1             F3                          Ø66,1-N-Ø76               66,1                     865     2450    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : N18


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:      LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/35R20 90 54A                                   Duster bis MJ2017;
               e2*2007/46*0030*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*..,   63 - 92     225/35R20 90    11A; 245; 54A              Duster bis MJ2017;
               e2*2007/46*0030*..                                                            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : N8
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : Z51
                                           118 Nm für Typ : F15
                                           140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100          54A                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                 245/35R20 95                               140 Nm; INFINITI Q50;
                                                 245/40R20 95                               Limousine;
                                                 245/45R20 99     54A                       Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                            83F

Verkaufsbezeichnung:      NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 245/30R20 86           11A; 270                  Schrägheck; 4-türig;
             e5*2007/46*1031*..   81 - 160 225/35R20 90                                     Frontantrieb;
                                           235/35R20 88           11A; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101          11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : SR; RFD
Zubehör                                  : N18


Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : T
Zubehör                                  : N17


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : SR
                                           130 Nm für Typ : RFD; T
                                           145 Nm für Typ : T
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/35R20 90W 5GA; 54F                            Latitude (Stufenheck);
                                          245/30R20 90W 5GA                                 Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
T              e2*2001/116*0363*..    81 - 175 225/35R20 90Y 5GA; 54F                       Coupe; Frontantrieb;
                                               245/30R20 90Y 11A; 245; 5GA; 54F             Allradlenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
T              e2*2001/116*0363*..,   81 - 175 225/35R20 90Y 5GA; 54F                       Kombi; Schrägheck;
               e2*2007/46*0012*..              245/30R20 90Y 11A; 24M; 5GA; 54F             Frontantrieb; nicht
                                                                                            Allradlenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/35R20 90             54A                       Duster bis MJ2017;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
SR             e2*2001/116*0323*..    63 - 92   225/35R20 90      11A; 245; 54A             Duster bis MJ2017;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/35R20        90W                             Kombi; Limousine;
             e2*2007/46*0653*..            245/30R20        90W 11A; 26P                    Frontantrieb;
                                  81 - 165 235/35R20        92W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R20        95  11A; 26P                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      RENAULT
        Fahrzeugtyp:     RFD
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0653*..
        Handelsbez.:     TALISMAN

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 270                     VA
              26P                      x = 240             y = 220                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 270              8                 VA
              26J                    x = 290       y = 270             30                 VA
              27H                    x = 290       y = 320              8                 HA
              27F                    x = 290       y = 320             27                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      RENAULT
        Fahrzeugtyp:     RFD
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2969*..
        Handelsbez.:     TALISMAN

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 270                     VA
              26P                      x = 240             y = 220                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 270              8                 VA
              26J                    x = 290       y = 270             30                 VA
              27H                    x = 290       y = 320              8                 HA
              27F                    x = 290       y = 320             27                 HA
						
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