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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                                 Hans-Geiger-Str. 15
                                                 DE-67661 Kaiserslautern
                                                 QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            GT5
               Typ                               GT5-8520
               Radgröße                          8.5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               W4           GT5-8520 W4 / Ø72,5 / Ø66,1            5/114,3/66,1       48        900    2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55236
               Herstellerzeichen                 TEC
               Radtyp und Ausführung             GT5-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8.5Jx20H2
§22 55236*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
               S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
               S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   26

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20                                   A12 A14 A18
               SD/SR                   63-92         235/35R20                                   A58 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   A01 K1a K1b
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20                                   A12 A14 A18
               SD/SR                   66-92         235/35R20                                   A56 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   A01 K1a K1b
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20                                   A12 A14 A18
               SR (SR*H..)             66-110        235/35R20                                   A58 F23 KOV
               e2*2001/116*            66-110        235/40R20                                   S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20                                   A12 A14 A18
§22 55236*00




               SR (SR*H..)             66-110        235/35R20                                   A58 F23 KMV
               e2*2001/116*            66-110        235/40R20                                   S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20                                   A12 A14 A18
               SR (SR*H..)             80-110        235/35R20                                   A56 F24 KOV
               e2*2001/116*            80-110        235/40R20                                   S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20                                   A12 A14 A18
               SR (SR*H..)             80-110        235/35R20                                   A56 F24 KMV
               e2*2001/116*            80-110        235/40R20                                   S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/35R20                                   A12 A14 A18
               F15                                                                               A58 S03
               e11*2007/46*0132*..;
               e3*2007/46*0162*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      225/35R20                                   A12 A14 A18
               F15                     140, 147      235/35R20                                   A56 S03
               e11*2007/46*0132*..,    140, 147      245/30R20   A01 K2b
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      225/35R20                                   A12 A14 A18
               RS                                                                                A57 S03
               F15
               e11*2007/46*0132*..,
               e5*2007/46*1031*..
               Nissan Murano (II)      140, 188      235/55R20                                   A12 A14 A18
               Z51                     140, 188      245/50R20                                   S03
               e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20
                                       140, 188      255/50R20   A01 K2b
                                       140, 188      265/45R20
                                       140, 188      275/45R20   A01 K2b
               Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                   A12 A14 A18
               RFC                     96-165        245/45R20                                   A58 L06 S02
               e2*2007/46*0470*..
               Renault Fluence         63-103        235/30R20                                   A12 A14 A18
               Z                                                                                 Sth S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine
§22 55236*00




               Renault Latitude        81,103        235/30R20   T88                             A12 A14 A18
               T                       81-127        225/35R20   T90                             Lim S04
               e2*2001/116*0363*..     81-127        235/35R20   A01 G81 T88 T92
                                       81-127        245/30R20   A01 K4h T90
               Renault Megane (III)    63-103        225/30R20   R70 T85                         A12 A14 A18
               Z                       63-162        235/30R20   A01 G01 K2b K6g T88             Cpe Flh S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (III)    63-103        225/30R20   R70 T85                         A12 A14 A18
               Z                       63-162        235/30R20   A01 G01 K6g T88                 Car S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Grandtour
               Renault Megane (III)    78-103        225/30R20   R70 T85                         A12 A14 A18
               Z                       78-132        235/30R20   A01 G01 K2b K4i T88             Cbo S01
               e2*2001/116*0373*..;
               - Cabriolet
               Renault Megane R.S.     205, 221      235/30R20   T88                             A12 A14 A18
               (IV)                    205, 221      245/30R20   A01 K8c T90                     A58 Flh L06
               RFB                                                                               S01
               e2*2007/46*0546*..
               Renault Talisman        81-165        225/35R20   R37                             A12 A14 A18
               RFD                     81-165        235/35R20   R37                             A58 Car L05
               e11*2007/46*            81-165        245/35R20                                   Lim S01
               2969*00-07;             81-165        255/30R20
               e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Talisman       81-165        245/35R20                                           A12 A14 A18
               4Control               81-165        255/30R20                                           A58 Car L04
               RFD                    81-165        255/35R20                                           Lim S01
               e11*2007/46*
               2969*00-07;
               e2*2007/46*0653*..
               - mit Allradlenkung


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55236*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8
               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 55236*00




               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 8
               G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55236*00




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55236*00




               Stufenheck.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. März 2024
§22 55236*00




               Wagner                                                               00424921.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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