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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         GT5
               Typ                            GT5-8019
               Radgröße                       8.0Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                W4            GT5-8019 W4 / Ø72,5 / Ø66,1         5/114,3/66,1      50         800      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55233
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT5-8019 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 55233*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              26             ZP 029
                S02   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              ZP 027
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              26             ZP 029
                S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        115              26             ZP 029
                S05   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        145              28,2           ZP 028

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD       63-92         225/45R19                                      A12 A14 A18
               SD/SR                      63-92         235/40R19                                      A58 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;       63-92         245/40R19
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD       66-92         225/45R19                                      A12 A14 A18
               SD/SR                      66-92         235/40R19                                      A56 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;       66-92         245/40R19
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD      66-110        225/45R19                                      A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                66-110        235/40R19                                      A58 F23 KOV
               e2*2001/116*               66-110        235/45R19                                      S03
               0323*43-..;                66-110        245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
§22 55233*03




               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD      66-110        225/45R19                                      A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                66-110        235/40R19                                      A58 F23 KMV
               e2*2001/116*               66-110        235/45R19                                      S03
               0323*43-..;                66-110        245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD      80-110        225/45R19                                      A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                80-110        235/40R19                                      A56 F24 KOV
               e2*2001/116*               80-110        235/45R19                                      S03
               0323*43-..;                80-110        245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD      80-110        225/45R19                                      A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                80-110        235/40R19                                      A56 F24 KMV
               e2*2001/116*               80-110        235/45R19                                      S03
               0323*43-..;                80-110        245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Nissan Murano (II)         140,188       235/55R19                                      A12 A14 A18
               Z51                        140,188       255/50R19                                      S02
               e1*2001/116*0478*..        140,188       255/55R19




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Fluence             63-103       225/35R19                                      A12 A14 A18
               Z                           63-103       225/40R19                                      Sth S01
               e2*2001/116*0373*..;        63-103       235/35R19
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine
               Renault Latitude            81,103       225/35R19        T88                           A12 A14 A18
               T                           81-127       235/35R19        T91                           Lim S05
               e2*2001/116*0363*..         81-177       225/40R19        T89 T93
                                           81-177       235/40R19        R92 T92 T96
                                           81-177       235/40R19        A01 G81 T92 T96
                                           81-177       245/35R19        T89 T93
               Renault Megane (III)        63-162       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
               Z                           63-162       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Cpe Flh S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (III)        63-162       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
§22 55233*03




               Z                           63-162       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Car S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Grandtour
               Renault Megane (III)        78-132       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
               Z                           78-132       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Cbo S01
               e2*2001/116*0373*..;
               - Cabriolet
               Renault Megane R.S. (III)   184-201      225/35R19        T88                           A12 A14 A18
               Z                           184-201      235/35R19        A01 K1b K2b K4v K6w T91       Cpe KMV S01
               e2*2001/116*0373*..         184-201      245/30R19        A01 K1a K1b K2b K4h K4v K6i
               - Sport Coupé R.S.                                        K6w T89
               Renault Megane R.S. (IV)    205, 221     235/35R19        A94 T91                       A14 A18 A58
               RFB                         205, 221     245/30R19        A12 T89                       Flh L06 S01
               e2*2007/46*0546*..          205, 221     245/35R19        A12
               Renault Scenic (III)        63-118       225/40R19        T93                           A12 A14 A18
               JZ                          63-118       235/35R19        T91                           A58 A60 S01
               e2*2001/116*0379*..,
               e2*2007/46*0011*..
               - Scenic / Gr. Scenic
               Renault Scenic E-Tech (V)   55           225/50R19                                      A12 A14 A18
               RCB                         55           235/50R19        A01 K1c                       A58 S04
               e2*2018/858*00018*07-..     55           245/45R19
               - Electric                  55           255/45R19        A01 K1c K3v
               Renault Talisman            81-165       225/40R19        A33 R37                       A14 A18 A58
               RFD                         81-165       225/45R19        A91 R37                       Car L05 Lim
               e11*2007/46*                81-165       235/40R19        A90 R37                       S01
               2969*00-07;                 81-165       245/40R19        A12
               e2*2007/46*0653*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Talisman 4Control 81-165         245/40R19                                        A12 A14 A16
                RFD                                                                                       A18 A58 Car
                e11*2007/46*                                                                              L04 Lim S01
                2969*00-07;
                e2*2007/46*0653*..
                - mit Allradlenkung

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§22 55233*03




               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 9

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
§22 55233*03




               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, &).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 9
               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G81       Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
               zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55233*03




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4v       An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
               Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
               Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 9
               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 55233*03




               R92      Diese Rad-Reifen-Kombination(en) ist/sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
               Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 9
               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 55233*03




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55233 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016824 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 9 von 9

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 19. Februar 2025




               Wagner                                                                               00441899.DOCX
§22 55233*03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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