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							GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         OXIGIN OX 18_E
Typ                            OXIGIN OX 18_E 9020
Radgröße                       9.0JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)
 J             OXIGIN OX 18_E 9020 J / BA13 N23 5/114,3/66,1      45         760      2300
               Ø72.6x66.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100138
Herstellerzeichen              AD VIMOTION GERMANY
Radtyp und Ausführung          OXIGIN OX 18_E 9020 (s.o.)
Radgröße                       9.0JX20H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M12x1,5                  Kegel 60°             110                   28
 S02   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°             130                   28
 S03   Mutter M12x1,25                   Kegel 60°             110                   -
 S04   Mutter M12x1,25                   Kegel 60°             110                   -
 S05   Schraube M12x1,5                  Kegel 60°             105                   28
 S06   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°             145                   28
 S07   Schraube M12x1,5                  Kegel 60°             115                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 4WD       66-92         235/35R20        K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
SD/SR                      66-92         245/35R20        K1c K2a K2b K3s               A18 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..;                                                                    S01
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD      66-110        235/35R20        K1a K1b K2c                   A01 A12 A14
SR (SR*H..)                66-110        235/40R20        K1a K1b K2c K3s               A18 A58 F23
e2*2001/116*               66-110        245/35R20        K1c K2c                       KOV S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD      66-110        235/35R20                                      A12 A14 A18
SR (SR*H..)                66-110        235/40R20        A01 K3s                       A58 F23 KMV
e2*2001/116*               66-110        245/35R20        A01 K1a K1b K2b               S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD      80-110        235/35R20        K1a K1b K2c                   A01 A12 A14
SR (SR*H..)                80-110        235/40R20        K1a K1b K2c K3s               A18 A56 F24
e2*2001/116*               80-110        245/35R20        K1c K2c                       KOV S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD      80-110        235/35R20                                      A12 A14 A18
SR (SR*H..)                80-110        235/40R20        A01 K3s                       A56 F24 KMV
e2*2001/116*               80-110        245/35R20        A01 K1a K1b K2b               S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Nissan Ariya               45, 90        235/45R20        T00 T96                       A12 A14 A18
FE0E                       45, 90        245/45R20                                      A57 S04
e13*2018/858*              45, 90        255/45R20
00237*..                   45, 90        265/40R20
- Elektro                  45, 90        265/45R20        A01 K3v
Nissan Murano (II)         140,188       255/45R20        K2b                           A01 A12 A14
Z51                        140,188       255/50R20        K1c K2a K2b                   A18 S03
e1*2001/116*0478*..        140,188       265/45R20        K1a K2b
                           140,188       275/45R20        K1a K1b K2b




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Qashqai (III)       103, 116      235/45R20                                      A12 A14 A18
J12                                                                                     A58 F23 NoE
e9*2018/858*11042*..                                                                    NoP S07
- ohne e-Power
- incl. Facelift 2024
Nissan Qashqai (III)       103, 116      235/45R20                                      A12 A14 A18
J12                                                                                     A57 F24 NoE
e9*2018/858*11042*..                                                                    NoP S07
- ohne e-Power
- incl. Facelift 2024
Nissan Qashqai (III) e-    116           235/45R20                                      A12 A14 A18
Power                                                                                   A58 F23 S07
J12
e9*2018/858*11042*..
- incl. Facelift 2024
Nissan Qashqai (III) e-    116           235/45R20                                      A12 A14 A18
Power                                                                                   A58 F24 S07
J12
e9*2018/858*11042*..
- incl. Facelift 2024
Renault Austral            96-116        235/45R20                                      A12 A14 A18
RHN                        96-116        245/40R20                                      A58 F23 NoE
e9*2018/858*30002*..                                                                    NoP S01
Renault Espace (V)         96-165        235/45R20                                      A12 A14 A18
RFC                        96-165        245/45R20                                      A58 L06 S02
e2*2007/46*0470*..
Renault Latitude          81,103         235/30R20        K4h R70 T88                   A01 A12 A14
T                         81-127         225/35R20        K4h T90                       A18 Lim S06
e2*2001/116*0363*..       81-127         235/35R20        G81 K4h T88 T92
                          81-127         245/30R20        K4h T90
Renault Scenic E-Tech (V) 55             235/45R20        K1c K3v                       A01 A12 A14
RCB                       55             245/40R20        K1c K3v                       A18 A58 S07
e2*2018/858*00018*07-.. 55               255/40R20        K1c K3v K5v K7a
- Electric
Renault Talisman          81-165         225/35R20        R37                           A12 A14 A18
RFD                       81-165         235/35R20        R37                           A58 Car L05
e11*2007/46*              81-165         245/35R20                                      Lim S01
2969*00-07;               81-165         255/30R20        A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..        81-165         255/35R20        A01 K2b K8g
Renault Talisman 4Control 81-165         245/35R20        K8g                           A01 A12 A14
RFD                       81-165         255/30R20        K2b K8k                       A18 A58 Car
e11*2007/46*              81-165         255/35R20        K2b K8k                       L04 Lim S01
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 5 von 8
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G81       Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 6 von 8
K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 7 von 8
Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. August 2025




Wagner                                                                                00452953.DOCX JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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