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							Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                     Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TRBP2BP38B601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      05/11
TRBP2BP38D601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      09/09
TRBP2BP38601           PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      04/08
TRBP2SA38B601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      04/08
TRBP2SA38D601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      09/09
TRBP2SA38601           PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   615    2007      04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : RENAULT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; LA
                                               100 Nm für Typ : B; B56; JA; K56
                                               105 Nm für Typ : SR
                                               110 Nm für Typ : M; P; R
                                               125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                               130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..         48 - 102 195/50R16 84        11A; 24J; 24M             Nicht Kombi
                                                  205/45R16 83                                  (Grandtour);
                                                  215/45R16 86        11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                4GS
R              e2*2001/116*0327*..       48 - 82    195/50R16 84      11A; 24J; 24M             Nur Kombi
                                                    205/45R16 83      11A; 24J; 24M             (Grandtour);
                                                    205/50R16 87      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                    215/45R16 86      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/45R16 89      11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                4GS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 195/50R16 88          11A; 24M                    Nicht Logan Express;
               e2*2007/46*0013*..
                                               195/55R16 87     11A; 24M                    Nicht Logan Pick-Up;
                                               205/50R16 87     11A; 24M                    Nicht Lodgy; Kombi;
                                               225/45R16 89     11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 77   195/50R16 84     5EA                         Stufenheck;
                                               195/55R16 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R16 87     11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86     5EM                         725; 73C; 74A; 74U
                                               225/45R16 89     11A; 24M
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    195/50R16 84     11A; 24J; 24M               Nicht Sandero
               e2*2007/46*0013*..
                                               195/55R16 87     11A; 24J; 24M               Stepway; Schrägheck;
                                               205/50R16 87     11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                               205/55R16 91     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89     11A; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74U
                                               225/50R16 92     11A; 24C; 24D; 57T

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82       185/55R16 87     56G                         Modus (kurzer
                                               195/45R16 84                                 Radstand); Grand
                                               195/50R16 84     11A; 24J; 24M               Modus (langer
                                               205/45R16 83                                 Radstand);
                                               205/50R16 87     11A; 24J; 24M; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            4GS

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B            e2*98/14*0126*..  120 - 124 195/45R16              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R16 83           11A; 22B                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.., 61 - 84 205/50R16-87             REB; 11A; 21B; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0012*..                                 22F; 24C; 24M; 5ET          12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R16 91     REC; 11A; 21B; 22B;         725; 73C; 74A; 74U
                                                                22F; 24C; 24M
                                               215/45R16-86     REB; 11A; 22B; 22F;
                                                                24C; 24M; 5EM
                                               225/45R16-89     REB; 11A; 21B; 22B;
                                                                22F; 24C; 24M; 685
                                               225/50R16-92     REC; 11A; 21B; 22B;
                                                                22F; 24C; 24M; 57T
                                     66 - 84   225/40R16-85     REB; 11A; 22B; 22F;
                                                                24C; 24M; 5EG; 66D



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:    RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          G638             61 - 83 205/50R16-86              REB; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22F; 24C; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R16-86      REB; 11A; 22B; 22F;      725; 73C; 74A; 74U
                                                                24C; 24M
                                              225/40R16-85      REB; 11A; 22B; 22F;
                                                                24C; 24M; 66D
                                              225/45R16-89      REB; 11A; 21B; 22B;
                                                                22F; 24C; 24M; 685
K56            e2*93/81*0011*..,    61 - 84   205/50R16-87      REB; 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0011*..                                 685                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R16 91      REC; 11A; 21B; 22B;      725; 73C; 74A; 74U
                                                                22F; 24J; 24M
                                              225/45R16-89      REB; 11A; 21B; 22B;
                                                                22F; 24J; 24M; 685
                                    66 - 69   205/50R16-87      REB; Nur bis 1090kg zul.
                                                                Achslast; 11A; 21B; 22B;
                                                                22F; 24J; 24M
                                              215/45R16-86      REB; Nur bis 1060kg zul.
                                                                Achslast; 11A; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 84 195/45R16-80             11A; 22D; 5DA               Frontantrieb;
               e2*98/14*0010*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
DA             e2*93/81*0009*..,                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0009*..                                                             725; 73C; 74A; 74U;
LA             e2*93/81*0072*..,                                                            RE8; 4LW; 4QG
               e2*98/14*0072*..
BA             e2*93/81*0010*..,    101 - 108 195/50R16         11A; 21B; 22B; 51G          Frontantrieb;
               e2*98/14*0010*..               205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            4KL; 4RP
EA             e2*93/81*0103*..,    66 - 84   195/45R16-80      5DA                         Frontantrieb;
               e2*98/14*0103*..               205/45R16-83                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            RE8; 4LJ; 4QU
M              e2*98/14*0272*..     60 - 120 205/55R16 91                                   Kombi (Grandtour);
                                             215/55R16 93                                   Cabrio; Stufenheck;
                                             225/50R16 92       11A; 24J; 24M               Steilheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            76U; 4AV




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 55 - 66 205/45R16-87             RE1; 11A; 24M; 367; 63H nur bis
               e2*98/14*0068*..                                                          e2*98/14*0068*11;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                         4KY; 4PA
JA             e2*98/14*0068*..      47 - 103 195/55R16 87      11A; 22B; 22L; 367       ab e2*98/14*0068*12;
                                              205/50R16         11A; 22B; 22L; 24J; 24M; Frontantrieb;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                         4AV

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 120 205/55R16 91                                      kurzer Radstand;
                                          215/55R16 93                                      langer Radstand;
                                          225/50R16 92                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 120 205/60R16 92          54F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            4CD

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R16 80                                       erhöhtes
                                         195/45R16 80                                       Anzugsmoment 125
                                                                                            Nm;
                                               205/40R16 83     11A; 21P; 22M; 245          Nur Wind; Cabrio;
                                               205/45R16 83     11A; 22M; 245               Frontantrieb;
                                               215/40R16 82     11A; 21P; 22M; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            740; 76U
N              e2*2001/116*0359*..   43 - 75   195/40R16 80                                 erhöhtes
                                               195/45R16 80                                 Anzugsmoment 125
                                                                                            Nm;
                                                                                            Nur Twingo;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 77 01 478 868 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0009*..,e2*98/14*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4KY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0068*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0103*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0009*..,e2*98/14*0010*..,e2*98/14*0072*..) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0068*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.




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4QG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0009*..,e2*93/81*0010*..,e2*93/81*0072*..) ist nicht zulässig. Es kann
     ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0103*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0009*..,e2*93/81*0010*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 26 RENAULT                                                Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.