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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TREH2KA35D601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      10/09
TREH2KA35O601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      01/12
TREH2KA35W601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      03/09
TREH2KA35601           PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      05/09
TREH2SA35D601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      10/09
TREH2SA35O601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      01/12
TREH2SA35W601          PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      03/09
TREH2SA35601           PCD100 ET35                 ohne                     60,1                   560    1890      05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : RENAULT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53
                                               100 Nm für Typ : B; B56; C06; JA
                                               105 Nm für Typ : SR
                                               125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88                                          Logan MCV (Kombi);
               e2*2007/46*0013*..
                                                    195/65R14 89      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J
SR             e2*2001/116*0323*..       50 - 64    165/80R14         51G                       Stufenheck;
                                                    175/70R14 84      5EA; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/70R14 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/65R14 89                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 65         165/80R14 85                                Nicht Sandero
               e2*2007/46*0013*..
                                                    175/70R14 84                                Stepway; Schrägheck;
                                                    185/65R14 86                                Frontantrieb;
                                                    185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R14 89      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14                51G                         CLIO (Schrägheck);
             e2*98/14*0126*..  40 - 79 185/55R14-80             nicht Stufenheck            THALIA (Stufenheck);
                                       185/60R14 82             nicht Stufenheck            10B; 11B; 11G; 11H;
                               42 - 72 175/65R14                51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                               55 - 72 175/60R14                51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; 76J
B              e2*93/81*0126*..     40 - 66   165/65R14         12T; 51G                    Reifen mit
                                    47 - 66   175/65R14         12K; 51G                    Schneeketten;
                                    66        175/60R14         12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
B56          G638             61 - 83 185/65R14                 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-86              11A; 22B; 51J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      195/65R14-89              11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                      205/60R14-88              11A; 22B                    74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                51G                         Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 79 185/60R14-82             11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*..,         195/60R14-86             11A; 22B; 22D; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
             e2*98/14*0009*..  47 - 84 175/65R14-82                                         721; 725; 73C; 74A;
                               66 - 72 185/65R14                11A; 22B; 51G               74U; RE8; 4KL; 4RP
                               80 - 84 185/60R14-82
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 24M
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0103*..          185/60R14-82                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                       195/60R14-85                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; RE8; 4LJ; 4QU
KA             e2*98/14*0192*..     47 - 70   175/70R14         51G                         Frontantrieb;
                                              185/65R14-86                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-86      11A; 22B; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; RE8; 4AV
LA             e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14         51G                         Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R14-86      11A; 22B; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                    66 - 72   185/65R14         51G                         74U; RE8; 4MB; 4RA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14                51G                         nur bis
             e2*98/14*0068*..          185/65R14-86                                         e2*98/14*0068*11;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; 76J; RE1; 4KY;
                                                                                            4PA

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
C06          e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14                12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0071*..,                                                            51A; 71C; 71K; 721;
               G391                                                                         725; 73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X 53         G073             81              175/65R14         12K; 51G                    Stufenheck;
                                              185/60R14         12A; 51G                    Schrägheck;
                                    99        165/65R14         12K; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                            76J
X 53           G073                 43 - 66   175/65R14-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82      824                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14              51G                         erhöhtes
                                         175/65R14              51G                         Anzugsmoment 125
                                                                                            Nm;
                                                                                            Nur Twingo;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74U; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0009*..,e2*98/14*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.




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4KY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0068*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0103*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0072*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0068*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0103*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0072*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0009*..,e2*93/81*0010*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.