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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 25.03.2014
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Fahrzeughersteller                           : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+                Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
OMUS2BP35B601         LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    09/09
OMUS2BP35D601         LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    11/12
OMUS2BP35601          LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    02/07
OMUS2KA35B601         LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    09/09
OMUS2KA35D601         LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    11/12
OMUS2KA35LB60         LK100 ET35                   ohne                     60,1                     615     1965    09/09
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : RENAULT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : B56; JA
                                               105 Nm für Typ : SR
                                               110 Nm für Typ : M; P; R
                                               130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..         48 - 82    205/40R17 84      11A; 24C; 24D             Nur Kombi (Grandtour);
                                                    215/35R17 83      11A; 21P; 24C; 24D        nicht Modell ab
                                                    215/40R17 83      11A; 21P; 22M; 24C;       Nov.2012;
                                                                      24D                       Frontantrieb;
                                                    225/35R17 82      11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24C; 24D                  12A; 51A; 56C; 71E;
                                         55 - 82    205/40R17 80      11A; 24C; 24D; 5DA        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 4BS
R              e2*2001/116*0327*..       48 - 82    205/40R17 80      11A; 22H; 24J; 24M;       Nicht Kombi
                                                                      5DA                       (Grandtour); nicht
                                         48 - 102 205/40R17 84        11A; 22H; 24J; 24M        Modell ab Nov.2012;
                                                  215/35R17 83        11A; 22H; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R17 83        11A; 21P; 22H; 24C;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                      24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 4BS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 54 - 88 215/40R17 83            11A; 24J; 24M; 26B;      nur Clio 4 ab Mj.
                                                                 26N; 27F                 2012; Kombilimousine;
                                               215/45R17 87      11A; 24J; 24M; 26B;      Schrägheck; nicht
                                                                 26N; 27F                 Captur;
                                               225/45R17 91      11A; 242; 244; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26B; 26J; 27F       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U
R              e2*2001/116*0327*..   66 - 88   215/45R17 87      11A; 26P; 27H            Frontantrieb; nur
                                                                                          Captur;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 205/45R17 84            11A; 24M; 5EA; 65L       Logan (Stufenheck)
                                         215/40R17 83            11A; 21P; 24J; 24M;      bis Mj 2012;
                                                                 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    205/45R17 88      11A; 24M; 65L            Nicht Logan Express;
               e2*2007/46*0013*..              215/40R17 87      11A; 21P; 24D; 24J       Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                          Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                          bis Mj.2013;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    205/45R17 84      11A; 24C; 24D; 65L       Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..              215/40R17 83      11A; 24C; 24D            Nicht Sandero Stepway;
                                               215/45R17 87      11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82       205/40R17 84      11A; 24J; 24M            Modus (kurzer
                                               215/35R17 83      11A; 24J; 24M            Radstand); Grand
                                               215/40R17 83      11A; 24J; 24M            Modus (langer
                                                                                          Radstand);
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 4BS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.., 61 - 84 225/45R17 90              REC; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0012*..                                  22F; 24C; 24D            12A; 51A; 56C; 71E;
                                              245/35R17-87       11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 5ET; 57U            74U
                                    66 - 84   215/40R17 87       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24M; 5EG; 5ET
B56            G638                 61 - 62   215/40R17 87       11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 5ET                 12A; 51A; 56C; 71E;
                                    61 - 83   245/35R17-87       11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 57U                 74U
                                    66 - 83   215/40R17-83       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e2*98/14*0272*.. 60 - 120 215/45R17 87W             11A; 24J; 24M            Kombi (Grandtour);
                                       225/45R17 90              11A; 24J; 24M            Cabrio; Stufenheck;
                                       235/40R17 90              11A; 24J; 24M            Steilheck;
                                       235/45R17 93              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 4B1

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*98/14*0068*.. 47 - 103 215/40R17 87              11A; 22B; 22L; 24D;      ab e2*98/14*0068*12;
                                                                 24J; 367                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 4B0

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  225/45R17 90           11A; 24M; 5GA            kurzer Radstand;
                                          235/40R17 90           11A; 24M; 5GA; 54F       langer Radstand;
                                 60 - 120 215/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 93           11A; 24M                 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 4B1

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 4 von 9
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 5 von 9
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 6 von 9
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 126 31R ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4B1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 55 78R ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 77 01 478 868 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 7 von 9
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 360                     VA
             26P                      x = 280            y = 310                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 360             20                VA
             26N                   x = 350       y = 360              8                VA
             27F                   x = 300       y = 340             25                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N11
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ANLAGE: 15 RENAULT                                                Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 360                     VA
             26P                      x = 280            y = 310                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 280       y = 360             23                HA
             27H                   x = 280       y = 360              8                HA
             26J                   x = 350       y = 360             18                VA
             26N                   x = 350       y = 360              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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