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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55051010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DAVOS
Typ                            DO 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8             DO 706 B8/Z11 Ø70-66,1              5/114,3/66,1       48       725     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48085
Herstellerzeichen              rial Germany
Radtyp und Ausführung          DO 706 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           UW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       145               30
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               30,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55051010 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55051010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster            63, 77, 79   215/65R16         A33                               A02 A04 A05
SD/SR                   63, 77, 79   225/60R16         A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*            63, 77, 79   235/60R16         A12                               A21 A58 KOV
0314*32-../0323*21-.;   63, 77, 79   245/55R16         A01 A12 K1a K1b                   S02
e2*2007/46*
0013, 0030*..
Ren. Laguna Coupé     110            205/55R16         A11 R37 T91                       A02 A04 A05
T                     110            205/60R16         A11 R37 T91                       A08 A09 A14
e2*2001/116*          110-125        215/60R16         A12 R09                           A21 B03 Cpe
0363*07-..            110-131        215/55R16         A12 T91                           L05 S01
Renault Laguna        81-110         195/60R16         A11 R09 T89                       A02 A04 A05
T                     81-110         205/55R16         A11 R37 T91 T94                   A08 A09 A14
e2*2001/116*0363*..;  81-110         205/60R16         A11 R37 T91 T92                   A21 B03 Car
e2*2007/46*0012*..    81-125         215/60R16         A12 R09                           Flh L05 S01
                      81-131         215/55R16         A12 T91 T93
Renault Megane        78-103         205/55R16         A33                               A02 A04 A05
Z                     78-103         215/50R16         A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..; 78-103          215/55R16         A12                               A21 Cbo V16
- Cabriolet           78-103         225/50R16         A12                               S02
Renault Megane        63-103         205/55R16         A33                               A02 A04 A05
Z                     63-103         215/50R16         A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..; 63-103          215/55R16         A12                               A21 Car V16
e2*2007/46*0010*..    63-103         225/50R16         A12                               S02
- Grandtour
Renault Megane        63-103         205/55R16         A33                               A02 A04 A05
Z                     63-103         215/50R16         A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..; 63-103          215/55R16         A12                               A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*..    63-103         225/50R16         A12                               V16 S02
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III    63-103         205/55R16         A13 T91 T92 T94                   A02 A04 A05
JZ                    63-103         205/60R16         A13 T92 T96                       A08 A09 A14
e2*2001/116*0379*.., 63-103          215/55R16         A33                               A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*..    63-103         225/50R16         A12 T92 T93                       B03 V16 S02
- Scénic / Gr. Scénic 63-103         225/55R16         A12

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55051010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55051010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 4 von 5
Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55051010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      205/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16
Nr.   9   215/40R16      225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Mai 2010 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 02.7.2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.Juli 2010




Blauth                                                                  00152955.DOC




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