Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK),
GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 656 40 C10 656 CMS460/12 SR04 56,6 Kunststoff 595 1952 12/12
02CMS Ø67.1-Ø56.6
C10 656 40 C10 656 CMS460/12 SR04 56,6 Kunststoff 605 1930 12/12
02CMS Ø67.1-Ø56.6
C10 656 40 02JF C10 656 CMS460/12JF SR04 56,6 Kunststoff 595 1952 02/12
Ø67.1-Ø56.6
C10 656 40 02JF C10 656 CMS460/12JF SR04 56,6 Kunststoff 605 1930 02/12
Ø67.1-Ø56.6
C10 656 40 C10 656 CMS460/12SD SR04 56,6 Kunststoff 595 1952 02/12
02SD Ø67.1-Ø56.6
C10 656 40 C10 656 CMS460/12SD SR04 56,6 Kunststoff 605 1930 02/12
02SD Ø67.1-Ø56.6
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KLAS; CHIA; KLAJ; KL1T
Zubehör : Z 31
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UU6J; KLAT; KLAJ; SUPT; SUPJ
Zubehör : Z 03
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : CHIA; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e4*98/14*0017*.. 725; 73C; 74A; 74P
SUPT e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Kombi; Stufenheck 4-
e4*98/14*0018*.. 22B; 24C; 367; 5DW türig;
205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 367 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Kombi; Stufenheck 4-
e4*97/27*0018*.., 24J; 367; 5DW türig;
e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 367 12A; 51A; 71K; 721;
UU6J e4*96/27*0004*.. 725; 73C; 74A; 74P;
DF1
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/50R16 81 11A; 21P; 21T Aveo Variante SH./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/40R16 80 11A; 21S Version 5..; ab
195/45R16 80 11A; 21T e4*2001/116*0063*18;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 205/45R16 83 Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80 11A; 24J Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 195/55R16 87 5ET Stufenheck;
195/60R16 89 Schrägheck;
205/50R16 87 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 03
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 03
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ASTRA-F- F854 40 - 110 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; nicht Pirschausf.;
CARAVAN 22D; 24J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0075*.. 725; 73C; 74A; 74P
OPEL G065 40 - 100 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; Stufenheck;
ASTRA-F 22F; 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0074*.. 725; 73C; 74A; 74P
OPEL G372 52 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 24J 12A; 51A; 71K; 721;
CABR. 725; 73C; 74A; 74P
T92/Conv e1*96/79*0076*..
OPEL F857 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; Schrägheck;
ASTRA-F- 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 12A; 51A; 71K; 721;
T92 e1*96/79*0074*.., 725; 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0074*..
OPEL F972 42 - 55 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 22D; 22F; 24J; 33J; 12A; 51A; 71K; 721;
364
LFW 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 22L; 24J; 5DW Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 22L; 24J; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J 12A; 51A; 71K; 721;
T98V e1*97/27*0092*.. 725; 73C; 74A; 74P;
915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 195/50R16 84 5EA Kombi;
e1*98/14*0087*.. 205/45R16-83 11A; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
C/V 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
48 - 71 195/50R16 51G 725; 73C; 74A; 74P
195/50R16 88
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
CNG e1*2007/46*0293*.. 48 - 71 195/50R16 51G 725; 73C; 74A; 74P
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 195/50R16 88
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/50R16 81 12I Nur Adam;
185/55R16 83 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 12I 51A; 71K; 721; 725;
195/55R16 12T; 51G 73C; 74A; 74P; 76U
205/45R16 83 12A
205/50R16 87 12A
205/55R16 91 12A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J; 364; 367; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P;
64 - 92 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 195/50R16 84 12A; 51A; 71K; 721;
R
205/45R16 83 725; 73C; 74A; 74P
205/50R16 51G
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0014*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74P
22L; 24J; 24M; 367
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 3 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2014
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N10
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.